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Vergewaltigung neu definieren„Nur Ja heißt Ja“ – EU-Parlament fordert klare Einwilligung bei Sex

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Bei einer Demo in Köln zum Internationalen Frauentag trägt eine Teilnehmerin eine Stofftasche mit der Aufschrift „Nur Ja heißt Ja“. (Archivbild)

Bei einer Demo in Köln zum Internationalen Frauentag trägt eine Teilnehmerin eine Stofftasche mit der Aufschrift „Nur Ja heißt Ja“. (Archivbild)

In einigen Ländern gilt das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ bereits, in Deutschland ist das anders.

Das Europäische Parlament hat in Straßburg eine klare politische Forderung formuliert: In der gesamten EU soll Vergewaltigung künftig einheitlich nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ definiert werden. Sexuelle Handlungen wären demnach nur dann erlaubt, wenn alle Beteiligten ausdrücklich und eindeutig zugestimmt haben.

Eine Mehrheit der Abgeordneten sprach sich für ein entsprechendes Positionspapier aus. Es richtet sich an die EU-Kommission und die 27 Mitgliedstaaten – mit der Aufforderung, gesetzlich nachzuziehen. Die Forderung ist politisch, aber nicht bindend.

Neues Sexualstrafrecht gefordert – Schweden und Spanien haben es schon

Kern der Debatte ist ein grundsätzlich unterschiedliches Verständnis von Einwilligung. Während in Ländern wie Schweden oder Spanien bereits das explizite Einverständnis Voraussetzung für eine strafrechtliche Bewertung ist, gilt in Deutschland bislang das Prinzip „Nein heißt Nein“. Strafbar ist eine sexuelle Handlung, wenn sie gegen den erkennbaren Willen einer Person erfolgt – ein ausdrückliches „Ja“ ist nicht erforderlich.

In mehreren EU-Staaten ist die Rechtslage noch strenger an Gewalt oder Zwang gekoppelt. Genau hier setzt die Kritik des Parlaments an: Schweigen, fehlender Widerstand oder das Ausbleiben eines klaren „Nein“ sollen nicht als Zustimmung gelten.

Zustimmung bei sexuellen Handlungen soll Maßstab werden

Der Vorstoß ist nicht neu: Ein früherer Versuch, eine EU-weite Definition festzuschreiben, war vor rund zwei Jahren gescheitert – unter anderem am Widerstand Deutschlands und Frankreichs. Beide Staaten argumentierten, Strafrecht sei nationale Zuständigkeit und eine EU-Regelung rechtlich angreifbar.

Nun bringt das Parlament die Debatte erneut in Gang. Mit der Resolution fordert es nicht nur eine gemeinsame Definition, sondern auch Verbesserungen beim Opferschutz. Dazu gehören besserer Zugang zu rechtlicher Unterstützung und Schulungen für Fachkräfte, die mit Betroffenen arbeiten.

Die EU-Kommission muss sich nun mit dem Votum befassen und innerhalb von drei Monaten reagieren. Die Forderung „Nur Ja heißt Ja“ vertritt unter anderem auch die Feminist Law Clinic in Köln. (afp/dpa/red)