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Sexuelle Belästigung auf der StraßeIst „Catcalling“ bald ein Fall für das Kölner Ordnungsamt?

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Mitarbeiter des Kölner Ordnungsamts im Einsatz.

Sollten anzügliche Kommentare („Catcalling“) in Köln untersagt werden, könnte derartiges Verhalten vom Ordnungsamt geahndet werden.

Sexuelle Kommentare oder anzügliche Gesten im öffentlichen Raum haben bislang keine rechtlichen Konsequenzen. Die Fraktionen von Volt und Linke in Köln wollen das ändern. 

Als sie 14 Jahre alt war, fingen Männer an, ihr hinterherzurufen: sexuelle Kommentare, Pfiffe, obszöne Fragen. Die Kölner Stadträtin und Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses Jasna Ibrić (Volt) erinnert sich noch gut an diese Situationen. „Ich habe mich deshalb sehr unsicher gefühlt und gewisse Straßen vermieden oder bin zickzack gelaufen, um nicht an Männergruppen vorbeizukommen“, erzählt die Kölnerin, die als Kriminaloberkommissarin tätig ist.

Was Ibrić erlebte – und womit die 43-Jährige auch heute noch zu kämpfen hat – wird auch „Catcalling“ genannt. Der Begriff heißt wörtlich übersetzt „eine Katze rufen“ und will darauf anspielen, dass bei solchen Handlungen versucht würde, Frauen wie Tiere anzulocken. „Ich bin nicht mehr bereit, das hinzunehmen“, sagt Ibrić. Deshalb habe sie den Antrag „Sichere öffentliche Räume für alle – Schluss mit Catcalling“ initiiert, den die Volt-Fraktion gemeinsam mit der Linke-Fraktion stellt.

Am Montag, 16. März, soll er im Gleichstellungsausschuss beschlossen werden. Ein zentraler Punkt des Antrages ist das Ziel, „Catcalling“ in die Kölner Stadtordnung aufzunehmen. Die Verwaltung müsste nach Beschluss einen Vorschlag dafür machen, wie das gehen könnte. Abstimmen würde darüber der Stadtrat. So könnte „Catcalling“ in Köln zu einer Ordnungswidrigkeit werden, die mit einem Bußgeld belegt werden kann.

Laut Antrag handelt es sich um eine Form von sexualisierter Belästigung im öffentlichen Raum, die als „verbale oder nonverbale, sexuell konnotierte und unerwünschte Ansprache, Gestik oder Geräuschäußerung“ definiert wird. „Catcalling ist kein harmloser Kommentar, sondern eine Form der Belästigung, die Betroffene dazu bringt, ihr Verhalten im öffentlichen Leben einzuschränken“, sagt Ibrić.  

Jasna Ibrić (43) ist Teil der Volt-Fraktion im Kölner Stadtrat, Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie Polizeioberkommissarin.

Jasna Ibrić (43) ist Teil der Volt-Fraktion im Kölner Stadtrat, Vorsitzende des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern, sowie Polizeioberkommissarin.

In einigen  EU-Ländern ist „Catcalling“ strafbar

Wie viele Menschen von „Catcalling“ betroffen sind, zeigt eine Befragung des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachens (KfN) aus dem Jahr 2021. 93 Prozent der fast 4000 Teilnehmenden (85 Prozent davon Frauen) gaben an, in den vergangenen drei Monaten nonverbales Catcalling wie Hinterherpfeifen erfahren zu haben. Rund 75 Prozent seien von konkreten sexuellen Kommentaren betroffen gewesen, bei circa 72 Prozent sei es zu Verfolgung oder Annäherungsversuchen gekommen.

In Deutschland ist „Catcalling“ bisher nicht strafbar. Ein niedersächsischer Gesetzesentwurf, initiiert von Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), scheiterte 2024 im Bundesrat. Vor allem Länder mit Regierungsbeteiligung der CDU/CSU hatten ihn abgelehnt. Die zentrale Kritik: „Catcalling“ sei juristisch schwer zu definieren und schwer zu beweisen, da es oft keine Zeugenaussagen gebe. Ein rechtliches Nachspiel droht hingegen bei Beleidigung oder sexueller Belästigung, also einem körperlichen Übergriff, geregelt ist das im Strafgesetzbuch. Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit jedoch an einem Gesetzesentwurf, wie der BR berichtete.

Länder wie Portugal, Belgien, Frankreich und die Niederlande handhaben das anders. In den Niederlanden ist „Catcalling“ seit 2024 eine Straftat, und in Rotterdam sind noch bis mindestens 2026 spezielle Undercover-Ordnungskräfte im Rahmen eines Pilotprojekts auf Streife. Diese können eventuelle Taten beobachten und Aussagen der Geschädigten vor Gericht stützen. Bisher kam es jedoch, Stand Sommer 2025, nur zu einer Verurteilung. Der Täter musste 100 Euro Strafe zahlen. 

Betroffene in Köln sollen Anzeige beim Ordnungsamt erstatten können

Ibrić wolle letztlich erreichen, dass „Catcalling“ in das bundesweite Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) oder in entsprechende landesrechtliche Regelungen eingeführt wird. Die Stadt Köln solle eine Vorreiterin werden, deren Erkenntnisse wichtige Impulse geben könnte.

