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Illegales Küken-TötenSchwere Vorwürfe gegen Brüterei in NRW

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Männliche Küken sitzen in einem Korb.

Männliche Küken sitzen in einem Korb.

Mit dem Kükentöten sollte es eigentlich vorbei sein. Doch offenbar interpretieren einige Unternehmen das Verbot zu ihren Gunsten. Gegen einen Betrieb wurde Anzeige erstattet.

Seit dem 1. Januar 2022 dürfen in Deutschland keine männlichen Küken mehr getötet werden. Bis zu diesem Datum wurden zig Millionen Tiere direkt nach dem Schlupf vergast, weil die Aufzucht der Brüder der Legehennen zu teuer war und Verbraucher den höheren Fleischpreis nicht bezahlen wollten. Mit dem Kükentöten sollte es damit eigentlich vorbei sein. Doch offenbar interpretieren einige Unternehmen das Verbot sehr zu ihren Gunsten.

Nach Angaben der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch soll eine Brüterei aus Nordrhein-Westfalen die männlichen Tiere schlüpfen gelassen – und dann zur Tötung ins Ausland transportiert haben. Es habe sich um mehrere Zehntausend Tiere gehandelt. Das hatte das zuständige Landesamt für Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) Foodwatch bestätigt.

Zur Tötung ins Ausland – ist das legal?

Ist das Vorgehen der Brüterei rechtens? Das wird jetzt die Staatsanwaltschaft Düsseldorf prüfen. Foodwatch, Animal Society und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht haben Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Unbekannt deswegen, weil die Behörde das Unternehmen bislang nicht namentlich benannt hat.

Die Zahl der Brütereien ist allerdings überschaubar. Wie das LANUV auf Nachfrage bestätigte, hat sich die Zahl der Brütereien in NRW 2022 halbiert. Drei der sechs verbliebenen Betriebe verwenden ihre rund eine Million männlichen Küken zur Bruderhahnaufzucht. Die anderen drei geben rund 300000 Küken ins Ausland. Was dort mit den Tieren passiert, kann das Landesamt über die sogenannte Traces-Datenbank nachvollziehen. Mithilfe der Datenbank können Warensendungen in der EU zurückverfolgt werden.

Drei Möglichkeiten für den Umgang mit männlichen Küken

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass nichts durch das Verbot in Deutschland in Sachen Tierschutz gewonnen sei, wenn die Brüder der Legehennen einfach zum Sterben exportiert würden. Die juristische Auffassung der Anzeigenerstatter ist eindeutig: Unter das Verbot, Wirbeltiere aus wirtschaftlichen Gründen zu töten, fällt laut den Tierschützern auch der Export von Küken ins Ausland.

Grundsätzlich haben Brütereien laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft drei Möglichkeiten, wie sie mit männlichen Küken verfahren können. Entweder kann das Geschlecht der Küken im Ei ermittelt werden, und die männlichen Eier können dann vernichtet werden. Oder die Betriebe entscheiden sich dazu, die „Bruderhähne“ aufzuziehen und das Fleisch zu verkaufen.

Als dritte Alternative bietet das Ministerium Betrieben eine Förderung, wenn sie auf sogenannte Zweinutzungshühner umsteigen. Dabei handelt es sich um Hühner, die sowohl für die Eier- als auch die Fleischerzeugung genutzt werden können.

Um den Export in Zukunft zu verhindern, fordern Tierschützer ein europaweites Verbot des Kükentötens. Auch könnten Exporte in Nachbarländer unterbunden werden. Dieser Forderung schließt sich auch NRW an. Nur ein Verbot in ganz Europa verbunden mit konkreten Haltungsanforderungen könne demnach eine tierwohlkonforme Lösung sein.