Ex-IS-Chef Abu WalaaHassprediger wehrt sich gegen seine Abschiebung aus Deutschland

Lesezeit 2 Minuten
Sitzt zehneinhalb Jahre Haft ab: Abu Walaa bei seinem Prozess.

Sitzt zehneinhalb Jahre Haft ab: Abu Walaa bei seinem Prozess.

Der Kreis Viersen will den inhaftierten Abu Walaa abschieben – Doch der frühere Chef des IS in Deutschland wehrt sich.

Abu Walaa galt als Deutschland-Chef der Terrororganisation Islamischer Staat (IS). In einer Moschee in Hildesheim predigte er Hass, radikalisierte junge Menschen, rekrutierte sie für die Terrormiliz und schickte sie in die IS-Kampfgebiete. Im November 2016 war damit Schluss. Abu Walaa wurde festgenommen und 2021 nach einem mehrjährigen Prozess am Oberlandesgericht Celle zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Sitzt zehneinhalb Jahre Haft ab: Abu Walaa

Die Strafe sitzt er mittlerweile in Nordrhein-Westfalen ab, genauer gesagt in der Justizvollzugsanstalt Willich im Kreis Viersen. Und geht es nach der Kreisbehörde, sollte Walaa, der eigentlich Ahmad Abdulaziz Abdullah A. heißt, Deutschland so bald wie möglich verlassen.

Der Landrat hat bereits im vorigen September eine sogenannte Ausweisungsverfügung gegen Walaa erlassen. Das bestätigte eine Sprecherin der Kreisbehörde unserer Redaktion. Das bedeutet: Dem gebürtigen Iraker soll das Recht entzogen werden, sich in Deutschland aufzuhalten. Im Falle von Walaa bedeutet das: Abschiebung aus der JVA heraus vermutlich in sein Heimatland, das er 2001 verlassen hatte.

Abu Walaa hat sieben Kinder in Deutschland

Aber Walaa wehrt sich gegen seine Ausweisung. Eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt, dass gegen die Verfügung des Landrats Klage und Eilantrag eingegangen sind. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, vermag sie nicht zu sagen. Der Fall sei komplex, viele Akten müssten herbeigeschafft werden, den Beteiligten Einsicht und das Recht zur Stellungnahme gewährt werden. Der Anwalt Walaas wollte sich zunächst nicht zu dem Verfahren gegen seinen Mandanten äußern.

Für die Richter in Düsseldorf wird es um die Frage gehen, was höher zu gewichten ist: das öffentliche Interesse an der Ausweisung des früheren Hasspredigers, der rechtskräftig wegen Unterstützung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden ist – oder Walaas Interesse an einem Verbleib in Deutschland.

Für Letzteres könnten die sieben Kinder sprechen, die er zum Zeitpunkt der Verurteilung in Deutschland hatte: vier – so ist es im Urteil des Oberlandesgerichts Celle nachzulesen – mit einer regulär angetrauten Ehefrau, drei mit einer „Zweitfrau“, mit der Walaa nach islamischem Ritus verheiratet sein soll.

Auch das Zielland der Abschiebung könnte Probleme bereiten: Es leben zwar viele Tausend Iraker in Deutschland, die eigentlich ausreisepflichtig sind. Doch pro Jahr wird nur eine vergleichsweise geringe Zahl von ihnen abgeschoben. Bislang gibt es kein offizielles Rückführungsabkommen. Ob die Regierung in Bagdad großen Wert auf die Rücknahme des früheren IS-Spitzenkaders legt, sei dahingestellt.

Bleibt Walaa in Deutschland, ist indes davon auszugehen, dass er bei guter Führung irgendwann Freigänge aus der JVA in Willich erhält – und nach Verbüßung seiner Strafe auf freien Fuß gesetzt wird.

Rundschau abonnieren