Hüseyin Ö. gibt sich alle Mühe, vor Gericht einen guten Eindruck zu machen. Kerzengerade, mit herausgestreckter Brust steht der muskulöse ehemalige Einzelkämpfer vor der Anklagebank und spricht über sein Leben bei der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK.
Dem 26-Jährigen wird vorgeworfen, im Mai 2002 auf der Autobahn 3 bei Mülheim ein mutmaßliches PKK-Mitglied mit acht Schüssen ermordet zu haben. Das Opfer ist verblutet, sagte Staatsanwalt Kurt Röltgen beim gestrigen Prozessauftakt. In seiner zweistündigen einstudiert wirkenden Rede war es Hüseyin Ö. offensichtlich wichtig, dem Gericht zu erklären, warum er in die PKK eingetreten war und wie er hart gegen sich selbst und gegen andere werden konnte. In den türkischen Bergen habe er keine andere Chance gehabt, als zu einem wilden Tier zu werden. Um zu überleben, musste man schlau wie ein Fuchs ein. Angst verdrängte er, Gefühle wurden nicht zugelassen: Uns wurde verboten zu weinen, betonte er gestern.
Schon als Jugendlicher sei bei ihm der Wunsch aufgekommen, in die PKK einzutreten: Türkische Soldaten haben mich geschlagen, als ich meinen Personalausweis verloren hatte. Hüseyin Ö. wollte sich wehren und etwas tun - über die Absichten der PKK hatte ich aber keine Ahnung.
Als der abtrünnige Einzelkämpfer über verlorene Freunde im Kampf, Folter oder Operationen ohne Narkose im PKK-Camp berichtete, kamen dem früheren Landwirt die Tränen. Ich hatte immer wieder vor, die Partei zu verlassen. Aber ich wollte meine Freunde nicht im Stich lassen, versicherte Hüseyin Ö. Ob die Lebensbeichte das Gericht milde stimmt, ist mehr als fraglich. Die Kammer nahm die Ausführungen des Angeklagten skeptisch auf.
Zu den tödlichen Schüssen im Fahrzeug auf der A 3 in der Nähe von Mülheim wollte sich der 26-Jährige auf Anraten seines Freiburger Anwaltes nicht äußern. Erst wenn die psychologische Gutachterin im Prozess Stellung nehme, werde der Angeklagte sich zu Schießerei äußern. Sein Verteidiger ließ durchblicken, dass sich sein Mandat auf Notwehr berufen werden: Er fühlte sich von dem späteren Opfer bedroht. Von einem Auftragsmord will der Anwalt nichts wissen: Das ist blanker Unsinn.
Staatsanwalt Kurt Röltgen sieht dies anders. Das Opfer, der damals 37-jährige Cism G., sei von der Attacke völlig überrascht worden. Die Anklage spricht von Heimtücke. Mit den Worten: Du hast unseren Parteichef verraten habe der Angeklagte während der Fahrt die Pistole auf den 37-Jährigen gerichtet und mehrmals abgedrückt. Zuvor hatten die Autoinsassen noch in einem Lokal in Mülheim Tee getrunken und hatten sich dann auf den Weg nach Solingen gemacht. Bei einer Verurteilung droht dem Schützen eine lebenslange Haft. Nach der Tat war er in die Schweiz geflohen; bei einer Kontrolle wurde er dann in Zürich verhaftet und ausgeliefert. Der ausgebildete Einzelkämpfer konnte erst nach einer wilden Verfolgungsjagd durch die Stadt gestellt werden. Der Prozess wird heute fortgesetzt.