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Landgericht BonnMit Waffe in den Unterschenkel gefeuert? Prozessstart gegen Waldbröler

Lesezeit 2 Minuten
Das Bonner Landgericht.

Der Prozess findet am Bonner Landgericht statt.

Der 30-jährige Angeklagte soll am 19. Januar vergangenen Jahres in Waldbröl einem anderen Mann ins Bein geschossen haben.

Kurz nach zehn Uhr morgens erläuterte der Vorsitzende Richter der 16. Großen Strafkammer dem Angeklagten, der in einem wild gemusterten schwarzen Plüschanzug im Gerichtssaal Platz genommen hatte, was er für den ersten Verhandlungstag geplant hat: Vor dem Bonner Landgericht hat am Freitag der Prozess gegen einen 30-jährigen Oberberger begonnen, der am 19. Januar vergangenen Jahres in Waldbröl einem anderen Mann ins Bein geschossen haben soll. Der Tatvorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Weil der Anwalt des Waldbrölers jedoch kurzfristig verhindert war, war nach der Anklageverlesung eigentlich schon Schluss.

„Heute wird er keine Angaben machen“, sagte der kurzfristig für seinen verhinderten Kollegen eingesprungene Pflichtverteidiger Fin Keith Habermann im Namen seines Mandanten. Die Kammer wollte jedoch bereits geladene Zeugen anhören. Die wichtigsten Zeugen – unter ihnen auch das mutmaßliche Opfer – sollen erst am 8. Mai gehört werden.

Geschehen aus der Anklageschrift lässt viele Fragen offen

Das Geschehen, das die Staatsanwältin aus der Anklageschrift vortrug, hinterließ denn auch viele offene Fragen: An jenem Januarmorgen vor anderthalb Jahren war Waldbröl tief verschneit. Laut Anklage sollen der Angeklagte und das ein Jahr jüngere spätere Opfer zwischen 5.30 und 5.35 Uhr auf einem Parkplatz unweit des Zentrums der Marktstadt in Streit geraten sein. Neben den beiden sollen sich noch weitere Bekannte der Männer auf dem Parkplatz aufgehalten haben.

Der Angeklagte soll eine scharfe Schusswaffe gezogen haben und damit direkt neben dem Kontrahenten in den Schnee gefeuert haben. Daraufhin soll er die Waffe weitergereicht haben – an einen Bekannten, gegen den ebenfalls ermittelt wird. Die nunmehr freien Hände soll der Angreifer genutzt haben, um dem Opfer in dessen Gesicht zu schlagen.

Nach dieser Attacke ließ der heute 30-Jährige sich seine Waffe zurückgeben, heißt es in der Anklage. Zunächst soll er auf die Brust seines Gegenüber gezielt haben, dem Mann gelang es aber offenbar, die Waffe wegzuschlagen. Stattdessen feuerte der Angreifer in den Unterschenkel; dabei wurde der Knochen komplett zertrümmert. Trotz sofortiger Not-OP soll der Mann bis heute nur kurze Strecken zu Fuß gehen können. Er ist auf eine Gehhilfe angewiesen.

Der Angeklagte floh nach dem Schuss ins Ausland, dem Vernehmen nach geschah die Tat, während er sich in einer anderen Sache vor dem Amtsgericht Waldbröl verantworten musste. Wegen eines internationalen Haftbefehls wurde der einschlägig Vorbestrafte am 19. Februar in Georgien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert.