Kilometerstand manipuliertTacho-Betrüger in Siegburg zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Außenansicht des Amtsgericht Siegburg.

Das Amtsgericht Siegburg verurteilte einen Betrüger zu acht Monaten auf Bewährung.

Der Angeklagte manipulierte, nach Überzeugen des Gerichts, den Kilometerstand zweier Autos um sie teurer verkaufen zu können.

Im Betrugsprozess um manipulierte Tachos zogen es die beiden Opfer vor, nicht vor Gericht zu erscheinen. Möglicherweise aus Angst, vermutete Richter Herbert Prümper. Der Angeklagte blieb ebenso fern: „Er ist vom Erdbeben in der Türkei betroffen und kommt dort nicht weg“, teilte sein Verteidiger mit. „Das glaube ich nicht“, entgegnete der Richter und beendete das Verfahren am zweiten Prozesstag mit einem Strafbefehl.

Tacho-Betrug: Betrogene Opfer erhalten „Wertersatz“

Der bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene 46-Jährige wurde wegen gewerbsmäßigen Betrugs in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muss zudem 10 500 Euro „Wertersatz“ bezahlen, das Geld leitet die Staatsanwaltschaft an die betrogenen Käufer weiter. Diese hatten in Troisdorf im Mai und im August 2020 einen Mercedes S-Klasse und einen Jeep gekauft. Der Angeklagte legte als angeblicher Vermittler die Kopie eines Personalausweises des vermeintlichen Autobesitzers vor, auf den Kaufverträgen taucht derselbe Name auf. Doch dieser Mann werde schon seit 2018 mit Haftbefehl in Deutschland gesucht, sein derzeitiger Aufenthalt sei den Behörden nicht bekannt, sagte der Richter.

31 000 Euro hatten die Käufer insgesamt für die Autos auf den Tisch gelegt. Später wurden sie stutzig, schalteten Anwälte ein und gaben Gutachten in Auftrag. Der optisch glänzende Benz war nicht 98 000 Kilometer gelaufen, wie es der Tacho auswies, sondern 173 000, damit war er 7000 Euro zu teuer gewesen. Der Jeep hatte statt 119 000 in Wirklichkeit 166 000 auf dem Buckel, Wertminderung: 3500 Euro.

Ob der 46-jährige Autohändler noch für weitere Fälle verantwortlich ist, blieb im Dunkeln. Der Richter verortet die Taten im kriminellen Milieu und schilderte, zum ersten Verhandlungstermin sei der Angeklagte in Begleitung erschienen, hinten im Saal habe ein bedrohlich wirkender, sehr großer und breiter Mann Platz genommen: „Das war sicher nicht der Fahrer.“

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