An die Gäste weitergegeben wird die Mehrwertsteuer-Senkung nur selten. Aber es gibt Ausnahmen.
„Längst überfällig“Wie Kölner Gaststätten mit der Mehrwertsteuer-Senkung umgehen

Sparen können die Gäste im „Bierhaus en d'r Salzgass“ .
Copyright: Costa Belibasakis
Obwohl die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie seit Jahresbeginn auf sieben Prozent gesenkt ist, wird Essengehen kaum preiswerter. Bis auf wenige Ausnahmen geben die Gastronominnen und Gastronomen die Steuererleichterung nicht an ihre Gäste weiter. Ihre Gründe sind dabei vielfältig.
Zu den wenigen Kölner Gastronomie-Betrieben, die die Mehrwertsteuer-Senkung bisher an ihre Kunden weitergeben, gehört das „Bierhaus en d'r Salzgass“ in der Kölner Altstadt. Seit dem 7. Januar sind die Preise dort gesenkt, es gibt eine neue Karte. Ilona Becker, die mit ihrem Mann das Gasthaus seit über 20 Jahren betreibt, unterstreicht die Dankbarkeit für die Mehrwertsteuer-Senkung: „Wir sind dankbar, dass wir als Gastronomen mal etwas bekommen haben und wir wollen das weitergeben.“ Zwar hat sich der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro erhöht, aber das habe die Entscheidung für die Preissenkung nicht aufhalten können.
Mehrwertsteuer-Senkung: Schnitzel mit Pommes einen Euro günstiger
„Wir haben uns nicht davon beirren lassen. Wir haben kalkuliert und haben mit spitzem Stift gerechnet“, sagt Becker. Herausgekommen sind durchschnittliche Preissenkungen von 1 bis 1,50 Euro pro Gericht. So kostet jetzt beispielsweise das Schnitzel Wiener Art mit Pommes Frites 17,90 Euro statt bisher 18,90 Euro, der Preis für den Gambrinus Brauhausspieß wurde von 28,90 Euro auf 27,90 Euro gesenkt. Und wie reagieren die Gäste? „Bisher noch gar nicht“, lacht Ilona Becker. Einen gesteigerten Zulauf oder mehr Bestellungen kann sie nicht verzeichnen. Das dauere aber erfahrungsgemäß eine Weile. „Bei dem Rentneressen zum halben Preis, das wir 2024 eingeführt haben, hat das auch eine Weile gedauert“, erinnert sich Becker, „Dann ging das viral und ging quasi durch die Decke.“
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Auch Dennis Lieske, Geschäftsführer des „Gaffel am Dom“ sieht die Mehrwertsteuersenkung als „wichtiges Signal für die Gastronomie“. Man begrüße diesen Schritt ausdrücklich. „Dort, wo es kalkulativ möglich war, haben wir die Entlastung an unsere Gäste weitergegeben“, sagt Lieske und fügt hinzu: „Es ist für uns selbstverständlich, hier fair und transparent zu agieren.“ Der Preis für Gulaschsuppe wurde von 10.90 Euro auf 9.90 Euro gesenkt, das Spießbratenröggelchen ist jetzt 40 Cent billiger als noch 2025, bei Käsespätzle und Kaiserschmarrn müssen jeweils ein Euro weniger gezahlt werden. Der Preis für Rumpsteak − das teuerste Gericht im Brauhaus − verringerte sich von 36.90 auf 34.90 Euro.
Löcher stopfen, statt Preise senken
Die Mehrwertsteuersenkung sei eine Hilfe, damit die Arbeit wieder Sinn mache, sagt Yannik Bürger, der mit seiner Frau Beatrix das Tapas-Restaurant „Salera“ im Agnesviertel betreibt. „Wäre diese Hilfe nicht gekommen, hätten wir irgendwann auch sagen müssen, wir machen etwas anderes.“ Zu sehr seien die Kosten in den vergangenen Jahren in die Höhe geschossen. Sobald sich größere Baustellen, etwa ein defekter Kühlschrank, aufgetan hätten, sei der geringe Gewinn schon wieder weg gewesen.
Was viele Gäste aus seiner Sicht vergessen: Nur die Speisen sind von der Mehrwertsteuersenkung betroffen, Getränke sind weiterhin mit 19 Prozent zu versteuern. „Wir Gastronomen haben nicht auf einmal alle Gold in den Taschen.“ Preise zu senken, sei deshalb keine Option.
Stattdessen ergeben sich andere Möglichkeiten. „Wir können endlich wieder investieren, um unsere ganzen Löcher der letzten Jahre zu stopfen, und damit dem Gast wieder ein besseres Erlebnis zu bereiten“, sagt Bürger. „Wir haben neue Schürzen bestellt, wir schaffen neue Teller, neue Karten und schönere Servietten an.“ Viele Kollegen, mit denen er in Kontakt stehe, nutzten die Situation ähnlich.
IG Gastro: „Längst überfällig“
Till Riekenbrauk, Betreiber des „Brauhaus Schäfer“ und Mitglied der IG Gastro wertet die Mehrwertsteuersenkung als „längst überfällig und zeitgemäß“. Damit sei Deutschland nicht nur endlich mit vielen EU-Staaten gleichgezogen. „Endlich wurde damit auch ein nicht nachvollziehbarer Vorteil beim Außer-Haus-Verkauf aufgehoben“, betont Riekenbrauk. Denn Außer-Haus-Essen wurde auch bisher nur mit sieben Prozent besteuert. Auch wenn nun viele Betriebe ihre Preise nicht senkten, käme die Mehrwertsteuersenkung indirekt bei den Gästen an. Und zwar dadurch, dass die Preise nicht erhöht werden. „Gerade die Mindestlohnerhöhung wäre sonst kaum zu stemmen. Das ist schon eine Menge Holz“, sagt Riekenbrauk.
Die Steuergerechtigkeit führt auch Christoph Becker, Geschäftsführer der DEHOGA Nordrhein, an. „Endlich profitieren auch Restaurants, die einen guten Service anbieten und sich im harten Wettbewerb mit Lieferdiensten behaupten müssen“, sagt Becker. Die Konkurrenz infolge eines stetig wachsenden Außer-Haus-Verkaufs sei für viele Gastronomiebetriebe spätestens seit Corona ein großes Problem. Speisen, die geliefert oder abgeholt werden, genießen seitdem durchgängig den günstigeren Mehrwertsteuersatz. „Der geringere Steuersatz ist für viele serviceorientierte Restaurants eine überlebenswichtige Korrektur“, so Becker.
