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Antrag abgelehntAußengastro am Brüsseler Platz darf weiter nur bis 22 Uhr öffnen

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Nur bis 22 Uhr darf die Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz öffnen.

Nur bis 22 Uhr darf die Außengastronomie auf dem Brüsseler Platz öffnen.

Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag eines Gaststättenbetreibers abgelehnt.

Die Außengastronomie am Brüsseler Platz muss weiterhin um 22 Uhr schließen. Das entschied am Freitag das Verwaltungsgericht Köln. Ein Betreiber einer Gaststätte am Brüsseler Platz hatte einen Eilantrag gegen die Auflagen der Stadt gestellt. Diesen lehnte das Verwaltungsgericht nun ab. „Auch mit Blick auf die drohenden wirtschaftlichen Einbußen für die Gaststättenbetreiber“ sei das „verhältnismäßig“, schreibt das Gericht in seiner Begründung.

In der Vergangenheit hatten die Gastronomen die Sondernutzungserlaubnis, ihre Außengastronomie auf dem Platz bis 23.30 Uhr zu öffnen. Wie berichtet, wurde die Stadt jedoch bereits 2023 vom Oberlandesgericht Münster dazu verpflichtet, ab 22 Uhr für Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Anwohnenden zu sorgen. Ein kurzzeitig verhängtes Verweilverbot wurde vom Verwaltungsgericht Köln als nicht verhältnismäßig gekippt - der Eilantrag dazu wurde ebenfalls von einem Gastronomen vor einen Richter gebracht. Die Sperrstunde ab 22 Uhr für die Außengastronomie blieb in der aktuellen Sondernutzungserlaubnis jedoch bestehen.

Politiker wollen längere Öffnungszeiten

Dagegen hatte ein Gaststättenbetreiber nun geklagt - jedoch kein Recht auf längere Öffnungszeiten erhalten. „Der Stadt steht bei der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ein Ermessenspielraum zu, dessen gesetzliche Grenzen nicht überschritten worden sind“, teilt das Verwaltungsgericht mit - insbesondere wenn die Stadt dabei immissionsschutzrechtliche Gesichtspunkte zum Schutz der Nachtruhe berücksichtige. Kurz: Die Stadt entscheidet, wer wann öffnen darf.

Keine große Überraschung, findet Till Riekenbrauk, Vorstand der IG Gastro, das sei schließlich immer schon so gewesen. Doch: „Nicht die Verwaltung muss hier entscheiden, sondern der politische Wille der demokratisch gewählten Vertreter“, so der Gastronom im Gespräch mit der Rundschau. Erst Ende Mai hatten Grüne und CDU im Stadtrat beantragt, dass die Außengastronomie am Brüsseler Platz wieder bis 23.30 Uhr öffnen solle. Unter anderem schlugen die Politiker schallschluckende Schirme und Lautstärkeampeln vor. „Dieser Beschluss sollte schnellstmöglich umgesetzt werden“, so Riekenbrauk.

Alkoholkonsumverbot auf dem Platz gilt von 22 bis 6 Uhr

Aktuell ist am Brüsseler Platz täglich zwischen 22 und 6 Uhr der Konsum von Alkohol und das Mitführen von offenen alkoholischen Getränken verboten. Das stellt die Gastronomen auch hier vor Herausforderungen: Gäste dürfen Gläser oder ein geöffnetes Flaschenbier nach 22 Uhr nicht mehr vor die Tür nehmen, auch wenn sie nur kurz eine Zigarette rauchen wollen. Bei Verstößen können die Betriebe sanktioniert werden, teilt die Stadt mit.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes kann nun Beschwerde erhoben werden, über die dann in nächster Instanz das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden könnte. Dort fiel im April auch eine weitere prominente Lärm-Entscheidung: Die bekannte Kneipe „Schnörres“ in der Südstadt muss seine Außengastronomie ebenfalls um 22 Uhr schließen. Das Verwaltungsgericht hatte nach Anwohnerbeschwerden die Schließung um 22 Uhr verfügt. Der Betreiber war juristisch dagegen vorgegangen und erlitt eine Niederlage vor dem OLG.