Ein 63-Jähriger soll in Sülz einer 13-Jährigen unter den Rock gefilmt haben. Ein Zeuge hielt ihn fest – die Mutter ist schockiert und dankbar.
Kölner Polizei ermittelt„Frauen unter den Rock filmen – sowas machen wir in Sülz nicht“

Auf dieser Straße in Sülz ereignete sich der Vorfall, bei dem ein Mann einer Jugendlichen unter den Rock gefilmt haben soll.
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„Polizei! Polizei!“ Die Rufe hallen durch die schmale Einbahnstraße in Köln-Sülz. Zwei Männer ringen auf dem Gehweg der Redwitzstraße miteinander. Einer versucht, mit seinem Fahrrad davonzukommen, der andere hält ihn fest. „Hände weg vom Handy!“ Dann folgen Schmerzensrufe: „Aua, aua.“ Einmal sagt der Festgehaltene: „Ich kann es ja löschen.“
Fenster gehen auf, Menschen schauen aus ihren Wohnungen, Passanten bleiben stehen. Vier junge Männer kommen zu der Auseinandersetzung hinzu. Einer nimmt dem Mann schließlich das Handy ab. Dann fällt ein Satz, der erklärt, worum es geht: „Frauen unter den Rock filmen – sowas machen wir in Sülz nicht.“
Polizei stellt Handy sicher – 63-Jähriger auf freiem Fuß
Der Vorfall ereignete sich am Montag (3. August) gegen 11 Uhr. Nach Angaben der Polizei soll ein 63-Jähriger zuvor einer 13-Jährigen heimlich unter den Rock gefilmt haben. Das Mobiltelefon wurde als Beweismittel sichergestellt. Ob sich darauf weitere entsprechende Aufnahmen befinden, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Der Mann sei bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten.
Ein Augenzeuge beobachtet den Vorgang und greift ein, Passanten rufen an diesem Vormittag die Polizei. Die kommt mit zwei Streifenwagen. Festgenommen wird der 63-jährige Fahrradfahrer aber nicht. „Die rechtlichen Voraussetzungen für eine vorläufige Festnahme beziehungsweise Haftgründe lagen nicht vor“, teilte die Polizei auf Anfrage mit. Nun ermittelt das zuständige Kriminalkommissariat.
Die Mutter hört die Rufe – und ahnt noch nichts
Die Mutter des Mädchens ist nur wenige Häuser entfernt bei der Arbeit. Ihre Tochter war allein zu einem Friseur gegangen, um sich nach den Preisen fürs Haarefärben zu erkundigen. Dann hört die Mutter plötzlich die lauten Rufe – und die Worte „Polizei!“ Dass es um ihre Tochter geht, ahnt sie nicht.
Aus der Entfernung sieht sie eine Menschentraube. Wegen der vielen Schaulustigen geht sie zunächst nicht näher heran. Dann klingelt ihr Telefon. „Meine Tochter hat mich dann angerufen und erzählt, dass ihr gerade unter den Rock gefilmt wurde“, berichtet die Kölnerin unserer Redaktion.
13-jährige Kölnerin fühlt sich nach dem Vorfall unsicher
Nach Angaben der Mutter soll der Mann von außerhalb durch die Fensterscheibe des Friseursalons gefilmt haben. Das Mädchen selbst habe den mutmaßlichen Übergriff zunächst gar nicht bemerkt.
Die Folgen werden für die Familie erst später spürbar. „Sie ist im Nachgang verstörter, als wir auf den ersten Blick dachten“, erzählt die Mutter. Plötzlich beschäftigt ihre Tochter, was sie anzieht: „Ist der Rock zu kurz?“ Oder sie fragt: „Mama, kannst du mich abholen?“
Besonders schwer zu verstehen sei für das Mädchen, dass der Mann nicht in Haft sitzt. „Sie könnte ihm theoretisch wieder über den Weg laufen.“ Trotz des Schocks spricht die Mutter auch über etwas Positives: die Menschen, die eingegriffen haben. „Ich bin einfach superdankbar, dass Leute sofort gehandelt haben.“
Der Mann, der den Verdächtigen festhielt, habe sich damit selbst in eine schwierige Situation gebracht, auch andere Passanten kamen hinzu und halfen. „Wie einfach wäre es gewesen, einfach wegzuschauen.“
Für die Mutter ist das nicht selbstverständlich. Sie möchte sich ausdrücklich bei den Menschen bedanken, auch weil sie den Hauptzeugen, der den 63-Jährigen beobachtet hatte, nicht selbst getroffen hat. „Das ist wirklich nicht selbstverständlich und lässt einen trotz dieser ekligen Aktion wieder an das Gute im Menschen glauben.“
Upskirting ist eine Straftat – immer mehr Opfer registriert
Bundesweit werden solche Taten häufiger registriert. Nach dem Bundeslagebild „Straftaten gegen Frauen“ wurden 2024 insgesamt 1131 weibliche Opfer von Verletzungen des Intimbereichs durch Bildaufnahmen erfasst. 2021, im Jahr der Einführung des entsprechenden Straftatbestands, waren es 524. Das entspricht einem Anstieg von mehr als 115 Prozent. Mehr als zwei Drittel der Betroffenen sind jünger als 30 Jahre, etwa jedes fünfte Opfer ist minderjährig.
Eigene Zahlen zu sogenannten „Upskirting“-Fällen kann die Polizei Köln nicht nennen. Die Taten würden gemeinsam mit anderen Formen unbefugter intimer Bildaufnahmen unter Paragraf 184k des Strafgesetzbuches erfasst.
Was die Kölner Polizei Betroffenen von „Upskirting“ rät
Die Polizei rät Betroffenen, bei einem akuten Verdacht sofort die 110 zu wählen, solange die tatverdächtige Person noch vor Ort ist. So könnten Beweise schneller gesichert werden. Zudem sollten Betroffene Strafanzeige erstatten und sich möglichst viele Merkmale des Verdächtigen merken.
Auch Zeugen können helfen – allerdings ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Die Polizei empfiehlt, andere Passanten gezielt anzusprechen und sich später als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Eigene Aufnahmen sollten dagegen nicht in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Private Fahndungsaufrufe können gegen das Recht am eigenen Bild und die Unschuldsvermutung verstoßen.
Heimliche Aufnahmen sind längst ein politisches Thema
Der Fall erinnert auch an die Kölnerin Yanni Gentsch. Sie war im Februar 2025 beim Joggen im Grüngürtel von einem Mann mit dem Handy gefilmt worden. Gentsch machte den Vorfall öffentlich und startete eine Petition für einen besseren strafrechtlichen Schutz vor Voyeur-Aufnahmen. Ihr Fall löste eine bundesweite Debatte aus. Das Bundesjustizministerium hat im April 2026 einen Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt vorgelegt, der auch den digitalen Voyeurismus neu regeln soll. Das Vorhaben befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
Die Feminist Law Clinic aus Köln weist darauf hin, dass „Upskirting“ kein Kavaliersdelikt, sondern eine Form sexualisierter Gewalt ist. Seit 2021 stellt Paragraf 184k des Strafgesetzbuches das unbefugte Aufnehmen oder Übertragen von Bildern unter Strafe, die den Intimbereich, das Gesäß, die weibliche Brust oder die entsprechende Unterwäsche zeigen. Auch das Speichern oder Weitergeben solcher Aufnahmen kann strafbar sein. Der Gesetzesrahmen sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor.