ProzessVerfahren wegen Unfallflucht in Königswinter eingestellt – Schwestern sehen sich zu ähnlich

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Ein Auto wird betankt

Eine Unfallflucht an einer Tankstelle beschäftigte das Siegburger Jugendgericht. (Symbolbild)

Von einer Unfallflucht gibt es zwar Videobilder, doch die Angeklagte, eine 21-Jährige aus Siegburg, hat eine Schwester, die ihr sehr ähnlich sieht.

Fotos und Filme aus Überwachungskameras dienen häufig als Beweismittel vor Gericht. Doch in einem kuriosen Fall vor dem Siegburger Jugendgericht reichte die Aufzeichnung nicht, um eine Täterin zu überführen. Eine 21-Jährige war angeklagt, nach einem Unfall an einer Tankstelle weggefahren zu sein.

Das ganze geschah am 31. Juli vergangenen Jahres. Eine Autofahrerin wollte an einer Tankstelle in Königswinter Kraftstoff nachfüllen und hängte die Zapfpistole in die Öffnung des Tanks ein. Als sie merkte, dass die Station schon geschlossen war, fuhr sie los, obwohl die Zapfpistole noch steckte. 

Die Bilder aus der Überwachungskamera sind von sehr, sehr mäßiger Qualität.
Dr. Wolfgang Huckenbeck, Rechtsmediziner, präsentierte vor dem Siegburger Gericht seine Untersuchung

Da es gewaltig schepperte, bemerkte sie ihren Irrtum, stieg aus, schaute sich den Schaden und brauste davon. All das – und auch das Kfz-Kennzeichen – zeigte der Film aus der Videoüberwachung. Doch die Person war nur schemenhaft zu erkennen, nur auf einigen Bildern überhaupt als weibliche Person, erklärte der mit dem forensischen Vergleich beauftragte Rechtsmediziner Wolfgang Huckenbeck vor Gericht.

Siegburgerin erhält für Führerscheinentzug keine Entschädigung

„Die Bilder sind von sehr, sehr mäßiger Qualität“, sagte der Sachverständige. Es gebe eine „maximal schwache Wahrscheinlichkeit“, dass die Angeklagte die Unfallflucht begangen hat. Er habe auch durch Vergrößerung nur Konturen erkennen können, so sei die Länge des Nasenrückens, zum Beispiel, nicht beschreibbar.

Die Ohren, ein wichtiges Identifizierungsmerkmal, seien leider nicht zu sehen gewesen, weil durch lange Haaren verdeckt. Der Anwalt der Beschuldigten hatte zudem ein Foto der Schwester vorgelegt, die genausogut am Steuer gesessen haben könnte. „Die beiden sehen sich sehr ähnlich“, konstatierte Richter Ulrich Feyerabend.

Aufgrund der dürftigen Beweislage hatte Strafverteidiger Michael Hakner schon im Vorfeld angeregt, das Verfahren ohne Hauptverhandlung einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Bonn hatte dies allerdings abgelehnt. Den nach dem Unfall eingezogenen Führerschein hat die Siegburgerin schon Wochen vor dem Prozesstermin Anfang Februar zurück erhalten, das hatte der Richter veranlasst.

Unfallflucht war keiner Person eindeutig zuzuordnen

Eine Entschädigung dafür erhält sie nicht, der Verteidiger erklärte den Verzicht darauf; wohl auch, weil eine der Schwestern ja vermutlich die Unfallflucht begangen hat. Die Angeklagte war wegen Krankheit nicht zur Hauptverhandlung erschienen. 

Das Gericht stellte das Verfahren ein, da die Unfallflucht keiner Person eindeutig zuzuordnen war. Die Kosten trägt die Landeskasse, nur das Honorar für ihren Strafverteidiger muss die Angeklagte selbst bezahlen. Bei diesem Vergehensdelikt – eine Unfallflucht zählt nicht als Verbrechen – besteht kein Anwaltszwang.

Die Reparaturkosten muss der Tankstellenbetreiber auf dem Zivilweg einklagen. Der Erfolg scheint fraglich.

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