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Deutzer Freiheit in KölnKlage gegen Stadt Köln für Rückkehr des Autoverkehrs

Lesezeit 3 Minuten
Keine Durchfahrt für den Autoverkehr mehr möglich auf der Deutzer Freiheit.

Umstritten ist der Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit.

Eine Kompromisslösung scheint kaum noch möglich: Die „Initiative Deutz“ hat Klage gegen die Stadt eingereicht. Sie will die Straße wieder komplett für den Autoverkehr öffnen. 

„Die Mitte hätte sich irgendwie durchsetzen müssen. Haben wir aber leider nicht“, sagt Daniel Wolf von der IG Deutz. Nun sei die Situation „komplett zerfahren, das macht einen schon traurig“. Auch die IG hatte den Verkehrsversuch auf der Deutzer Freiheit kritisiert, vor allem die mangelnde Bürgereinbindung beklagt, den angekündigten Klageweg der „Initiative Deutz“ aber nie mitgetragen. „Damit schlägt man nur alle Türen zu“, sagt Wolf. Die IG könne sich beides vorstellen: Autos und Verkehrsberuhigung, auch mit einer neuen Straßenmöblierung.

Positionen sind ausgetauscht

Doch die Klage der „Initiative Deutz“ ist nun eingereicht. Die Positionen mit „Deutz autofrei“ sowie der Stadt sind ausgetauscht, ein Wille zu Konsens oder Kompromiss kaum noch irgendwo zu erkennen. Diesen Eindruck hatte auch der Bezirksbürgermeister Andreas Hupke nach der jüngsten Sitzung des Veedelsbeirats, der die Unversöhnlichkeiten „zutiefst bedauert“ und eine noch weitergehende Polarisierung befürchtet. „Ein Agreement scheint nicht mehr gewollt.“

Im Rahmen der von der Initiative eingereichten Klage wird beantragt, „die im Zusammenhang mit der Sperrung der Deutzer Freiheit für den allgemeinen KfZ-Verkehr aufgestellten/angebrachten Verkehrszeichen und Markierungen (...) für rechtswidrig zu erklären und der Beklagten (der Stadt Köln, die Red.) aufzugeben, die Verkehrszeichen und Markierungen zu entfernen und die Straße wieder für den allgemeinen Verkehr zu öffnen.“ Im Klartext: Alles zurück auf Null. Zunächst mal zumindest, man will sich aber „weiterhin konstruktiv“ am Verfahren beteiligen. „Eine langfristig tragfähige Lösung zur Gestaltung des Verkehrs rund um die Deutzer Freiheit ist im Interesse aller Parteien“, teilt die Initiative mit. Bislang habe sich der Eindruck verfestigt, dass die Interessen von Gewerbetreibenden und Anwohnern nicht angemessen berücksichtigt worden seien.

Formaljuristische Begründung

Begründet wird die Klage formaljuristisch. Es stelle sich die Frage, inwieweit die Stadt Köln sich auf Beschlüsse der Bezirksvertretung berufen könne. „Im Sinne der Straßenverkehrsordnung besitzt die Gemeinde das Recht an der Straße und ist damit selbst für städteplanerische Entscheidungen verantwortlich.“ Die Initiative orientiert sich an einem aus ihrer Sicht ganz ähnlich gelagerten Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts von vor knapp zwei Jahren. Bezirksbürgermeister Hupke wagt sich trotz juristischen Hintergrundes nicht an eine Einschätzung, was den Ausgang des Verfahrens betrifft: „Vielleicht gilt hier noch mehr als anderswo: Auf hoher See und vor Gericht sind wir in Gottes Hand“, meint er.

Unabhängig von der Klage gehen die Auswertungen des Versuchs weiter. Auf deren Grundlage erarbeitet die Verwaltung eine Vorlage, die der Bezirksvertretung vorgelegt werden soll.

Die Forderung nach einem klaren Konzept jedenfalls bleibt bei der Initiative wie bei der IG bestehen. Aber ob irgendwann wieder Ruhe in die Deutzer Freiheit einkehrt, scheint nicht ausgemacht. „300 Meter Straße haben es geschafft, dass sich ein ganzes Viertel zankt“, meint Wolf.

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