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OVG urteiltWirte am Brüsseler Platz dürfen doch länger öffnen

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Bis 22 Uhr darf die Außengastro am Brüsseler Platz aktuell öffnen. 

Laut dem Oberverwaltungsgericht Münster ist die Außengastronomie nicht Schuld am Lärm auf dem Brüsseler Platz.

Die Gastronomen am Brüsseler Platz sollen ihre Außengastronomie nun doch länger als nur bis 22 Uhr betreiben dürfen. Das urteilte nun das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. Das OVG ändert damit den anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln. Das Urteil aus Münster: Die Stadt Köln darf die einer Gaststättenbetreiberin erteilte Sondernutzungserlaubnis für deren Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz nicht daran knüpfen, dass sie bereits um 22 Uhr geschlossen wird. Die Sondernutzungserlaubnis war als Lärmschutzmaßnahme zum Schutz der Nachtruhe auf dem Brüsseler Platz von der Stadt geändert worden. Zu Unrecht, urteilt nun das OVG.

Die Stadt habe ihre Entscheidungen nicht „auf einer vollständigen und zutreffenden Tatsachengrundlage“ getroffen: „Aus den Ergebnissen der im Dezember 2024 durchgeführten Messungen ergibt sich nicht, dass die festgestellten Grenzwertüberschreitungen der Außengastronomie zuzuordnen sind“, heißt es im Urteil. Der Lärm könnte auch von einzelnen oder Gruppen stammen, die über die Platz gehen. Auch in den Akten der Stadt gebe es keine weiteren Anhaltspunkte für besondere Lärmbelästigungen, die der Außengastronomie zuzuordnen wären, wie zum Beispiel Lärmbeschwerden der Anwohnenden.

Eine pauschale Sperrstunde um 22 Uhr für die Außengastronomie am Brüsseler Platz war überzogen und rechtlich nicht haltbar.
Maike Block, Sprecherin IG Gastro

Der Lärmstreit am Brüsseler Platz beschäftigt die Gerichte seit Jahren. 2023 hatte das OVG Münster die Stadt dazu verurteilt, die Gesundheit der lärmgeplagten Anwohnenden zu schützen. Daraufhin verhängte die Stadt ein Verweilverbot auf dem Platz, was ebenfalls durch ein Eilverfahren am Verwaltungsgericht Köln wieder gekippt wurde. Aktuell gilt ein nächtliches Alkoholverbot ab 22 Uhr auf dem Platz.

„Eine pauschale Sperrstunde um 22 Uhr für die Außengastronomie am Brüsseler Platz war überzogen und rechtlich nicht haltbar“, sagt auch Maike Block, Sprecherin der IG Gastro in Köln.„ Die Entscheidung macht deutlich, dass die Stadt künftig sorgfältiger abwägen und auf eine solide Faktenbasis setzen muss, statt vorschnell Symbolpolitik auf dem Rücken der Gastronomie zu betreiben.“ Die IG Gastro fordert, dass die Interessen der Betriebe stärker berücksichtigt werden – genauso wie die berechtigten Anliegen der Anwohner. „Nur so kann am Brüsseler Platz ein tragfähiger Ausgleich zwischen lebendiger Stadtkultur und Nachtruhe entstehen“, so Block.