Das Amtsgericht Köln sprach einen 26-Jährigen nach einem angeblich homosexuellenfeindlichen Übergriff auf der Schaafenstraße aufgrund mangelnder Beweise frei.
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Die Schaafenstraße in Köln
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Am Ende blieb von dem Vorfall im Juni 2022 nichts als heiße Luft übrig: Am Dienstag sprach das Amtsgericht einen 26-Jährigen vom Vorwurf eines durch mutmaßliche Homosexuellenfeindlichkeit motivierten Übergriffs auf zwei lesbische Frauen frei. Dabei hatte der Vorfall auf der besonders bei der LGBTQ-Community frequentierten Schaafenstraße nach einer Instagram-Story der angeblichen Opfer einen Tag nach dem Übergriff ordentlich Fahrt aufgenommen — sowohl medial, als auch politisch. So hatte der Kölner AfD-Landtagsabgeordnete Sven W. Tritschler im Juli 2022 in einer kleinen Anfrage an die Landesregierung Ausländer oder von Ausländern abstammende Deutsche hinter dem angeblichen Übergriff vermutet. Von der Landesregierung wollte er deshalb die Vornamen der von ihm als Täter bezeichneten Männer erfahren, um so auf deren Abstammung — deutsch oder ausländisch schließen zu können.
„Darf ich mitmachen?“
„Nach Überzeugung des Gerichts hat sich der Vorwurf der Körperverletzung gegen den Angeklagten nicht bestätigt“, sagte die Vorsitzende Jennifer Nachtigäller. Die Staatsanwaltschaft war in ihrer Anklage davon ausgegangen, dass die ursprünglich vier Angeklagten (24, 25, 26 und 26) — gegen drei war das Verfahren zwischenzeitlich eingestellt worden — in der Nacht auf den 25. Juni 2022 auf der Schaafenstraße drei lesbischen Frauen über den Weg liefen, die sich auf der Straße küssten. Im Vorbeigehen hatte dann der am Dienstag freigesprochene Angeklagte gefragt: „Darf ich mitmachen?“ Als die Frauen dies jedoch verneint hätten, sollen die Männer aggressiv reagiert und frauen- und homosexuellenfeindliche Beleidigungen von sich gegeben haben, wie es in der Anklage hieß. Anschließend hätten sich die Männer bedrohlich vor den Frauen aufgebaut, um sie einzuschüchtern, und „körperliche Gewalt“ ausgeübt. Auch nach acht Verhandlungstagen war die Staatsanwältin davon überzeugt, dass der 26-Jährige eine der beiden mutmaßlich Geschädigten mit mindestens zwei Faustschlägen geschlagen habe und forderte eine Verurteilung zu 130 Tagessätzen zu je 50 Euro.
Angeklagter bestreitet, die Frauen geschlagen zu haben – im Gegenteil
Verteidigerin Dr. Anneke Bohlen, die die Nebenklägerin wiederholt als Lügnerin bezeichnete, hatte hingegen Freispruch beantragt. Der Angeklagte hatte nicht nur bis zuletzt bestritten, die Frauen geschlagen zu haben. Im Gegenteil sei er nach dem Spruch: „Darf ich mitmachen“ — den er selbst vor Gericht als „Scheißspruch“ wertete und für den er sich entschuldigte — von einer der beiden Frauen angegriffen worden.
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Hierbei sei ihm eine schwere Halskette und das T-Shirt von der Frau zerrissen worden — Aussagen, die von weiteren unabhängigen Zeugen, unter anderem Türsteher der umliegenden Clubs sowie zwei Bekannten der beiden mutmaßlichen Opfer, bestätigt wurden. Eine erste Verhandlung des Falles war im Juni 2025 ausgesetzt worden.
Beim Neustart im November war das Verfahren gegen zwei Angeklagte ohne Auflagen eingestellt worden. Das Verfahren des vierten Angeklagten fand ebenfalls am Dienstagmorgen statt und wurde gegen Zahlung von 900 Euro eingestellt.
