Der Mobilitätausschuss macht die generelle Freigabe für Radfahrerinnen und Radfahrer rückgängig. E-Tretroller werden gleichgestellt.
Zum 1. März 2027Temporäres Radverbot in Siegburg Fußgängerzone

Die Fußgängerzone soll nur noch zeitweise für Rad- und E-Rollerfahrer freigegeben werden
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Freie Fahrt für Radfahrerinnen und Radfahrer, das wird in der Siegburger Fußgängerzone nur noch eingeschränkt und zeitweise gelten: Im Mobilitätsausschuss fiel jetzt die Entscheidung für eine von drei Varianten, die vorsieht, dass Zweiräder und die bislang verbotenenen E-Tretroller nur von der Zeit von 18.30 Uhr bis 11 Uhr die Fußgängerzone befahren dürfen. Also nach Ladenschluss vieler Siegburger Geschäfte und nach Ende des Lieferverkehrs am Vormittag. Wo genau die Regelung gelten wird, die zum 1. März 2027 in Kraft treten soll, wird noch festgelegt.
Jürgen Peter, zweiter Fraktionsvorsitzender der CDU, gab zu bedenken: „Das Tretrollerproblem kann nicht von uns ignoriert werden, wir sind zum Handeln verpflichtet.“ Variante 1 hätte bedeutet, gar nichts zu tun, wogegen aber die Erfahrungen der letzten fünf Jahre sprächen: „Junge Leute fahren zu zweit und gar zu dritt, und es ist uncool, mit Helm unterwegs zu sein.“ Vielen fehle einfach eine Wahrnehmung der Gefährdungssituation. Wer sich dann beschwere, bekomme noch „den Stinkefinger“ gezeigt. „Es hat nicht funktioniert“, lautet sein Fazit der Freigabe. Der überwiegende Teil der Radfahrer fahre zu schnell, E-Rollerfahrer führen trotz des Verbots.
Alternativen zum Weg durch die Fußgängerzone schaffen
Andreas Franke (SPD) sagte, er könne die unlängst erfolgte gesetzliche Gleichstellung von Rad- und E-Rollerfahrern nicht nachvollziehen, die Stadt sei jetzt aber gezwungen, etwas zu machen. Variante 3 scheine die günstigste zu sein, sprechen könne man aber noch über die betroffenen Straßen und die Uhrzeiten. Franke hob die Wichtigkeit hervor, Alternativen zum Weg durch die Fußgängerzone zu schaffen, etwa am Kaufhof vorbei zur Burggasse.
Philipp Starke (Die Grünen) plädierte für Variante 1, also eine Beibehaltung der Freigabe. Es gebe keine statistischen Belege für Unfallschwerpunkte oder erhöhte Unfallzahlen. „Wieder einmal werden die Radfahrer ausgeschlossen, das geschieht in Siegburg andauernd“, monierte er. Die Freigabe sei eine große Errungenschaft gewesen, auch wenn es „schwarze Schafe“ unter den Rad- wie auch den E-Rollerfahrern gebe. Auf den Straßen gebe es allerdings auch viele Autofahrer, die sich komplett danebenbenähmen. „Aber wir würden niemals auf die Idee kommen, Autofahrer aus der Stadt auszuschließen.“
Sicherheitsinteressen aller Seiten entsprechen
Jürgen Peter schilderte, die CDU-/SPD-Koalition habe sich intensiv Gedanken gemacht, wie man den Sicherheitsinteressen aller Seiten entsprechen könne. Dass die Regelung sieben Tage in der Woche gelten soll, rechtfertigte er mit den zahlreichen Veranstaltungen in der Innenstadt wie Keramikmarkt, Weihnachtsmarkt und vielen anderen Ausnahmesituationen. Bei einer Stimme Enthaltung votiertet die Mehrheit von CDU und SPD für Variante 3, AfD, LiBS, Grüne und die Linke dagegen.

