Eine illegale, unsachgemäß gelagerte Waffe führte zum Suizid eines Jugendlichen. Der Vater wurde auf Bewährung verurteilt.
Sohn erschoss sich mit ungebauter PistoleAngeklagter in Köln: „Ich verachte mich aufs Tiefste“

Köln: Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin.
Copyright: Federico Gambarini/dpa
Ein unglaublich tragischer Fall – da waren sich Prozessbeteiligte wie -beobachter einig – beschäftigte am Mittwoch eine Schöffenabteilung des Amtsgerichts: Im Februar 2025 hatte sich ein 16-Jähriger in Worringen auf einer Parkbank des nachts das Leben mit einer Pistole genommen, die der Vater (52) wenige Wochen zuvor aus einer Schreckschusspistole durch Umbau illegal herstellte und anschließend auch noch unsachgemäß aufbewahrte. Angeklagt war der 52-Jährige nun wegen unerlaubten Besitzes und Umbaus einer Schusswaffe. Zudem warf die Staatsanwaltschaft ihm vor, die Waffe einem Unberechtigten überlassen zu haben und so „durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht zu haben“.
Bereits verurteilt wegen illegalen Waffenbesitzes
Im Jahr 2024, so die Staatsanwältin bei der Verlesung der Anklage, habe der Angeklagte über ein Onlineportal eine Schreckschusspistole erworben, obwohl er gewusst habe, „dass ihm dies aufgrund der Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Köln“ untersagt gewesen sei. 2020 war der Mann wegen illegalen Waffenbesitzes vom Amtsgericht Düsseldorf schuldig gesprochen worden. Trotz des Verbots hat er die Waffe erworben, umgebaut und scharf gemacht. Statt die Pistole in einem entsprechend gesicherten Schrank oder Tresor aufzubewahren, habe der Angeklagte sie „unsicher vor dem Zugriff Dritter in einem unverschlossenen Hohlraum unter seiner Gartenhütte“ hinter dem Haus aufbewahrt. „Dabei war ihm bewusst, dass sein Sohn unter Depressionen litt und aufgrund von Suizidgedanken erst wenige Tage zuvor einen Termin bei einer Psychologin wahrgenommen hatte“, sagte die Staatsanwältin. Dennoch habe sich der 52-Jährige nicht veranlasst gesehen, die Pistole sicher zu verwahren.
In der Nacht auf den 9. Februar 2025 kam es dann zur „Katastrophe“, wie der Angeklagte es ausdrückte. Der 16-Jährige nahm die Waffe an sich und begab sich zu einer Parkbank in einer nahegelegenen Grünanlage, wo er sich erschoss. Die Staatsanwältin zeigte sich davon überzeugt, dass die Tat hätte verhindert werden können, „wenn der Angeklagte die verbotswidrig besessene Waffe ordnungsgemäß vor dem Zugriff des Geschädigten aufbewahrt“ hätte.
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Warum der 16-Jährige sich letztlich das Leben nahm, konnte die Verhandlung nicht aufklären. Der Angeklagte sagte wiederholt, sein Sohn habe auf ihn nicht den Eindruck gemacht, depressiv zu sein. „Für mich stand der unter Druck“, sagte der Angeklagte, und er vermutete die Pubertät dahinter. So habe der 16-Jährige ihm gegenüber geäußert, er könne seine Gefühle nicht ausdrücken. Der letzte Konflikt mit dem Jungen habe es gegeben, als wenige Tage vor der Tragödie „Kiff-Utensilien“ bei ihm im Zimmer gefunden worden waren. „Das hat ihn sehr, sehr beschämt“, sagte der Angeklagte. Der 52-Jährige, der eigentlich die gesamte Verhandlung über mit den Tränen kämpfte, äußerte wiederholt: „Ich verachte mich aufs Tiefste.“
Keine fahrlässige Tötung
Der 52-Jährige wurde schließlich wegen der Verstöße gegen das Waffenrecht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Eine fahrlässige Tötung nahm das Gericht aus Zweifelsgründen nicht an. Die Begründung: Suizid sei straflos, dasselbe müsse dann auch für die entsprechende Beihilfe gelten.
