Im Prozess um den Karnevalsmord im Jahre 1988 stellt in Köln ein zweiter Gutachter seine Ergebnisse vor. 4000 Hautschuppen sind in dem Fall ausgewertet worden.
Prozess in KölnFünf DNA-Spuren im „Fall Petra Nohl“ zugeordnet
Im Prozess um den Karnevalsmord von 1988 an der damals 24 Jahre alten Petra Nohl, hat ein Sachverständiger am Mittwoch ein zweites DNA-Gutachten vorgestellt. Laut dem Gutachten von Januar dieses Jahres waren bei einer erneuten Untersuchung der Netzstrumpfhose, die Nohl damals getragen hatte, zwei Hautschuppen gefunden worden, die beide nicht ausschließbar vom Angeklagten (57) stammen könnten. Damit sind an der Kleidung des Opfers inzwischen fünf DNA-Spuren, die dem Angeklagten zugeordnet werden könnten, sichergestellt worden. Und das aus einer Fülle von rund 4000 Hautschuppen, die mit klebrigen Folien zur Spurensicherung auf Nohls Kleidung gefunden wurden.
Fall Petra Nohl: Gutachten stellt „Mischspuren“ fest
Bei den beiden Hautschuppen auf der Netzstrumpfhose handle es sich laut dem Sachverständigen um sogenannte Mischspuren. Das seien „Konglomerate von Körperzellen“, die sowohl dem Angeklagten wie dem Opfer zugeordnet werden könnten. Mischspuren, so erklärte der Sachverständige, entstünden beispielsweise durch Körperkontakt — je intensiver dieser sei, desto größer das Konglomerat, so der Gutachter. Über eine der beiden Spuren sagte der Angeklagte: „Wir sehen hier eindeutig ein Hautschuppen-Profil von einem Mann, das entweder dem Angeklagten oder einer männlichen Abstammungslinie vom Angeklagten zuzuordnen ist“, sagte der Sachverständige. Der Gutachter betonte aber, dass es sich lediglich Ableitungen von „Wahrscheinlichkeiten von Identitäten“ bei dem Gutachtenergebnis handle. „Zur Frage, wo die jeweilige Spur herkommt, wie sie angetragen wurde, kann das Gutachte nichts sagen“, sagte der Sachverständige weiter. Der Gutachter sprach aber auch von einer „maximal ungünstigen Spurenlage“.
Zum einen seien die Spuren mikroskopisch klein, zum anderen unterlägen sie seit 36 Jahren einem Zerfallsprozess. Nohl war in der Nacht auf den Karnevalssonntag 1988 in der auch Bierdorf genannten Diskothek „Chiarivari“ an der Breite Straße. Dort soll in jener Nacht auch der Angeklagte gewesen sein. Zur Klärung der Frage, wie die DNA des Angeklagten an die Kleidung — vor allem die Jacke des späteren Opfers — gelangt sein könne, führen die Verteidiger Uwe Krechel und Marc Piel eine Garderoben-Hypothese an. Demnach könnten sich Nohl und der 57-Jährige beim verlassen der Diskothek beim Abholen ihrer Kleidung begegnet sein, die Jacken möglicherweise nebeneinander gehangen oder bei der Herausgabe aufeinander gelegen haben.
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Ein Szenario zumindest, dass der Gutachter nicht ausschließen wollte und konnte. „Wenn zwei Gegenstände in innigen Kontakt kommen, und auf dem einen sind Hautzellen, dann können die transferiert werden“, sagte der DNA-Experte. Er schränkte jedoch ein, dass die Garderoben-Hypothese aus seiner Sicht die DNA-Spuren auf der Strumpfhose eher nicht erklären würden. Letztendlich wäre das auch eine Frage der Beweiswürdigung und für die ist das Gericht zuständig. Neben den DNA-Spuren wird der Angeklagte aber auch noch von einem früheren Bekannten belastet. Der Mann hatte sich nach der Behandlung des Falls in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ 2022 an die Polizei gewandt. Vor Gericht hatte der Mann bekundet, dass er damals mit dem Angeklagten im Chiarivari gewesen sei und dass der Angeklagte später in dieselbe Richtung gegangen sei, wie Nohl.
Nohl war in der Nacht auf den 14. Februar 1988 in der Albertusstraße getötet worden. Ein Rechtsmediziner hatte von „der brutalsten Verteilung von Gewalt“ auf einem menschlichen Körper gesprochen, die er in 40 Dienstjahren gesehen habe. Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil könnte am 1. März fallen.