So funktioniert der familiensensible Vollzug in der Justizvollzugsanstalt Köln.
JVA KölnWenn Kinder ihre Eltern im Gefängnis besuchen

Familiensensibler Vollzug, Kinder in der JVA Ossendorf
Copyright: JVA
Die schwarz-weißen Pfotenabdrücke auf dem Boden führen die Treppe hoch in den ersten Stock. Erst muss die Tür aufgeschlossen werden. In dem Zimmer stehen ein Tisch, Stühle und ein Sofa. In einer Ecke liegt ein Spielteppich, daneben steht eine Kiste mit bunten Bausteinen. Mama wartet schon. Die Tür wird von außen wieder abgeschlossen. Die Besuchszeit beginnt.
In der JVA in Ossendorf sind hinter den fünf Meter hohen Mauern derzeit rund 750 Menschen inhaftiert, davon etwa 200 Frauen. Mehr als die Hälfte von ihnen hat ein oder mehrere Kinder, der Anteil der Väter sei etwas geringer, heißt es auf Nachfrage. Wie ist es für Kinder, wenn ein Elternteil in Haft ist? Wie ist es für die Mutter und den Vater? Für diesen Artikel haben wir ein Kennenlernen mit einer Familie angefragt, gefunden hat sich keine. Verständlich, denn wenn ein Elternteil in Haft kommt, ist das für die ganze Familie eine belastende Situation. Oft schämen sich die Betroffenen und fürchten sich vor den Reaktionen aus ihrem Umfeld.
„Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW“ unterstützt Familien
„Vor 65 Jahren, als die Justizvollzugsanstalt gebaut wurde, hat man das Thema Kinder noch komplett ausgeklammert“, sagt die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Köln, Angela Wotzlaw. Heute kümmert sich der Sozialdienst der JVA um einen „familiensensiblen Strafvollzug“ hinter den Gefängnismauern. Auch im Neubau der Haftanstalt, dessen Fertigstellung nicht vor Ende des kommenden Jahrzehnts geplant ist, plane man, den Vollzug noch familienfreundlicher zu gestalten.

Familiensensibler Vollzug, Kinder in der JVA Ossendorf
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Dazu gehören unter anderem die Gestaltung der Besuchs- und Warteräume, aber auch familienorientierte Angebote für Inhaftierte und ihre Familien. Um das Thema familiensensibler Vollzug kümmert sich in Köln seit dem vergangenen Jahr auch das „Netzwerk Kinder von Inhaftierten NRW“. Dessen Ziel ist es, neben der Funktion als Beratungslandschaft für Kinder und deren inhaftierte Elternteile, Jugendhilfe und Justiz besser zu vernetzen, etwa mit Besuchen von Jugendamtsmitarbeitern in den Haftanstalten. „Die Landesfachstelle möchte die Kinder von Inhaftierten aus dem Dunkelfeld der öffentlichen Wahrnehmung herausholen", sagt Hartmut Gähl, Fachberater der beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beheimateten Landesfachstelle.
Zusätzliches Besuchskontingent für minderjährige Kinder
Gähl betont, dass es kein Privileg des Inhaftierten sei, seine Kinder zu sehen - es sei vielmehr umgekehrt. „Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass beide Elternteile an der Erziehung beteiligt sind - auch wenn einer inhaftiert ist“, sagt Gähl. Dabei stehe immer das Kindeswohl im Vordergrund, sagt Jana Zimmer. Sie arbeitet im Sozialdienst der Justizvollzugsanstalt Köln mit Schwerpunkt familiensensibler Strafvollzug. „Wir schauen genau hin: Gab es auch schon vor der Haft Kontakt zum Kind?“, erklärt Zimmer. „Vielen fällt auch erst in der Haft auf, ohne Ablenkung und Konsum, dass sie Kinder haben.“ Für minderjährige Kinder gibt es laut Gesetz ein zusätzliches Besuchskontingent, über das Kontingent des Regelbesuches hinaus, egal ob sie bei einem leiblichen Elternteil, Verwandten oder eine Pflegefamilie leben.
Für die Familien bedeutet der Vollzug fast immer eine stark belastete Lebenssituation, sagt Hartmut Gähl. Emotional, aber auch finanziell, weil oft der Hauptverdiener wegfalle. „75 Prozent der Kinder von Inhaftierten spüren negative Folgen“, zitiert er eine Studie. Das könnten psychische oder psychosomatische Probleme sein, aber auch soziale Ausgrenzung. „Kinder werden zum Beispiel nicht mehr zu Geburtstagen eingeladen.“ Um das zu vermeiden, würden Eltern oft verschweigen, dass einer von ihnen im Gefängnis ist - auch den Kindern selbst. „Lügen brechen das Vertrauen“, sagt Gähl. „Kinder brauchen altersgerechte Erklärungen, Routinen und emotionale Sicherheit.“ Vor allem weil oft kleinere Kinder denken, sie selbst seien Schuld an der Situation.
Jedes Kind hat ein Recht darauf, dass beide Elternteile an der Erziehung beteiligt sind - auch wenn einer inhaftiert ist.
Welche Form des Kontaktes mit den eigenen Kindern möglich ist, prüft der Sozialdienst der JVA. In manchen Fällen gibt es auch vorgeschriebene Auflagen vom Gericht. „Die Kinder können ihrem Elternteil bei uns immer Briefe oder gemalte Bilder schicken“, so Zimmer. Aber auch hier gebe es Vorschriften: Jeder Brief wird vorher auf Drogen oder Bargeld hin geprüft, Sticker oder Klebestreifen dürfen nicht verwendet werden. Für Telefon- oder Videoanrufe müssen eigene Anträge gestellt werden.
Für Besuche von Kindern in der JVA wurden unter anderem die Tierspuren des Anstalts-Bären „Buddy“ aufgeklebt, der den Weg zu den Eltern weisen soll. In einer eigens für die Kölner JVA erstellten Broschüre erklärt Buddy, wo Mama ist. „Eine JVA ist ein Ort, an dem Menschen leben, die Fehler gemacht haben und deswegen für eine Zeit hier bleiben müssen.“ Das Wort Gefängnis kommt nicht ein einziges Mal vor.