Konkret stellt sich das Ratsmitglied die Umsetzung in Köln aktuell folgendermaßen vor: Betroffene sollen „Catcalling“ beim Ordnungsamt anzeigen können. Dafür solle es ein Meldetool wie eine App geben, über die Betroffene Verstöße beim Ordnungsamt melden können – inklusive eines Fotos des „Catcallers“ der „Catcallerin“. Auch anonym soll das laut Antrag möglich sein.

Der Antrag beauftragt die Verwaltung dementsprechend zu prüfen, wie Meldestrukturen der Stadt dafür genutzt werden können. Auch ein Fortbildungsprogramm zum Thema „Catcalling“ soll die Verwaltung im Ordnungsamt etablieren und verpflichtend umsetzen. 50.000 Euro aus dem städtischen Haushalt 2025/26 sieht der Antrag dafür vor. 

"Stoppt Belästigung" steht mit Kreide geschrieben auf einem Gehweg.

Der Verein „Chalk Back“ setzt sich mit seinen Aktionen deutschlandweit für die Strafbarkeit von „Catcalling“ ein. Auch in Köln gibt es eine Ortsgruppe.

Belangung von Verantwortlichen wahrscheinlich schwierig

Ein Problem der Abgrenzung zwischen „Catcalling“ und einem gut gemeinten Kompliment, das unabsichtlich falsch beim Gegenüber ankommt, sehe Ibrić nicht. „Catcalling zu einer Ordnungswidrigkeit zu machen, heißt nicht, dass Frauen nicht mehr angesprochen werden dürfen. Wenn mir jemand sagt, dass ich schöne Augen oder einen coolen Style habe, ist das etwas anderes, als der Ausruf ‚Ey, geiler Arsch‘“, sagt sie.

Doch wie erfolgsversprechend ist es, dass das Kölner Ordnungsamt in Sachen Catcalling ermittelt und ahndet? „Nicht jeder Täter wird sofort identifiziert werden können“, sagt Ibrić. „Es ist aber auch bei vielen anderen Ordnungswidrigkeiten schwierig, die Verantwortlichen zu belangen.“

Auch wenn ein Täter ausfindig gemacht werden kann und es jedoch keine Zeugen und Zeuginnen gibt, steht Aussage gegen Aussage. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, dürfte es für Betroffene schwer werden. „Das Gegenargument der schwierigen Nachweisbarkeit ist tatsächlich das meistgenannte. Aber bei Beleidigungen ist die Situation die gleiche und trotzdem gibt es diesen Paragrafen. Diese Gesetzeslücke im Fall von Catcalling offen zu lassen, ist deshalb keine Lösung.“

„Catcalling“ in die Stadtordnung aufzunehmen, werde einen wichtigen Effekt auf das öffentliche Leben in Köln haben, egal wie viele Täter tatsächlich belangt werden können meint Ibrić. „Es zeigt, dass wir diese Handlung als Gesellschaft verurteilen und Betroffene ernst nehmen. Das wäre ein wichtiger Schritt, für Menschen, die Catcalling erleben, und könnte wichtige Impulse auf Landes- oder Bundesebene geben.“

Unterstützung von SPD- und Grünen-Fraktion

Gegenwind erwartet der Antrag aus Richtung der FDP/KSG- und CDU-Fraktion. Dass „Catcalling“ Sache des Ordnungsamtes werden soll, findet CDU-Fraktionsvorsitzender Bernd Petelkau offenbar nicht sinnvoll. Er teilt auf Nachfrage mit: „Catcalling darf nicht verharmlost werden. Ob daraus ein eigener Straftatbestand werden soll, muss auf Bundesebene geklärt werden.“

Einer ähnlichen Meinung ist Nathalie Mahmoudi, gleichstellungspolitische Sprecherin der FDP/KSG-Fraktion: „Es ist richtig und wichtig, dass über Catcalling gesprochen wird und dass hier stärker sensibilisiert wird.“ Jedoch sei es „kaum praktikabel“, „Catcalling“ in die Stadtordnung aufzunehmen. „Wir haben erhebliche Zweifel an der konkreten rechtlichen Umsetzbarkeit und an der Abgrenzbarkeit eines solchen Tatbestands. Es ist schwer nachvollziehbar, wie hier im Einzelfall rechtssicher festgestellt werden soll, wann ein Verhalten ordnungsrechtlich sanktioniert werden kann und wann nicht.“ 

Doch Ibrićs Idee findet auch Unterstützung. Die gleichstellungspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Michelle Achour, teilte mit, dass ihre Fraktion den Antrag, Catcalling in die Kölner Stadtordnung aufzunehmen, begrüße. „Gleichzeitig ist auch der Bund gefragt.“ Auch Lea Verse, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, sagt, mit Catcalling müsse endlich Schluss sein. „Deshalb unterstützen wir die Initiative gegen das sogenannte Catcalling grundsätzlich. Sofern es rechtskonform ist, sollte Catcalling in die Stadtordnung aufgenommen und das Ordnungsamt entsprechend geschult werden.“