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Angeblich „Pferdenarkose“24-Jähriger mit zehn Kilo Drogen an Rastplatz in Siegburg erwischt

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Der Angeklagte mit Verteidiger Hagen Schwindt (r.) aus Bonn

Der Angeklagte mit Verteidiger Hagen Schwindt (r.) aus Bonn

Der Angeklagte gab an, von einem Bekannten gefragt worden zu sein, ob er Pferdernarkose bei Köln abgeben könne.

Es war bereits später Abend, wohl gegen 22 Uhr, als sich vor dem dunkelgrauen Opel Insignia mit polnischem Kennzeichen eine Zollstreife setzte – und den Fahrer aufforderte, ihr zu folgen. Auf der Rastanlage Siegburg-West wurde der 24-Jährige aufgefordert, auszusteigen und seine Personalien anzugeben.

Nein, illegale Ware wie Drogen habe er nicht dabei, auch keine große Menge an Bargeld. Er sei zwei Monate lang in den Niederlanden als Gerüstbauer unterwegs gewesen, erklärte der gebürtige Türke, und sei nunmehr auf dem Weg nach Hause – zu seiner jungen Ehefrau, die Slowakin ist. Beide leben seit August 2024 in ihrer slowakischen Heimat. Aber dorthin konnte der Opel-Fahrer an diesem 25. Februar 2026 nicht mehr fahren. Noch auf dem Rastplatz wurde er wegen des Verdachts, ein Drogenkurier zu sein, festgenommen. Er muss sich wegen BTM-Einfuhr und Beihilfe zum Handeltreiben vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Neuer, graugrüner Metallkoffer passte laut Zollfahnder nicht ins Bild

Die Zollfahnder glaubten dem jungen Mann zunächst, wie ein 48-jähriger Beamter sich als Zeuge im Prozess erinnerte: Der Kofferraum sei voll mit Arbeitsklamotten und Stiefeln gewesen und habe ausgesehen wie von einem Mann, der wochenlang unterwegs gewesen sei. Mittendrin jedoch glänzte ein neuer, graugrüner Metallkoffer. „Der passte nicht so ins Bild“, berichtete der Zeuge weiter, da sei sein Kollege misstrauisch geworden. Der Koffer gehöre nicht ihm, sondern seinem Bruder, beeilte sich der 24-Jährige zu erzählen, deswegen könne er ihn auch nicht öffnen. Auch wisse er nicht, was drin sei.

Einer der Fahnder schüttelte daraufhin das Gepäckstück hin und her: Es sei „ungewöhnlich schwer“ gewesen und habe offenbar mehrere feste Gegenstände beherbergt. Nach dem gewaltsamen Öffnen des Reißverschlusses offenbarte der Koffer sieben vakuumierte Folienbeutel mit insgesamt 9505 Gramm „MDMB-4en-Pinaca“, ein synthetisches Cannabinoid. Ein „teuflisches Zeug“, so wird es beschrieben, um ein Vielfaches stärker als der natürliche Cannabiswirkstoff THC, der nachgeahmt werden soll. Tatsächlich aber ist die Wirkung unberechenbar. Der Stoff wird illegal in E-Zigaretten konsumiert oder auch als Kräutermischung verkauft und soll für Konsumenten extrem gesundheitsschädlich sein. 

Angeklagter will nur etwas von „Pferdenarkose“ gewusst haben

Dass er illegal Drogen nach Deutschland geschmuggelt habe, das habe er nicht gewusst, beteuerte der Angeklagte zum Prozessauftakt. In seiner Einlassung, von seinem Verteidiger Hagen Schwindt vorgetragen, erklärte er, er sei in Rotterdam von einem Arbeitskollegen am Bau gefragt worden, ob er auf seiner anstehenden Heimreise in die Slowakei für einen Freund „Pferdenarkose“ mitnehmen und diese bei Köln abliefern könne.

„Ich habe mir nichts dabei gedacht und zugesagt“, hieß es weiter; die 200 Euro, die ihm dafür angeboten wurden, kamen ihm nur recht. Erst als ihm in Eindhoven, wo er die „Narkose“ abholte, ein „Fremder, ein tätowierter Holländer, mit Handschuhen den Koffer in das Auto legte“, habe er sich Gedanken gemacht. Daher habe er mal an der Autobahn gestoppt, aber es sei ihm nicht gelungen, den mit Zahlencode gesicherten Koffer zu öffnen. Deswegen, so seine Erklärung, seien auch Drogenspuren an seinen Händen gefunden worden.

Auf Nachfrage von Anwalt Schwindt, warum ausgerechnet dieses Auto mitten in der Nacht gestoppt wurde, erklärte der Zollfahnder: „Es war reiner Zufall. Eine Routinemaßnahme.“ Einzig das polnische Kennzeichen und ein einzelner Fahrer hätten „das Objekt interessant“ gemacht. Der Verteidiger hingegen schließt nicht aus, dass die Kurierfahrt möglicherweise „verpetzt“ wurde, und hofft, dass sein Mandant eine milde Strafe als sogenannter „Kronzeuge“ bekommt, weil er den Namen des Kölner Adressaten genannt hat. Ob es zu dem „Freund“ Ermittlungen gibt, war nicht zu erfahren. Ohne eine Milderung muss der Angeklagte mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren rechnen.

Der Prozess wird fortgesetzt.