Psychische Erkrankungen sind heute der häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit (siehe Grafik unten). Doch der Staat hat sich aus der Absicherung seiner Bürger für diesen Fall weitgehend zurückgezogen: Eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente, die die Qualifikation berücksichtigt, gibt es für alle nach 1960 Geborenen seit 2001 nicht mehr, für Renten wegen Erwerbsminderung gelten strengere Voraussetzungen. Zudem fallen sie sehr niedrig aus. Finanziell absichern können sich Verbraucher mit privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen - allerdings nur dann, wenn sie die strengen Gesundheitsprüfungen der Versicherer bestehen. Und die stellen gerade für Menschen mit psychischen Problemen eine kaum überwindbare Hürde dar.
„Nach einer Therapie ist es sehr schwierig, einen Vertrag zu bekommen“, fasst Beate-Kathrin Bextermöller, Projektleiterin für Berufsunfähigkeitsversicherungen, die Erfahrungen der Stiftung Warentest zusammen. Die Tester haben mehrfach Menschen beim Antragsverfahren begleitet, wer psychische Probleme angab, bekam meist keine Police. Für die privaten Versicherungsunternehmen, die auf ihre Bilanzen achten müssen, sind solche Vorerkrankungen meist ein guter Grund, Betroffene abzulehnen.
Mit einer Ablehnung rechnen muss aber nicht nur, wer sich zum Zeitpunkt des Antrags in therapeutischer Behandlung befindet: „Ein Problem ist, dass heute viele Kinder mit Ritalin behandelt werden. Wenn sie als junge Erwachsene eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bekommen sie keinen Vertrag“, sagt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen der Verbraucherzentrale NRW. Mit Ritalin bzw. dem Wirkstoff Methylphenidat wird in der Regel die Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS), behandelt. ADHS gilt als psychische Störung, betroffen sind Schätzungen zufolge zwischen vier und acht Prozent der Schulkinder in Deutschland. Da die Versicherer bei ihren Gesundheitsprüfungen meist fünf, manchmal aber auch zehn oder mehr Jahre rückwirkend abfragen, kann die Behandlung in der Kindheit zum Problem werden.
Auch andere Erkrankungen können sich als Ausschlusskriterium erweisen: Dazu zählen etwa Krebs, Bronchialerkrankungen wie spastische Bronchitis und besonders Asthma, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Knochen- bzw. Rückenprobleme.
BUV ist Pflicht
Grundsätzlich gilt aber: Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung, die im Ernstfall den Lebensstandard halbwegs sichert, sollte zum Standard-Portfolio an Versicherungen gehören. Die Gesundheitsprüfung lässt sich dazu nicht umgehen. Auch wer vorbelastet ist, sollte daher versuchen, Anträge zu stellen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft gibt es keine pauschalen Ausschlusskriterien, Anträge würden von den Unternehmen jeweils im Einzelfall geprüft. Zudem gebe es Möglichkeiten, individuelle Vertragsregelungen zu vereinbaren. Für Verbraucher ist deshalb ein strategisches Vorgehen wichtig, zusätzliche Beratung kann ebenfalls hilfreich sein.
Oft entscheidet der Zeitpunkt des Antrags über den Erfolg: „Die meisten Versicherer fragen in ihren Formularen nach Erkrankungen der letzten fünf Jahre, zehn Jahre sind schon seltener“, sagt Beate-Kathrin Bextermöller. Daher kann es ratsam sein, mit dem Antrag noch zu warten, wenn etwa eine Therapie gerade abgeschlossen ist.
Wichtig ist auch, Ärzte auf mögliche Anfragen hinzuweisen - mit der Bitte, ausschließlich zum abgefragten Zeitraum Auskünfte zu geben. Denn die Versicherer dürfen Gesundheitsdaten auch von Dritten einholen. Wenn der Arzt kontaktiert werde, könne es vorkommen, dass er einfach eine Kopie der kompletten Krankenakte mache, die länger zurückreicht, warnt Bextermöller.
Schummeln kann teuer werden
Grundsätzlich können die Versicherungsgesellschaften durchaus nach längeren Zeiträumen fragen, gerade wenn es um schwere Erkrankungen wie Krebs oder psychische Probleme gehe: „Wenn etwa die Frage »Hatten Sie irgendwann einmal Krebs?« gestellt wird, muss auch die Leukämieerkrankung als Kleinkind angegeben werden“, sagt Elke Weidenbach.
Trotz aller Schwierigkeiten: Auf keinen Fall sollten Antragsteller bei der Prüfung schummeln und Erkrankungen oder Therapien bewusst verschweigen. Wer die Fragen im Formular nicht exakt und ehrlich beantwortet, riskiert, dass die Versicherung im Leistungsfall nicht zahlt. Verbraucherschützer raten, für den Fall einer späteren Auseinandersetzung eine Kopie des Antrags aufzuheben.
Positiv für Verbraucher ist, dass die Versicherer bei den Gesundheitsfragen sehr konkret fragen müssen - offene Fragen, bei denen unklar ist, worauf sie abzielen, sind laut Versicherungsvertragsgesetz unzulässig. „Wir haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass die Versicherer, die bei der Gesundheitsprüfung genau nachfragen, meist bei der Regulierung weniger Probleme machen“, sagt Weidenbach. Auch für Antragsteller könne sich Genauigkeit lohnen: Wenn eine Therapie wegen einer einmaligen Ausnahmesituation nötig gewesen sei - etwa der Tod eines Angehörigen oder eine Scheidung - sollte dies im Antrag erklärt werden. Das vergrößere die Chancen auf eine Police.
Risikozuschläge teils akzeptabel
Vorbelastete sollten, wenn sie einen Vertrag bekommen, dessen Bedingungen kritisch prüfen. „Manchmal werden Policen mit mehreren Ausschlüssen angeboten“, sagt Beate-Kathrin Bextermöller. „Wenn das etwa der Rücken und die Psyche sind, muss man überlegen, ob sich die Versicherung wirklich noch lohnt. Vielleicht lässt sich ein Ausschluss später rückgängig machen, wenn es deswegen keine Beschwerden mehr gab.“ In anderen Fällen würden Risiko-Kandidaten nur verkürzte Vertragslaufzeiten oder niedrigere Renten angeboten. Auch solche Verträge sollten Verbraucher kritisch überdenken. Risikozuschläge seien schon eher akzeptabel, so Bextermöller - wenn man sie sich leisten könne.
Wer keine reguläre Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, kann über Angebote nachdenken, die zumindest einen punktuellen Schutz bieten, etwa eine Unfall-, oder Dread-Disease-Versicherung (siehe Kasten). Für das, was sie böten, seien diese Angebote relativ teuer, sagt Elke Weidenbach - Verbraucher müssten zwischen ihrem Sicherheitsbedürfnis und ihren finanziellen Möglichkeiten abwägen. Ein Preisvergleich zwischen den Anbietern sei auch hier wichtig, rät Bextermöller. Zudem spielen die persönlichen Lebensumstände eine große Rolle: Für einen Gerüstbauer kann eine Unfallversicherung etwa mehr Sinn machen als für jemanden, der im Büro arbeitet. Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung bleibt aber die beste Lösung - wenn man sie denn bekommen kann.
