Sorge vor hohen KostenWie Sie herausfinden, ob Sie richtig oder zu stark heizen

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Symbolbild Heiung

Die Kosten beim Heizen können schnell explodieren.

Düsseldorf/Hamburg – Wie viel Energie verbraucht meine Heizung eigentlich, wenn der Thermostat auf zwei statt auf drei steht? Wie wirkt es sich aus, wenn ich sie nachts abschalte? Die neue Informationspflicht der Hauseigentümer zum Heizverhalten ihrer Mieter könnte Antworten auf solche Fragen liefern.

Seit Januar müssen Hauseigentümer ihren Mietern monatlich Informationen über deren Verbrauch an Heizenergie zukommen lassen, das sieht die neue Heizkostenverordnung vor. Jedenfalls, wenn in der Wohnung schon fernablesbare Messgeräte installiert sind. Ältere analoge Messeinrichtungen müssen laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in der Regel bis Ende 2026 durch digitale ersetzt werden.

Besser verstehen, wie teuer man heizt

Die Regelung „soll die Sensibilität der Bewohner für ihr Heizverhalten stärken“, sagt Rolf Bosse vom Mieterverein zu Hamburg. Bisher haben sie Informationen zu ihrem Verbrauch nur mit ihrer jährlichen Abrechnung erhalten. „Dann ist ja eigentlich schon alles gelaufen, die Mieter können im Nachhinein keinen Einfluss mehr auf ihren Verbrauch nehmen“, so Bosse. „Mit der monatlichen Information können sie nun direkter und schneller reagieren.“

Die Mitteilung kann in Papierform oder per E-Mail zugeschickt werden, es gibt auch Webportale oder Apps mit entsprechendem Zugang zu den Daten. Folgende Mindestangaben müssen mitgeteilt werden:

  • Verbrauch im letzten Monat in Kilowattstunden
  • Vergleich dieses Verbrauchs mit dem Verbrauch des Vormonats sowie mit dem entsprechenden Monat des Vorjahres
  • Vergleich mit dem Durchschnittsverbrauch in der Liegenschaft oder einer Nutzergruppe

In den jährlichen Abrechnungen sind nun auch Hinweise zum genutzten Brennstoffmix verpflichtend, ebenso wie die Erläuterung von Steuern und Abgaben sowie ein Vergleich des gegenwärtigen Energieverbrauchs des Mieters mit dem jeweiligen Verbrauch im gleichen Zeitraum des Vorjahres.

Gasetagenheizungen sind ausgenommen

Nicht alle Hauseigentümer fallen unter diese Pflicht. Sondern nur jene, die bisher laut der Heizkostenverordnung auch schon zur verbrauchsabhängigen Abrechnung verpflichtet waren, erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Beispiele: Vermieter einer Wohnung in einem Zweifamilienhaus betrifft dies nicht, wenn sie selbst darin eine Wohnung bewohnen. Auch für Einheiten mit Gasetagenheizung müssen keine monatlichen Updates erstellt werden. „Aber in vermieteten Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften sind diese Informationen regelmäßig Pflicht, sobald dort fernablesbare Messtechnik installiert ist“, so Storm.

Was das Ganze bringt, wird sich zeigen. „Diese Informationen können nur ein Bild vom tatsächlichen Verbrauch liefern, die Gründe werden damit nicht immer erkannt“, sagt Inka-Marie Storm. Es wird also darauf ankommen, wie die Bewohner und Hauseigentümer damit umgehen – ob sie nach Ursachen suchen und sie beseitigen.

Hinweise auf falsch eingestellte Heizungen

Das sieht auch Verbraucherschützer Rolf Bosse so: „Ein hoher Verbrauch ist zunächst einmal ein Hinweis, dass irgendetwas nicht stimmt.“ Einiges könne am persönlichen Heizverhalten des Mieters liegen. Aber vieles auch an der Heizung selbst.

Es kann sein, dass die Heizkörper nicht ausreichend entlüftet wurden und die Wärme nicht vollständig dort ankommt. Oder das Thermostatventil ist kaputt oder die ganze Heizungsanlage ist nicht optimal eingestellt. „Das Heizverhalten der Bewohner ist ein Baustein, der nicht zu unterschätzen ist“, so Bosse. „Entscheidender ist aber der technische Zustand der Heizung und des Gebäudes. Wird hier optimiert, bringt das meist viel größere Einsparungen.“

Die neuen Regelungen haben aber einen Nachteil: Neue Erfassungssysteme und der monatliche Informationsservice kosten Geld. Dass dies für den Mieter kostenneutral bleibt, ist höchst unwahrscheinlich.

Steigende Nebenkosten durch Regelung

Auch der Deutsche Mieterbund (DMB) geht davon aus, dass die Kosten für den Service sich später in den Betriebskostenabrechnungen wiederfinden. Immerhin: „Nach drei Jahren soll geprüft werden, ob diese Informationen etwas bringen und wie stark die Mieter damit finanziell belastet werden“, so Jutta Hartmann vom DMB.

Gut zu wissen: Kommt der Hauseigentümer seinen neuen Pflichten nicht nach, kann das sogar Sanktionen nach sich ziehen. Mieter können den auf sie entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen, wenn der Gebäudeeigentümer fernablesbare Geräte nicht fristgerecht installiert oder seinen Informationspflichten nicht nachkommt, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

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Mieterberater Rolf Bosse rät daher: Mieter sollten jetzt durchaus auf ihre Vermieter zugehen, um die monatlichen Informationen zu erhalten, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Schließlich sollen sie in die Lage versetzt werden, ihr Verbrauchsverhalten nachzuvollziehen.

„Eventuelle Sanktionen sollten über die örtlichen Mietervereine geprüft und durchgesetzt werden“, so Bosse. Wann genau Kürzungen beansprucht werden können, ist bisher aber noch nicht klar. (dpa/tmn)

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