HaftstrafeEbay-Betrüger aus Troisdorf prellt 13 Kunden um insgesamt 4500 Euro

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Amtsgericht Siegburg

Amtsgericht Siegburg 

Siegburg – Smartphones, Tablets, Spielkonsolen, all das bestellten gutgläubige Kunden bei einem Verkäufer auf Ebay, doch der dachte gar nicht daran zu liefern, sondern sackte nur das Geld ein, insgesamt rund 4500 Euro ein: Die Masche brachte den 43 Jahre alten Troisdorfer jetzt vor das Schöffengericht, das ihn wegen besonders schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu eineinhalb Jahren Haftstrafe auf Bewährung verurteilte.  

Der Angeklagte konnte eine höhere Strafe umgehen, da er alle 13 Einzeltaten, die sich von März bis September 2020 zugetragen hatten, gestand. Zudem machte er nachvollziehbar, dass die Delikte in eine für ihn besonders schwere Zeit gefallen seien: So hatte er zuvor zusammen mit einem Geschäftspartner eine Firma gegegründet, die im Auftrag einer großen Elektronik-Fachmarkt-Kette Waren ausliefern sollte. Dafür war er sogar in ein anderes Bundesland gezogen.

Doch das Geschäftsmodell funktionierte nicht. Das Zweimannunternehmen ging pleite, und sein Partner verabschiedete sich auf Nimmerwiedersehen. Als er nach Troisdorf zurückkehrte, sah er sich einem Berg Schulden und einer hoffnungslosen Situation gegenüber. Zeitweise wohnte er im Obdachlosenheim, Lohnersatzleistungen bekam er nicht. Hinzu seien Probleme mit Alkohol und anderen Drogen gekommen. Mittlerweile arbeite er aber wieder, als Bauarbeiter bei der Sanierung von Gebäuden.

Kontodaten überführten den Täter

Richter Ulrich Willbrand hielt dem Angeklagten zugute, damals „aus blanker Not gehandelt zu haben“. Allerdings sei er dabei „nicht sonderlich intelligent“ vorgegangen: Anhand von Kontodaten sei es einfach gewesen, ihn als Täter zu überführen. Auf Ebay hatte er verschiedene Aliasse benutzt.

Der Vertreter der Verteidigung, der zwei Monate weniger gefordert hatte, sprach von einem „Geständnis von Wert“: Typisch für Betrüger sei es, Taten abzustreiten. Sein Mandant aber habe seinen Opfern durch das Geständnis auch teils weite Anreisen für Zeugenaussagen erspart. Der Schaden sei überschaubar geblieben. Sein Mandant habe weder Luxusgüter angeschafft noch in Saus und Braus gelebt.

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte auf ein Jahr und acht Monate Bewährung plädiert, auch wegen vorhergegangener Strafen: Seit 2003 wurden neun Geldstrafen verhängt, unter anderem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, Dokumentenfälschung, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung. Mit Blick auf die Ebay-Betrugsfälle sagte der Troisdorfer: „Ich kann mich nur entschuldigen. Ich weiß nicht, was da in mich gefahren ist.“

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