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Prozess in KölnMusikvideoproduzent soll Bergheimerin nachgestellt haben

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Er machte mit Kontakten in die Rap-Musik-Szene auf dicke Hose, sie witterte das große Geschäft: so entwickelte sich „ein irgendwie geartetes Techtelmechtel“, wie die Amtsrichterin sagte, das mit einem Prozess wegen Nachstellung und Bedrohung am Dienstag vor dem Amtsgericht endete. Angeklagt war ein ehemaliger Musikvideoproduzent (40), der zwischen Ende April und Juni 2020 einer 29 Jahre alten Versicherungskauffrau nachgestellt haben sollte. Unter anderem mit einem GPS-Tracker in ihrem Wagen. Ferner legte ihm die Anklage Bedrohung mit einem Verbrechen zur Last. Demnach hatte er der Frau gedroht, Fremde anzustiften, sie zu vergewaltigten. Der 40-Jährige schwieg vor Gericht.

,Mein Chef hat gesagt: Kümmere dich um den Kunden’

Im Zeugenstand schilderte die 29-Jährige aus Bergheim, dass sie dem Angeklagten eine Versicherung verkauft habe. Von da an habe er sich jeden Tag telefonisch gemeldet. Wenig später sei er regelmäßig und unangekündigt im Büro aufgetaucht, stand im Mai plötzlich vor ihrer Tür. Niemals habe sie dem Mann ein amouröses oder gar intimes Interesse signalisiert oder entgegengebracht, erklärte die 29-Jährige. Das war so falsch wie ihre Wimpern. Denn nach rund anderthalbstündiger Vernehmung musste die Frau einräumen, dass sie und der Angeklagte sich auch mal geküsst hatten. Offensichtlich auch in der Hoffnung auf weitere Versicherungsabschlüsse über die Kontakte des Angeklagten. Ihre Rechtfertigung: „Auch mein Chef hat gesagt: Kümmere dich um den Kunden!“

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Dennoch überspannte auch der Angeklagte aus Sicht des Gerichts den Bogen, vor allem wegen des GPS-Trackers. Mithilfe dieses Geräts hatte der 40-Jährige der Frau und ihrem Freund (32) nachts auf einem Parkplatz in Deutz aufgelauert. Laut dem 32-Jährigen beleidigte und bedrohte der Angeklagte seine Freundin, riss einen Scheibenwischer ab und zerkratzte einen Kotflügel. Die Schäden dokumentiert hatte das Paar nicht.

Das Gericht stellte das Verfahren ein. „Wir konnten hier kein einseitiges langwieriges Nachstellen feststellen“, sagte die Amtsrichterin. Einen Freispruch habe es nicht geben können da die Beleidigungen – wenn sie auch nicht angeklagt waren – de facto gefallen seien.