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Abgefischte Bankdaten22-Jähriger aus Alfter zu Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt

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Prozess um abgefischte Bankdaten: Ein 22-Jähriger aus Alfter wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, ein Mitangeklagter Swisttaler wurde freigesprochen.

Prozess um abgefischte Bankdaten: Ein 22-Jähriger aus Alfter wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, ein Mitangeklagter Swisttaler wurde freigesprochen.

Im Prozess um abgefischte Bankdaten wurde der Hauptangeklagte zu einer Jugendstrafe verurteilt, ein Mitangeklagter wurde freigesprochen.

Nachdem am letzten vorausgegangenen Verhandlungstag die Verfahren gegen fünf der ursprünglich sieben Angeklagten gegen Geldauflagen eingestellt worden waren, war das Urteil keine echte Überraschung mehr. 

In dem Prozess um abgefischte Bankdaten ist der Hauptangeklagte, ein 22-Jähriger aus Alfter, vor der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt worden, ein Mitangeklagter Swisttaler wurde hingegen freigesprochen. Sowohl die jungen Männer, deren Verfahren eingestellt worden waren als auch der 22-Jährige müssen gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden aufkommen.

Sparkassenkunden wurden um eine halbe Millionen Euro betrogen

Laut Anklage soll die Bande Sparkassenkunden in ganz Deutschland um insgesamt mehr als eine halbe Million Euro betrogen haben und die Richter unter dem Vorsitz von Steffi Johann To Settel stellten in ihrem Urteil fest, dass dies auch zutraf. Bei den zum Tatzeitpunkt noch als Heranwachsende geltenden Mitgliedern der Bande war wohl allerdings nur ein Bruchteil dieser Summe hängengeblieben: Der Kopf der Bande sei regelmäßig ins nördlich Ruhrgebiet gefahren, um einem, den Angeklagten nur als „Lisa-Marie“ bekannten, Hintermann 70 Prozent ihrer „Einnahmen“ auszuhändigen, wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung feststellte.

Die Angeklagten waren allesamt Schulfreunde, kannten einander von einem Bonner Gymnasium. Der verurteilte Haupttäter war vor dem Abitur auf nicht näher geklärte Weise in Kontakt zu dem Hintermann gekommen, der neben dem erwähnten Decknamen wohl auch noch unter diversen anderen Aliasnamen auftrat. Die zugrundeliegende Masche lernte der 22-Jährige dann offenbar von dieser Kontaktperson.

Bandenmitglieder legten Duplikate fremder Bankkarten an

An dem Betrugsmodell sind mutmaßlich unzählige aus dem Ausland operierende Hinterleute beteiligt. Mit massenhaft versandten Phishing-Mails zur Bestätigung vermeintlicher AGB-Änderungen wurden Bankkunden dazu gebracht, ihre Daten auf einer gefälschten Webseite einzugeben.

Die Opfer rief man dann an und brachte sie mit geschickter Gesprächsführung dazu, eine individuelle pushTAN als Bestätigung zu senden. Mit Hilfe der bereits zuvor abgefischten Daten konnten die Bandenmitglieder dann auf ihren eigenen Handys jeweils ein digitales Duplikat der fremden Bankkarte anlegen und damit wie mit einer eigenen Karte einkaufen.

Der 22-jährige Haupttäter hatte als „Spritus Rector“, wie es To Settel in der Urteilsbegründung ausdrückte, seine Schulkameraden als sogenannte Läufer akquiriert: Während er sich schließlich 40 Taten zuordnen lassen musste, waren die Mitangeklagten jeweils nur in einigen wenigen Fällen aktiv geworden.

Beweise reichten nicht für eine Verurteilung aus

Dass aber auch der Freigesprochene zu der Bande gehörte – da war sich nicht nur der Vertreter der Staatsanwaltschaft sicher, sondern auch das Gericht. Man glaube fest, dass alle sieben Angeklagten auch in die Betrügereien involviert gewesen seien. Einzig: In dem angeklagten Fall reichten die Beweise für eine Verurteilung nicht aus. Der Anklagevertreter hatte aber bereits in seinem Plädoyer angekündigt, dass er den jungen Mann wegen einer anderen Tat erneut anklagen werde.

Bei dem Strafmaß für den Hauptangeklagten war das Gericht aber seiner Anwältin Lena Schruff und nicht der Anklage gefolgt: Die Strafverteidigerin hatte argumentiert, dass der junge Mann nicht nur Reue gezeigt habe, sondern sich mit seinem Geständnis und der damit verbundenen Aufklärungshilfe eine Bewährung verdient habe.