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Jugendliche angeschriebenWenn plötzlich Post von der Bundeswehr kommt

Lesezeit 3 Minuten
In der Bundeswehr war die Zahl der Soldaten im vergangenen Jahr trotz mehr Einstellungen erneut leicht gesunken. (Archivbild)

In der Bundeswehr war die Zahl der Soldaten im vergangenen Jahr trotz mehr Einstellungen erneut leicht gesunken. (Archivbild)

Im Mai haben 16- und 17-Jährige in ganz Deutschland Postkarten bekommen. Was steckt dahinter?

Eine grüne Postkarte mit Tarnmuster, auf der Vorderseite ist der Nachname des Empfängers zu lesen, die Optik erinnert an das Namensschild auf einem Feldanzug. Auf der Rückseite der Postkarte befindet sich ein Hinweis auf den „Tag der Bundeswehr“ am 28. Juni 2025.

Dazu ein QR-Code, über welchen sich der Empfänger als „VIP“ für die Aktion „Talent Scout“ bewerben kann – man solle schnell sein und sich einen der angeblich begehrten VIP-Plätze sichern, heißt es. 650.000 junge Menschen haben im Mai Post von der Bundeswehr erhalten – direkt an ihre Privatadressen. Doch wie kommt die Postkarte in den Briefkasten und was steckt dahinter?

„Diese Anschreiben erfolgen bereits seit 2011 ein- bis zweimal jährlich und richten sich an junge Menschen in der Berufsorientierungsphase“, teilt eine Sprecherin des Bundesverteidigungsministeriums auf Anfrage unserer Redaktion mit. Das hänge mit der Aussetzung der Wehrpflicht zusammen. Der Gesetzgeber habe im Soldatengesetz festgelegt, dass die Bundeswehr zur Sicherstellung ihres grundsätzlichen Auftrages einem festgelegten Personenkreis Informationen über die Tätigkeit der Bundeswehr übersenden kann, so die Sprecherin.

Dieser „festgelegte Personenkreis“ meint deutsche Staatsbürger, die im kommenden Jahr volljährig werden. Deren Vor- und Nachnamen sowie Adressen erhält die Bundeswehr von den Meldebehörden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, die Daten jährlich bis zum 31. März zu übermitteln.

Datenübermittlung kann unterbunden werden

Betroffene können die Datenübermittlung unterbinden. Bei einem Widerspruch hat die betroffene Person laut Bundesmeldegesetz gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre. Auch können Betroffene laut dem Soldatengesetz die Löschung ihrer Daten fordern. Spätestens aber nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung beim Bundesamt zum Personalmanagement der Bundeswehr muss das Bundesamt die Daten vernichten.

Für die Bundeswehr bleibt die Art der Nachwuchsgewinnung wichtig: „Als eine der größten Ausbilderinnen und Arbeitgeberinnen in Deutschland ist die Bundeswehr – wie andere Großorganisationen und Unternehmen auch – von den aktuellen Entwicklungen am Arbeitsmarkt betroffen und steht im ständigen Wettbewerb mit anderen Arbeitgebern“, sagt die Sprecherin des Verteidigungsministeriums.

Aufwand für Bundeswehr im Vergleich gering

Gegenüber den Mitbewerbern hat die Bundeswehr jedoch den Vorteil, dass Privatunternehmen nicht so einfach an Meldedaten potenzieller Nachwuchskräfte kommen. Laut dem Bundesinnenministerium können Privatpersonen und Unternehmen zwar Melderegisterauskünfte erhalten, jedoch dürften die Auskunftsmöglichkeiten für die Personalgewinnung in der Regel ungeeignet sein, spekuliert das Ministerium.

Außerdem: Was die Bundeswehr frei Haus bekommt, kostet alle anderen Geld. „Melderegisterauskünfte sind gebührenpflichtig“, bestätigt das Innenministerium. Je nach Aufwand und Bundesland kann die Höhe der Gebühr variieren. In Niedersachsen etwa liegt die Gebühr für eine Melderegisterauskunft laut Serviceportal des Landes bei mindestens neun Euro.

Mit Blick auf die Aktion „Talent Scout“ am „Tag der Bundeswehr“ scheint sich das Versenden der Postkarten für die Bundeswehr auszuzahlen. So seien die 1200 Plätze laut der Sprecherin des Verteidigungsministeriums bereits ausgebucht. Die Teilnehmer können laut Ministerium Einblicke in die Streitkräfte gewinnen. Dazu gehörten Führungen sowie der Zugang zu besonderen Aktivitäten oder Präsentationen.