Ein 32-Jähriger wird in ein Hotelzimmer gelockt, geschlagen, bedroht und muss eine Pistolenpatrone schlucken. Die Tat wurde gefilmt und einem Polizisten per WhatsApp zugespielt.
In Köln vor GerichtMann musste Patrone schlucken – Prozess um brutale Tat im Hotel

Per Whatsapp wurde das Video einem Beamten zugespielt.
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Vermutlich im Spätherbst 2024 wird ein 32-Jähriger von zwei Männern in ein Hotelzimmer gelockt. Beim Betreten soll er dann geschlagen, auf einen Stuhl gesetzt, mit einer Waffe bedroht und zum Schlucken einer Pistolenpatrone gezwungen worden sein. Der mutmaßliche Täter (36) steht seit Donnerstag vor dem Landgericht. Die Vorwürfe lauten auf erpresserischen Menschenraub, gemeinschaftliche Körperverletzung, besonders schwere räuberische Erpressung sowie Nötigung. Der Angeklagte äußerste sich zunächst nicht zu den Vorwürfen.
Der Anklage nach soll das spätere Opfer von zwei bislang unbekannten Mittätern des 36-Jährigen auf ein Hotelzimmer „an einem bislang nicht identifizierten Ort“ gelockt worden sein. Dort habe der Angeklagte den 32-Jährigen beim Betreten erwartet und sogleich mit einer Pistole wiederholt auf den Kopf geschlagen. Anschließend sei der Mann gezwungen worden, auf einem Stuhl Platz zu nehmen.
Tat mit Handy gefilmt
Unter Vorhalt einer Schusswaffe soll das Opfer gezwungen worden sein, „eine neun Millimeter Patrone in den Mund einzuführen und diese mithilfe von Wasser, das ihm dafür gereicht wurde, herunterzuspülen“, wie der Staatsanwalt bei der Anklageverlesung sagte.
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Der Vorgang sei von dem Angeklagten zudem mit seinem Handy gefilmt worden. Im weiteren Verlauf der Tat seien dem 32-Jährigen noch eine Uhr, eine Halskette und ein Armband entwendet worden. Als das Opfer sich geweigert habe, das Armband abzulegen, weil es von einem verstorbenen Angehörigen sei, sei der Mann bedroht worden, man werde ihm „einen Penis auf die Stirn tätowieren“.
Mögliches Motiv, den 32-Jährigen brutal zu attackieren, könnte die Beleidigung einer Frau sein. Die soll das Opfer in einem Telefonat als „Hure“ beschimpft haben. Das Video von der Tat war im Mai 2025 einem Duisburger Kripo-Beamten (53) per WhatsApp von einem unbekannten Teilnehmer zugespielt worden. Allerdings wies der Nutzername des Unbekannten auf einen möglichen Rocker-Hintergrund hin, wie der Vorsitzende Christoph Kaufmann ausführte. Demnach sei neben dem Namenszusatz „Hells Angels“ auch die Zahlenkombination „81“ Teil des Nutzernamens gewesen. Es sei „allgemein bekannt“, dass „81“ für die Anfangsbuchstaben von „Hells Angels“ stehe. In der Nachricht sei auch die Rede davon gewesen, dass der Angeklagte „ein Ex-Rocker“ sei.
„Ich kenne viele Sandras“
Der Kripo-Beamte konnte sich nicht erklären, warum ausgerechnet er das Video zugespielt bekommen habe. Der unbekannte Versender habe in einer Chat-Nachricht geschrieben, er habe die Nummer des Beamten von einer gemeinsamen Bekannten namens Sandra. „Ich kenne viele Sandras“, sagte der 53-jährige Polizist im Gerichtssaal. Er selber habe auch keine Kontakte zu Rockern, sei aber selbst jahrelang Harley-Davidson gefahren. „Vielleicht hat da ja mal einer erfahren, was ich beruflich mache.“ Da er beruflich auch lediglich mit allgemeinen Straftaten zu tun habe, habe er das Video an einen Kollegen weitergeschickt, der im Bereich Organisierte Kriminalität tätig sei. Die Ermittlungen nahmen schließlich ihren Lauf.
Der Prozess wird fortgesetzt.
