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Eklat um Steinmeier-RedeDarf ein Bundespräsident vor der AfD warnen?

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09.11.2025, Berlin: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält am Jahrestag des Mauerfalls 1989, des antijüdischen Pogroms der Nazis 1938 und der Ausrufung der Republik nach dem Ersten Weltkrieg 1918 in seiner Residenz Schloss Bellevue in Berlin, Deutschland, eine Rede über aktuelle Gefahren für die Demokratie.

09.11.2025, Berlin: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hält am Jahrestag des Mauerfalls 1989, des antijüdischen Pogroms der Nazis 1938 und der Ausrufung der Republik nach dem Ersten Weltkrieg 1918 in seiner Residenz Schloss Bellevue in Berlin, Deutschland, eine Rede über aktuelle Gefahren für die Demokratie.

Bundespräsidenten halten sich meist mit parteipolitischen Zitaten zurück. Umso empörter reagierte die AfD, als Frank-Walter Steinmeier in einer Rede zum Gedenken der Reichspogromnacht über ein mögliches Parteiverbot sprach. Durfte er das? Die Antwort ist heikel.

Eines jedenfalls kann man Frank-Walter Steinmeier nicht vorhalten in all der Aufregung um seine Gedenkrede zum 9. November: dass er sich missverständlich ausgedrückt hätte.

Die deutsche Demokratie sei bedroht durch „rechtsextreme Kräfte“, die „an Zustimmung in der Bevölkerung gewinnen“, hatte der Bundespräsident bei seinem feierlichen Auftritt im Schloss Bellevue gesagt. „Einfach abzuwarten, dass der Sturm vorbeizieht, und solange in sichere Deckung zu gehen, das reicht nach meiner Überzeugung nicht“. Und Steinmeier sagte auch, an welche Art der Gegenwehr er dabei denkt: „Eine Partei, die den Weg in die aggressive Verfassungsfeindschaft beschreitet, muss immer mit der Möglichkeit des Verbots rechnen.“

Oder anders gesagt: Für eine Bundespräsidentenrede, die ja eigentlich von Amts wegen immer mit einer gewissen Grundlangweiligkeit verbunden ist, war das Ganze ziemlich scharf. Weshalb sich auch unmittelbar im Anschluss eine politische Debatte entwickelt hat, die bis heute andauert und die um die schlichte Frage kreist: Durfte der das eigentlich?

Die AfD fühlte sich angesprochen

Darf das Staatsoberhaupt einer Demokratie eine politische Oppositionspartei derartig angehen, noch dazu diejenige, die mit Abstand die größte oppositionelle Fraktion im Parlament stellt und in aktuellen Umfragen zweitstärkste Kraft ist? Denn auch wenn Steinmeier die AfD nicht ausdrücklich erwähnte und er an anderer Stelle auch von „linken“ und „islamistischen“ Bedrohungen sprach, gibt es wenige Zweifel daran, welche Partei er bei der „Möglichkeit des Verbots“ denn wohl gemeint haben könnte.

Die AfD selbst jedenfalls fühlte sich angesprochen und warf Steinmeier umgehend Amtsmissbrauch vor. Schließlich gilt es als politische Gepflogenheit, dass sich ein Bundespräsident mit parteipolitischen Aussagen zurückhält. Da es aber anderseits zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört, auf Krisen und Fehlentwicklungen im Land hinzuweisen, gibt es gerade mindestens zwei Möglichkeiten, den Steinmeier-Auftritt vom 9. November zu bewerten: als Rede, die er niemals hätte halten dürfen. Oder unbedingt halten müssen.

Eine Entscheidung fällt schon deshalb schwer, weil sich das Grundgesetz bei der Beschreibung der politischen Spielräume eines Bundespräsidenten zurückhält: Von Neutralität etwa steht dort nichts. Was in diesem Amt geht oder nicht, entwickelt sich schlicht in der Praxis: zum Beispiel die von Theodor Heuss begründete Tradition, bei Amtsantritt seine Parteimitgliedschaft ruhen zu lassen. So findet jeder Bundespräsident einerseits nur eine recht vage Jobbeschreibung vor, kann sie aber andererseits mit seiner Interpretation immer weiter konkretisieren – was sich die Amtsinhaber in der Regel auch nicht entgehen lassen.

„Noch jeder Bundespräsident hat versucht, politische Zeichen zu setzen“, sagt etwa der Jenaer Zeithistoriker Norbert Frei. Heuss habe zum Beispiel versucht, eine neue Nationalhymne durchzusetzen. Heinrich Lübke sei massiv für eine Große Koalition eingetreten, während Gustav Heinemann einen „Machtwechsel“ hin zur sozialliberalen Koalition angekündigt habe. Und Richard von Weizsäcker habe in seiner geschichtspolitischen Rede zum 8. Mai 1945 das Wort vom „Tag der Befreiung“ geprägt.

Erwarten die Bürger wirklich Zurückhaltung?