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Puppen und Kuscheltiere dürfen nicht mitgenommen werden
Täglich kommen Kinder zu Besuchen in die JVA mit, ab 14 Jahren dürfen sie auch alleine Besuchszeiten bei Angehörigen wahrnehmen. Darauf ist man vorbereitet: vor der Pforte gibt es Kinderwagen-Garagen. Bei der Personenkontrolle werden auch die Kinder abgetastet. „Fast wie bei einer Umarmung - das kitzelt ein bisschen“, erklärt Bär Buddy in der Broschüre. Puppen und Kuscheltiere dürfen bei den Besuchen nicht mitgenommen werden. Zu groß ist die Gefahr, dass Drogen in die Haftanstalt geschmuggelt werden. Fast 60 Prozent der inhaftierten Frauen sind drogenabhängig, schätzt Carola Bestin, Leiterin des Sozialdienstes. Bei den Männern seien es rund 30 Prozent.
In den verschiedenen Besuchsräumen gibt es Schränke mit Spielen und Maluntensilien. Beim sogenannten Saalbesuch ist immer ein Justizbeamter dabei. An Tischen sitzen immer mehrere Besucher, oft sind es Familien. Körperkontakt sei nicht erlaubt, außer zur Begrüßung oder zur Verabschiedung - bei Kindern sei das aber natürlich nicht so streng durchsetzbar, so ein Justizbeamter. Eine Stunde dauert der Besuch, drei Mal im Monat kann er stattfinden.

Familiensensibler Vollzug, Kinder in der JVA Ossendorf
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Im Begegnungsraum ist Platz für mehr Menschen, manchmal seien hier auch der Sozialdienst oder Pflegefamilien dabei, so Jana Zimmer. In den Langzeitbesuchsräumen können sich die Familien drei Stunden am Stück aufhalten. Es gibt einen Wickeltisch, eine Küchenzeile und ein Badezimmer. Und natürlich auch hier Spielsachen. „Bevor jemand die Langzeitbesuche in Anspruch nehmen kann, bedarf es einer aufwendigen Prüfung“, sagt Carola Bastin, Leiterin des Sozialdienstes und Abteilungsleiterin für den Bereich „Besuch und Pforte“. Wichtig sei es, im Vorfeld auch die Besuchenden kennenlernen und auch im Anschluss mit ihnen im Gespräch zu bleiben.
Ziel sei es, so Sozialdienstmitarbeitende Jana Zimmer, durch den Kontakt von Elternteil und Kind während der Haft, dem Inhaftierten - wenn möglich - eine Rückkehr in eine stabile Familie zu ermöglichen Damit der Kontakt zwischen Elternteil und Kind bleibt, hat sich die JVA in Ossendorf verschiedene Projekte und Aktionen überlegt. In der Näherei werden Teddys genäht, die die Inhaftierten für ein paar Euro ihren Kindern zu den Besuchen mitbringen können. Im Projekt „Eltern lesen für ihre Kinder“ nehmen Inhaftierte Gute-Nacht-Geschichten für ihre Kinder auf, die auf einem Tonträger gespeichert werden. Und es werde darauf geachtet, dass auch bei Besuchen gemeinsame Fotos von Eltern und Kindern gemacht werden - denn Handys dürfen von niemandem mit in die Haftanstalt gebracht werden. „In den Fotoalben fehlt sonst einfach ein gewisser Zeitraum“, sagt Carola Bastin.

