Würgeattacke an WeiberfastnachtAmtsgericht Wipperfürth verhängt Geldstrafe

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Amtsgericht_Wipperfuerth

Der Wegweiser im Amtsgericht Wipperfürth (Symbolbild)

Wipperfürth – Offenbar im Vorfeld mit seiner Familie abgestimmte Zeugenaussagen sind einem 54-jährigen Hückeswagener zum Verhängnis geworden. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe, nachdem er an Weiberfastnacht in der Hansestadt einen Wipperfürther gewürgt hatte, bis dieser ohnmächtig wurde.

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Das 32-jährige Opfer sagte, der Hückeswagener habe ihn im Feiertrubel in einer Kneipe attackiert, was ein weiterer Augenzeuge bestätigte. Der Angeklagte, seine Tochter und sein Neffe wiederum berichteten, es habe keinen Würgegriff gegeben, sondern höchstens einen Stoß vor Brust oder Schulter. Auslöser sei ein abfälliger Spruch des Wipperfürthers über die 30-jährige Tochter im Micky-Maus-Kostüm gewesen.

Familie hatte Aussagen offenbar abgesprochen

Das Amtsgericht glaubte diesen Aussagen nicht – vor allem, weil das Trio alles mit nahezu identischem Wortlaut und Begrifflichkeiten geschildert habe. Viel spreche dafür, dass es im Vorfeld des Prozesses Abstimmungen mit dem Angeklagten gegeben habe.

Mit dem Strafmaß von 1800 Euro blieb das Gericht jedoch deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für mehr als das Doppelte plädierte hatte. Die Verteidigung des Angeklagten regte vergeblich eine Verfahrenseinstellung an.

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