Ein 29-jähriger Bornheimer stand wegen Körperverletzung vor Gericht. Das Verfahren wurde eingestellt, weil die Beweise nicht ausreichten.
Nachbarschaftsstreit in BornheimBonner Amtsgericht stellt Verfahren gegen 29-Jährigen ein

Wegen Körperverletzung musste sich ein 29-jähriger Bornheimer vor einer Bonner Amtsrichterin verantworten.
Copyright: Arne Dedert/dpa
„Vielleicht war‘ ja auch ‚friendly fire‘“, mutmaßte Rechtsanwalt Yannick Börter. Seinem Mandanten – einem 29-jährigen Bornheimer – war ein Strafbefehl über 1500 Euro ins Haus geflattert, weil er einer Nachbarin ein Stück eines Zahns ausgeschlagen haben sollte. Weil der Mann den Vorwurf bestritten und gegen den Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, musste er sich an diesem Dienstag wegen Körperverletzung vor einer Bonner Amtsrichterin verantworten.
In der kurzen Anklage blieb allerdings kein Spielraum für „friendly fire“ also einen versehentlichen Treffer aus den eigenen Reihen: Zwischen dem Angeklagten und einem Nachbarn soll es zunächst zu einer verbalen und dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, hieß es dort. Als die Frau des Nachbarn versucht habe, die Streithähne voneinander zu trennen, soll der Angeklagte sie ohne jeden Grund mit seiner rechten Faust gegen den Unterkiefer geschlagen haben. Die Nachbarin trug eine Platzwunde an der Lippe davon, die stark blutete und verlor ein Stück ihres rechten Schneidezahns.
Eine Vielzahl anderer Personen am Streit beteiligt
Nach Verlesung der Anklage trug Anwalt Börter aber dann für seinen Mandanten vor, dass an dem Streit offenbar eine Vielzahl anderer Personen aus dem Umkreis der Familien der beiden Kontrahenten beteiligt gewesen seien. In dem entstandenen Tumult habe dann ein Bruder des Mannes der verletzten Frau ein Pfefferspray gezückt und mehrere Salven in die Menge gesprüht. Die Folge: „Kaum jemand konnte noch etwas sehen“, so der Anwalt.
Alles zum Thema Amts- und Landgericht Bonn
- Prozess Trio aus Königswinter zwingt Angestellten mit Schlägen zum Versicherungsbetrug
- „Keine seriöse Herrichtung“ Gericht verurteilt Stadt Bad Honnef zur Zahlung von 105.000 Euro
- Fall aus Rhein-Sieg 15-Jähriger soll Siebenjährige missbraucht und fast erwürgt haben
- Landgericht Bonn Apotheke in Flamersheim mit Hammer überfallen - Nun ist das Urteil gefallen
- Bewährung Landgericht verurteilt Drogenhändler aus Bad Honnef zu einer milden Strafe
- BGH hebt Schuldspruch auf Vergewaltiger aus Siegburg muss erneut auf die Anklagebank
- Entschärfer im Einsatz Landgericht Bonn geräumt – Polizei gibt Entwarnung
Dass die Frau verletzt worden sei, stehe außer Frage. Dass der Schlag aber auf das Konto seines Mandanten gehe, lasse sich nicht nachweisen. Der Mann hatte zuvor selbst den Hergang des Geschehens in der Nacht vom 30. auf den 31. Juli vergangenen Jahres aus seiner Sicht geschildert: Er sei mit seinem Cousin auf der Straße gewesen, als er aus der Nachbarstraße einen lauten Knall gehört habe. Da er sein Auto dort geparkt hatte, habe man schnell nachsehen wollen, was die Ursache des Geräusches gewesen sei. Vor Ort habe er dann das Nachbarspaar in heftigem Streit vorgefunden.
Als der Mann ihn aber gesehen habe, habe er sofort Streit angefangen. Wenig später seien zwei Brüder des Nachbarn und weitere Personen aus dem Haus gekommen und es habe sich eine Rangelei entwickelt. Schließlich habe einer der Brüder das Pfefferspray eingesetzt und ab da habe er nichts mehr sehen können. Er sei zu einer weiteren Nachbarin gegangen, die die Situation beobachtet und ihm nun beim Ausspülen der Augen geholfen habe.
Das Ende der Verhandlung kam abrupt
Einige Tage später sei der Nachbar bei ihm gewesen, um sich zu entschuldigen. Weil er aber Ersatz für eine Kette haben wollte, die bei der Rauferei zerstört worden war, sei der Streit erneut entbrannt. Die Anzeige der Frau sieht er nun als reine Retourkutsche. Zur Untermauerung seiner Schilderung legte er dem Gericht Ausdrucke eines Chats vor, die wichtige Teile seiner Aussage stützten.
Das Ende der Verhandlung kam dann abrupt: Nach dem Vorschlag Börters, man könne doch das Verfahren einstellen, signalisierte die offenbar von dem neuen Sachverhalt überzeugte Staatsanwältin Zustimmung. Die Richterin sah es genauso und stellte das Verfahren schließlich ohne Auflagen ein.