Radfahren in Siegburg: An der Humperdinckstraße wurde eine Fahrradstraße ausgewiesen.
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Gleich zu Beginn der Sitzung war Sebastian Gocht, Sprecher der ADFC-Ortsgruppe Siegburg, als Gast auf die Situation der Radfahrerinnen und Radfahrer der Kreisstadt eingegangen. Die neuen Fahrradstraßen in Humperdinckstraße und Bahnhofstraße begrüße der ADFC ausdrücklich, beseitigen solle man aber die großen kreisförmigen und gefährlichen Kopfsteinaufpflasterungen an Ringstraße und Friedrich-Ebert-Straße mit hohen Kanten, breiten Fugen und bei Nässe sehr rutschigen Oberflächen. Ausweichbewegungen mit dem Rad führten dort zu Irritationen bei anderen Verkehrsteilnehmern. „Wir bitten Sie, die Beseitigung dieser Stellen nicht weiter aufzuschieben.“
Eine der teuersten Fahrradgaragen in ganz Deutschland
Viel zu gering sei die Auslastung der Fahrradgaragen. „Wundert Sie das wirklich?“, fragte Gocht. Mit dem Beschluss zu einer Gebührenordnung 2022 habe man die Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich verprellt. Mit zwei Euro pro Tag, 12,50 pro Woche und 125 pro Jahr sei die Garage an der Neuen Poststraße eine der teuersten in ganz Deutschland. Viele hätten daraufhin ihre Mietverträge gekündigt.
Zwar habe man die Gebühren in diesem Jahr um 30 Prozent gesenkt. „Aber wer einmal gekündigt hat, kommt so schnell nicht wieder.“ Die Garage an der Konrad-Adenauer-Allee sei zudem nur schwer erreichbar. Gochts Vorschlag, um Kunden zurückzuholen: ein konkurrenzfähiges Preissystem mit 50 Cent pro Tag, 5,50 Euro pro Woche und 50 Euro pro Jahr. Später könne man moderat und vorsichtig erhöhen.

Der ADFC kritisiert gefährliche Aufpflasterungen wie hier an der Ringstraße.
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Auch auf den Fahrradklimatest 2024 ging er noch einmal ein, bei dem Siegburg lediglich eine 3,9 erreicht hatte, gegenüber Meckenheim mit einer 2,7 und Lohmar mit 3,4. Ausschlaggebend seien eine unsichere Infrastruktur und nicht eingehaltene Überholabstände von Kraftfahrzeugen. Dabei seien seit 2021 1,50 Meter innerorts und außerorts zwei Meter vorgeschrieben.
Die Regelungen seien eigentlich ausreichend, es gebe aber ein Überwachungsproblem. Mit der Forderung nach Sanktionen sei der ADFC bei der Kreispolizei nicht auf offene Ohren gestoßen. In Siegen-Wittgenstein dagegen habe man bei einer großen Aktion kontrolliert und Verstöße mit 30 Euro Bußgeld geahndet.

Die Garage an der Neuen Poststraße ist bei weitem nicht ausgelastet.
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Mit der Fußgängerzone gebe es aus Sicht des ADFC keine großen Probleme, Unfälle seien nicht bekannt geworden. Die Innenstadt bleibe gut erreichbar, Geschäfte profitierten. Die Gleichstellung von Fahrrädern mit E-Tretrollern bereite einigen Menschen Kopfzerbrechen, auch im ADFC.
Der Bundesverband habe eine kritische Stellungnahme abgegeben, trotzdem sei die Gleichstellung im Gesetz verankert worden. Gocht appellierte, die Einschränkungen nicht zu beschließen. Die Fußgängerzone sei auch ein geschützter Schulweg. Roller könne man beobachten. Wenn Probleme aufträten, hätte man so eine Begründung für ein rechtssicheres Verbot. „Es kann nicht sein, dass wegen der E-Roller der Radverkehr ausgeschlossen wird.“