Roman Herzogs „Ruck“-Rede, Christian Wulffs Satz „Der Islam gehört zu Deutschland“: „Die Liste ließe sich bis zu Frank-Walter Steinmeier fortsetzen“, sagt Frei. Der Historiker bezweifelt deshalb auch, dass die deutsche Öffentlichkeit von einem Bundespräsidenten grundsätzlich eine strenge politische Zurückhaltung erwarte. „Eher scheint mir, dass diese Vorstellung von Fall zu Fall von denen kommt, die mit den Reden und Entscheidungen des Bundespräsidenten nicht einverstanden sind. Und das ist gegenwärtig vor allem die AfD, die dies auch lautstark formuliert“, so Frei.

Wie dem auch sei, es ist jedenfalls nicht das erste Mal, dass eine Partei gegen Äußerungen des deutschen Staatsoberhauptes protestiert. Wenige Wochen vor der Bundestagswahl 2013 sprach der damalige Bundespräsident Joachim Gauck mit Berliner Oberstufenschülern über die rechtsextreme NPD und nannte deren Anhänger „Spinner“. Die NPD sah darin eine Benachteiligung im Wahlkampf und zog vor das Bundesverfassungsgericht.

In ihrer Entscheidung beschreiben die Karlsruher Richter die „verfassungsrechtlichen Erwartungen“, die an das Amt des Bundespräsidenten zu richten seien.

Richter: „Spinner“ war noch okay

Dazu gehöre tatsächlich „eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten von politischen Parteien und gesellschaftlichen Gruppen“. Zudem könne er durchaus mit „negativen Werturteilen“ die Chancengleichheit bei Wahlen gefährden. Allerdings habe er „einen weiten Gestaltungsspielraum“ und könne sein Amt nur sinnvoll ausüben, wenn er „von ihm identifizierte Missstände und Fehlentwicklungen“ benenne: „Gehen Risiken und Gefahren nach Einschätzung des Bundespräsidenten von einer bestimmten politischen Partei aus, ist er nicht gehindert, die von ihm erkannten Zusammenhänge zum Gegenstand seiner öffentlichen Äußerungen zu machen.“

Grob zusammengefasst befand das Bundesverfassungsgericht also: Der Bundespräsident darf einzelne Parteien unter Umständen kritisieren, wenn er es damit nicht übertreibt. Für den konkreten Fall Gauck entschieden die Richter: „Spinner“ war noch okay.

Vor diesem Hintergrund sei Frank-Walter Steinmeiers Rede zum 9. November ein „juristischer Grenzfall“, sagt der emeritierte Jura-Professor Christoph Degenhart, bis 2020 Richter am Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen und Autor eines Standardwerkes zum Staatsrecht. „Ein Bundespräsident hat integrierend zu wirken. Die Art und Weise, mit der Steinmeier hier erkennbar eine erhebliche Wählerschicht ausgegrenzt hat, besonders in Ostdeutschland, ist daher nicht unproblematisch.“

Nicht nur Steinmeiers Satz über ein Parteiverbot findet Degenhart fragwürdig. In der Rede gibt es auch eine Anspielung auf den Fall des AfD-Politikers Joachim Paul, den die Stadt Ludwigshafen in diesem Herbst nicht zur Oberbürgermeisterwahl zugelassen hatte – wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue.

Offenbar mit Blick auf diesen Vorgang hieß es in Steinmeiers Vortrag: „Verfassungsfeinde können auch von der Wahl zur Landrätin oder zum Bürgermeister ausgeschlossen werden. So ein Ausschluss ist nicht per se undemokratisch. Im Gegenteil: Er ist Ausdruck der wehrhaften Demokratie!“ Für Staatsrechtler Degenhart eine „unzulässige Stellungnahme in einem laufenden Verfahren“, weil derzeit mehrere Einsprüche gegen die OB-Wahl anhängig sind.

Zuletzt kritisiert Degenhart auch den Rahmen der Steinmeier-Rede: Da der Bundespräsident sich anlässlich des Gedenkens an die Reichspogromnacht geäußert habe, habe er „Parallelen zu jener Zeit“ gezogen. „Solche Vergleiche sind immer problematisch.“ Degenharts Fazit: „Aus meiner Sicht hat Frank-Walter Steinmeier seine Funktionsbereiche mit dieser Rede sehr extensiv gedeutet, wenn auch vielleicht nicht in so evidenter Weise, dass es justiziabel, also gerichtlich zu beanstanden wäre.“

Letzte Sicherheit in diesem Punkt hätte man nur, wenn sich das Bundesverfassungsgericht zur Steinmeier-Rede äußern würde wie einst zu Gaucks „Spinnern“. Die AfD hätte als politische Partei das Recht, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Wird sie aber nicht.

Brandner: Steinmeier ist sowieso bald Geschichte

„Wir hatten nach der Rede kurz überlegt, die Äußerungen des Bundespräsidenten in einem Organstreitverfahren vom Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen, haben es dann aber schnell wieder verworfen“, sagt Stephan Brandner, stellvertretender AfD-Bundessprecher und Mitglied der AfD-Bundestagsfraktion, im Gespräch mit dieser Redaktion. „Es lohnt den Aufwand nicht mehr: Frank-Walter Steinmeier ist sowieso bald Geschichte.“

Und Steinmeier selber, wie sieht er die ganze Diskussion? Die Rede des Bundespräsidenten stehe für sich, heißt es auf Anfrage vom Bundespräsidialamt: „Es ist ihr nichts hinzuzufügen.“