Prozess wegen BeleidigungenDrosten berichtet von „Fäkalwörtern“ – und gerät selbst ins Kreuzverhör

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Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité Berlin, äußert sich am 10. September 2022 in der Bundespressekonferenz zur aktuellen Corona-Lage

Christian Drosten wurde von den Verteidigern im Prozess als Zeuge lange verhört. (Archivbild)

Christian Drosten muss sich in einer fast drei Stunden andauernden Befragung rechtfertigen. Dabei tritt der Virologe als Kläger auf. 

Der Virologe Christian Drosten hat vor dem Amtsgericht Waren seine Wahrnehmung eines Vorfalls im Juni 2022 geschildert, als er auf einem Campingplatz in Mecklenburg-Vorpommern massiv verbal angegangen wurde. Die Beschimpfungen seien damals mit großem Hass gegen seine Person einhergegangen, sagte Drosten am Dienstag vor Gericht.

Der Virologe Christian Drosten kommt in Begleitung mehrerer Männer zum Amtsgericht. Am zweiten Prozesstag war er als Zeuge geladen.

Der Virologe Christian Drosten kommt in Begleitung mehrerer Männer zum Amtsgericht. Am zweiten Prozesstag war er als Zeuge geladen.

Er sei auf einem Campingplatz bei Wesenberg dreimal verbal attackiert worden. „Ich habe mich bedroht und beleidigt gefühlt.“ So wie damals auf dem Zeltplatz sei er vorher nie beschimpft worden, so Christian Drosten.

Prozess wegen Beleidigungen gegen Christian Drosten: Virologe schildert Szenen auf Campingplatz

Angeklagt sind ein 49-jähriger Mann, eine 51-jährige Frau und eine jüngere Frau etwa Mitte dreißig, die ihr Alter aber nicht öffentlich angeben wollte. Alle drei kommen aus Berlin. Die beiden Frauen müssen sich wegen Beleidigung, der Mann zudem wegen Verleumdung und versuchter Nötigung verantworten.

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Drosten, der nur die Nacht vom 25. auf den 26. Juni mit seiner Familie auf dem Zeltplatz verbrachte, betonte, er sei gegen 21 Uhr mit seinem vierjährigen Sohn vom Zähneputzen auf dem Rückweg zum Zelt gewesen. Dann habe sich ihnen der 49-Jährige mit einer Bierflasche in der Hand in den Weg gestellt und ihn lautstark grölend als „Massenmörder“ beschimpft, der in den Knast gehöre.

Christian Drosten musste sich im Beisein des Sohne „Redeschwall aus Fäkalwörtern“ anhören

Die 51-Jährige habe ihn am Tag darauf kurz vor der Abreise mit einem „Redeschwall aus Fäkalwörtern“ übergossen, so Drosten. Dabei seien auch Beschimpfungen gefallen. „Nichts Inhaltliches, nur Fäkalsprache.“ An weitere Einzelheiten der Beschimpfungen könne er sich nicht erinnern. Sein Sohn durch den Vorfall auch am Tag danach immer noch verängstigt gewesen, berichtet Drosten.

Am zweiten Prozesstag stellte sich der Virologe, der von seinem Anwalt Bernd Müssig begleitet wurde, den Fragen von Staatsanwaltschaft und den drei Pflichtverteidigern der Angeklagten. Der Anwalt des 49-Jährigen bat Drosten im Namen seines Mandanten auch im Hinblick auf die damalige Anwesenheit des Kindes um „Vergebung“, machte Drosten aber kurz darauf erneut Vorwürfe.

Christian Drosten als Zeuge geladen und von Verteidigern hart angegangen

Dabei kam es immer wieder zu Streit. Insgesamt dauerte die Verhandlung mehr als vier Stunden, wobei Drosten – dessen Befragung alleine fast drei Stunden andauerte – am Ende von Richter Roland Träger ermahnt wurde, auf die an ihn gerichteten Fragen zu antworten und nicht mit Gegenfragen zu antworten.

In der Tat reagierte Drosten gegen Ende der langen Befragung immer ungeduldiger. Dessen Unmut war durchaus nachvollziehbar, stellte sich zwischenzeitlich der Eindruck ein, Drosten sei es, der hier auf der Anklagebank säße. Die Verteidigung hinterfragte dabei immer wieder seine Rolle während der Pandemie. So geriet der Prozess, in dem es doch eigentlich um die Verbalattacken der Camper gehen sollte, stellenweise zu einer Aufarbeitung der Corona-Pandemie.

Der Richter signalisierte wie am ersten Verhandlungstag, dass er sich grundsätzlich auch eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit vorstellen könnte. Der Staatsanwalt deutete an, dass er bei dem 49-Jährigen und der 51-Jährigen eher nicht zustimmen würde. Im Fall der jüngeren Frau dagegen schon. Der Prozess soll am 2. April mit einem sogenannten Schiebetermin zur Fristwahrung und am 18. April (10.00 Uhr) inhaltlich fortgesetzt werden. Es stehen noch mehrere Zeugenvernehmungen an. (pst mit dpa)

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