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Kölner VerwaltungsgerichtFahrradstraße auf der Goethestraße in Marienburg ist rechtswidrig

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Anwohner in Marienburg protestierten im August gegen die Fahrradstraße auf der Goethestraße.

Anwohner in Marienburg protestierten im August gegen die Fahrradstraße auf der Goethestraße.

In den vielen Straßenschildern und den Markierungen auf der Straße sahen die Anwohenden nicht weniger als die „Verschandelung“ ihres Veedels.

Der Aufschrei in Marienburg war groß, als die Stadt die Goethestraße im August in eine Fahrradstraße umwandelte. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hatte die Maßnahme beschlossen, um den Kölner Süden durch die Fahrradweg-Achse besser mit der Innenstadt zu verbinden. Den Anwohnenden passte das aber überhaupt nicht. In den vielen Straßenschildern und den Markierungen auf der Straße sahen sie nicht weniger als die „Verschandelung“ ihres Veedels.

Ein Anwohner beließ es nicht bei den Protesten und stellte einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht. Das hat nun entschieden, dass die Ausweisung der Fahrradstraße rechtswidrig ist. Die Stadt muss nun die bereits eingerichteten Verkehrsschilder entfernen. Als Begründung führt das Gericht an, die Stadt dürfe bei Einrichtung der Fahrradstraße nicht auf die Beschlüsse der Bezirksvertretung Rodenkirchen verweisen. Die sei aus Sicht des Gerichts nicht dafür zuständig, da die Bedeutung der Fahrradstraße „wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht“ und eingebettet in ein stadtweit aufeinander abgestimmtes Radverkehrsnetz sei. Die Zuständigkeit liege daher beim Stadtrat.

Fahrradstraße in Marienburg: Thema mit stadtweiter Bedeutung

Außerdem führt das Gericht unzureichend erhobene Verkehrsdaten an, durch die „keine belastbare Prognoseentscheidung“ möglich seien, ob und wie sich Verkehrsströme durch die Maßnahme ändern. Gegen den Beschluss kann die Stadt nun Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Die Stadt teilte auf Anfrage mit: „Die Stadtverwaltung geht weiterhin davon aus, dass die Fahrradstraße an dieser Stelle sinnvoll ist. Die vom Gericht festgestellten Defizite werden nun bewertet und es wird nachgearbeitet, um den Anforderungen zu entsprechen. Die Anordnung wird, wie vom Gericht gefordert, bis auf Weiteres unwirksam gemacht.“

Dass die Goethestraße im August zur Fahrradstraße wurde, ist wie vom Gericht ausgeführt tatsächlich weniger eine Marienburger Frage, sondern eine gesamtstädtische. In vielen Teilen der Stadt sollen in Zukunft weitere Fahrradstraßen entstehen, die die Außenbezirke mit der Innenstadt verbinden. Viele dieser Straßen wurden bereits umgewandelt. (sim)