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Nach Tritten gegen den KopfSiegburger Richter verhängt Bewährungsstrafe

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Justitia am Gericht

Justitia an einem Gerichtsgebäude (Symbolbild)

Siegburg/Sankt Augustin – Es gibt nicht viele Orte, an denen Menschen inbrünstig beteuern, ihr Leben von Grund auf ändern zu wollen. In Strafprozessen sind diese Worte fast die Regel, so auch bei den beiden Angeklagten, die einen Dritten an einer Stadtbahnhaltestelle gegen den Kopf getreten haben sollen.

Zumindest für den Jüngeren ging es um viel: Es stand auf der Kippe, ob der 23-Jährige die kommenden zwei Jahre hinter Gittern verbringt.

Angeklagter ist einschlägig vorbestraft

Sein Geständnis bewahrte ihn davor, seine Arbeitsstelle als Tiefbauer wurde strafmildernd gewertet und die Tatsache, dass seine Freundin ein Kind erwartet.

Auf der anderen Seite stehen einschlägige Vorstrafen, eine Jugendstrafe hat er abgesessen. „Ich bin seit zwei Jahren draußen und versuche, mich in das normale Leben einzupassen“, sagte der Angeklagte. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten.

Sein Kumpel, ein 24 Jahre alter Maler und Lackierer, war in farbbefleckter Arbeitskleidung samt Zollstock im Gericht erschienen. Sein Vorstrafenkonto war nicht so voll; er kümmere sich in seiner Freizeit um Frau und zwei Kinder, fünf und zwei Jahre alt, ein weiteres sei unterwegs, sagte er.

Auch er räumte Faustschläge und Tritte ein, allerdings nicht gegen den Kopf, wie einer den beiden Zeugen geschildert hatte, sondern gegen Beine und Rippen.

Vor der Tat tranken alle noch gemeinsam ein Bier

An diesem Abend im Oktober 2021 hätten sie noch mit ihrem Kontrahenten ein Bierchen am Siegburger Bahnhof getrunken, seien dann in der Stadtbahnlinie 66 in Streit geraten.

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Als der Mann an der Haltestelle Mülldorf ausstieg, seien sie hinterher, „um ihn zu fragen, was er für ein Problem hat“, sagte der Jüngere. Dann habe der Geschädigte eine Bierflasche geworfen: „Er hat angefangen.“ Sie hätten dann zugeschlagen.

Der Richter sah die Tat als „Ausrutscher“

Eine Provokation rechtfertige nicht diese Gewalt, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der für die gefährliche Körperverletzung eine zweijährige Haftstrafe für den 23-Jährigen forderte.

Richter Herbert Prümper sah diese Tat dagegen als „Ausrutscher“. Er verhängte keine Bewährungsauflage, auf eine Schmerzensgeldzahlung könne verzichtet werden, da das Opfer daran offenkundig kein Interesse habe.

Der Geschädigte war als Zeuge geladen, blieb aber unentschuldigt der Verhandlung fern.