Mit 67 oder mit 63 in den Ruhestand?
Bundesinnenminister Schäuble will die Grundsätze der Rente mit 67 auf Beamte übertragen. Was heißt das? Beamte und Rentner müssen schon heute Abschläge hinnehmen, wenn sie vor dem 65. Geburtstag in den Ruhestand treten: jeweils 3,6 Prozent pro Jahr. Wer Pensionsansprüche von 2000 Euro im Monat hätte, bekäme 144 Euro weniger, wenn er mit Vollendung des 63. Lebensjahrs in den Ruhestande träte. Nun steigt das Rentenalter bis 2029 schrittweise auf 67 Jahre. Rentner, die dann noch mit 63 in den Ruhestand treten wollen, müssten Abschläge von 14,4 Prozent hinnehmen. Das soll nun auch für Beamte gelten.
Wann beginnt der Ruhestand?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand 2005) treten Beamte mit durchschnittlich 59 Jahren in den Ruhestand, Arbeiter und Angestellte zwei Jahre später. Für einige Beamte wie Polizisten gibt es vorgezogene Altersgrenzen. Zudem werden viele Beamte vor Erreichen der Altersgrenze dienstunfähig: 28,6 Prozent der 2005 pensionierten Beamten. Dagegen wurden nur 21,3 Prozent Renten wegen Erwerbsminderung (oder Erwerbsunfähigkeit) bewilligt.
Wie hoch ist die Versorgung?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verfügte ein Haushalt von Ruhestandsbeamten im Jahr 2004 durchschnittlich über 39 400 Euro netto, ein Rentnerhaushalt über 22 900 Euro. Auch für diese Differenz gibt es mehrere Gründe. Erstens gehören drei Viertel der Beamten dem gehobenen und höheren Dienst an, verdienen also relativ gut; sie können auch nicht arbeitslos werden. Das verfügbare Einkommen der Pensionäre ist seit 1991 um 43 Prozent gestiegen, das der Rentner nur um 26 Prozent. Auch hier spiegeln sich wohl die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit und Einschnitten in der Sozialversicherung wider. Der zweite Grund: Pensionen werden nach einem komplett anderen System berechnet als Renten.
Wie hoch sind die Pensionen?
Mindestrenten gibt es in Deutschland nicht, aber eine Mindestpension. Das Grundgesetz nimmt den Staat in die Pflicht, Beamte angemessen zu versorgen (zu alimentieren). Deswegen können sie und ihre Hinterbliebenen eine existenzsichernde Pension beanspruchen: 1290,97 Euro (West). Das ist mehr als die Standardrente, die ein Durchschnittsverdiener nach 45 Versicherungsjahren erhält. Die beträgt 1182 Euro. Dagegen erhalten Beamte durchschnittlich 2330 Euro Ruhegehalt, so das Statistische Bundesamt. Ein Lehrer (Besoldungsstufe A13, Grundgehalt 3881 Euro im Monat, 40 Dienstjahre) erhält laut Deutschem Beamtenbund eine Pension von rund 2800 Euro brutto. Ein gleich gut verdienender Arbeitnehmer käme auf rund 1850 Euro Bruttorente. - Hinterbliebene erhalten jeweils 60, bei jüngeren Fällen 55 Prozent der Beamtenpension oder der Rente.
Wie erfolgt die Berechnung?
Alles in allem fallen Renten also meist niedriger aus als Pensionen. In Zahlen: Das nach 45 Jahren erreichte Rentenniveau beträgt 48 Prozent des Bruttoeinkommens, Beamte kommen dagegen schon nach 40 Jahren bei der Höchststufe ihrer Pension an. Heute sind das noch 73,37 Prozent des letzten Gehaltes. Dieser Satz wird künftig auf 71,75 Prozent gesenkt.
Dieser Vergleich ist mit Vorsicht zu genießen. Denn: Bei Beamten zählt wirklich das letzte Gehalt (wenn sie mindestens zwei Jahre lang in der entsprechenden Besoldungsgruppe eingestuft waren). Für unseren Beispiel-Lehrer macht es bei der Pension keinen Unterschied, ob er 15 Jahre lang ein A13-Gehalt bezogen hat oder nur die letzten drei Jahre lang. Für einen Angestellten würde das durchaus einen Unterschied bedeuten. Die 48 Prozent ergeben sich nur aus einer Beispielrechnung für jemanden, der sein Leben lang genau durchschnittlich verdient hat.
Ein weiterer Unterschied: Bei der Rente besteht eine Bemessungsgrenze. Nur bis zu einer Grenze von 5250 Euro im Monat werden Einkommen berücksichtigt. Bei Beamten gibt es keine solche Kappung. Auch der Staatssekretär (B11, 10 815 Euro) wird eine Pension von 71,75 Prozent seines letzten Gehaltes beziehen. Ferner: Urlaubs- und Weihnachtsgeld führen zu Rentenbeiträgen und Rentenansprüchen, für die Beamtenversorgung wirken sich Sonderzahlungen nicht aus. Doch können pensionierte Beamte - anders als Rentner - eine jährliche Sonderzahlung bekommen (beim Bund 30 Prozent einer Monatspension). Das ist von Land zu Land verschieden.
Welche Abzüge gibt es?
Bleiben wir bei unseren Beispiel-Ruheständlern: dem Pensionär mit 2800 Euro im Monat und dem Rentner mit mit 1850 Euro. Von der Rente werden 160 bis 170 Euro Kassen- und Pflegebeitrag abgezogen. Wenn sie seit 2006 fließt, muss der Rentner zu 52 Prozent der Rente versteuern. Als Alleinstehender bezahlt er 302 Euro im Jahr (Berechnung: Stiftung Warentest), also 25 Euro im Monat; bleiben rund 1660 Euro netto. Der Beamte muss seine Pension voll versteuern: 5992 Euro im Jahr oder 499 Euro im Monat; die private Krankenversicherung dürfte 250 Euro kosten. Bleiben etwa 2050 Euro. Künftig müssen aber auch Rentner ihre Bezüge voll versteuern, der Anteil steigt von Jahr zu Jahr.
Wie sieht die Finanzierung aus?
Renten werden durch Beiträge finanziert, Pensionen nicht. Nun heißt es oft, dafür seien die Beamtengehälter niedriger. Das Bundesfinanzministerium nannte 1955 einen Unterschied von sieben Prozent als „Versorgungsbeitrag“ der Beamten. Nach Einschätzung des Beamtenbundes kann das heute nicht mehr so generell gesagt werden. Im gehobenen Dienst seien die Bruttogehälter denen der Angestellten im öffentlichen Dienst ähnlich, bei höheren Gehaltsgruppen gebe es massive Unterschiede. Doch wurden die Beamtenbezüge in den letzten Jahren weniger stark angehoben als die von Angestellten im öffentlichen Dienst. Mit den so gesparten Mitteln wollen Bund und Länder Rücklagen für die Beamtenversorgung aufbauen. Auch Sonderzahlungen wurden gekürzt.
