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Amtsgericht SiegburgArbeitgeber um 17.000 Euro betrogen

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Der Eingang zum Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg/Niederkassel – Da mag dem Angeklagten noch einmal schwindlig geworden sein: Die Summe der möglichen Einzelstrafen, die der Staatsanwalt auflistete, hätte viele Jahre Gefängnis für den 32-Jährigen bedeutet.

So aber ließ ihn das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand mit einem „blauen Auge“ davon kommen. Ein Jahr und drei Monate Haft lautet das Urteil, auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem muss der bisher nicht vorbestrafte Niederkasseler 120 Sozialstunden leisten.

Als strafmindernd werteten Richter und Staatsanwalt die Tatsache, dass der Angeklagte alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe unumwunden einräumte. In 17 Fällen hatte er demnach zwischen Dezember 2019 und Juli 2020 auf Rechnungen seines Arbeitgebers dessen Kontodaten gegen die eigenen ausgetauscht. Fast 17.000 Euro flossen so auf das Konto des Mannes, bis er aufflog.

Auch die Freundin geprellt

Um immerhin 1000 Euro hatte er auch seine ehemalige Lebensgefährtin geprellt: Die Kaution für die gemeinsam gemietete Wohnung behielt nach der Kündigung für sich und behauptete, das Geld nicht bekommen zu haben.

Alte Schulden, Mahnverfahren und Inkassogebühren hätten ihn damals gedrückt, zudem Beitragsforderungen der Krankenkasse, antwortete der 32-Jährige auf die Frage des Richters, was er denn mit dem Betrug habe erreichen wollen. „Schnell an Geld kommen“, das schien ihm leicht über die gefälschten Rechnungen, denn als Auszubildender im dritten Lehrjahr war er unter anderem auch im Mahnwesen des Unternehmens beschäftigt.

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Immerhin: „Sie sind nicht reich geworden dadurch“, stellte Richter Wilbrand fest; „wie es kam, ging es auch schnell wieder raus.“ Dennoch sei die Tat „ein Hammer“, bis heute fehlen dem ehemaligen Arbeitgeber die damals in Rechnung gestellten Beträge.

Inzwischen wohnt der 32-Jährige wieder bei seiner Mutter – „keine Dauerlösung“ wohl nicht nur aus der Perspektive des Richters. „Sie müssen sehen, wie Ihr Leben weitergeht“, vordringlich sei da der Abschluss einer qualifizierten Ausbildung. Gespräche darüber gebe es bereits mit der Arbeitsagentur, aber auch über den Schwager bei einer Zeitarbeitsfirma, sagte der 32-Jährige.

Rückzahlung in Raten

Die einstige Lebensgefährtin werde er in den kommenden Tagen dank der Leihgabe eines Verwandten entschädigen können, auch gegenüber dem einstigen Arbeitgeber zeigte sich der Angeklagte reuig. Er wolle eine Ratenzahlung vereinbaren, hatte die Verteidigerin schon zu Beginn der Hauptverhandlung angekündigt.

„Angemessen, aber auch notwendig“, nannte der Staatsanwalt die geforderte Haftstrafe. Und mahnte den Angeklagten: „Das Schöffengericht ist sehr nah am Gefängnis“, sollte er „so etwas noch einmal machen, dann fahren Sie ein.“