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Adoptivsohn wollte Erbe32-Jährigem Kölner wird Mord aus Heimtücke vorgeworfen

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Prozessauftakt in Bonn. (Symbolbild).

Köln – In der vergangenen Woche hatte das rechtsmedizinische Gutachten in einem Mordprozess noch unterbrochen werden müssen. Der Grund: Dem Angeklagten, Adoptivsohn des Opfers, war übel geworden bei den Tatortbildern, die seinen Adoptivvater mit mutmaßlich eingeschlagenem Schädel in einer Blutlache zeigten. Gestern, bei der Fortsetzung des Gutachtens, hielt sich der 32-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft Mord aus Heimtücke und Habgier vorwirft, aber wacker.

Laut Anklage soll der Mann seinen Adoptivvater im Juni 2021 in ein in Sanierung befindliches Haus auf der Boltensternstraße gelockt und dann versucht haben, ihn im Treppenhaus in die Tiefe zu schubsen. Doch der Senior soll sich gewehrt haben woraufhin der Angeklagte mit einem Beil zugeschlagen haben soll. Um die Gewalttat zu verschleiern, habe der Angeklagte noch versucht, den Tod wie einen Suizid aussehen zu lassen. Als Motiv vermutet die Anklage, dass der 32-Jährige einer Lösung der Adoption und dem damit verbundenen Verlust des Erbes zuvorkommen wollte.

Mehrere Rippen des Seniors gebrochen

Als Todesursache des 76-Jährigen gab der Rechtsmediziner ein „Kombinationsgeschehen“ an. Gemeint waren mehrere für sich gesehen tödliche Verletzungen, die der Senior erlitten hatte. Zum einen ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, mutmaßlich hervorgerufen durch Schläge mit einem scharfkantigen Gegenstand auf den Kopf. Zum anderen eine Serien-Rippenfraktur. Dabei waren laut dem Gutachter die Rippen sowohl auf der Brust-, als auch auf der Rückenseite gebrochen. Der Rechtsmediziner vermutete, dass jemand auf der Brust gekniet oder gesessen haben müsse.

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Eine Rippe hatte sich in die Lunge gebohrt, dort zu einer Blutung und zum Eindringen von Luft geführt, woraufhin der Lungenflügel kollabiert sei. Dass die Verletzungen durch zu heftige Reanimationsmaßnahmen, ausgeführt von den Notfallmedizinern, entstanden sein könnten, schloss der Gutachter ebenso aus, wie einen schweren Sturz als Ursache für die Kopfverletzungen.

Dagegen sprächen vor allem die zahlreichen Blutspritzer, so der Rechtsmediziner, der „Blut-Ballistik“ als sein Spezialgebiet angab. Vor allem im Eingangsbereich zu einer Wohnung im ersten Obergeschoss ließen die Spritzer darauf schließen, dass eine Person gebeugt über den am Boden liegenden Geschädigten eingeschlagen haben müsse. Der Prozess wird fortgesetzt.