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Urteil des Bonner Amtsgericht34-Jähriger muss wegen fahrlässiger Tötung in Haft

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Zu zweieinhalb Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: 34-Jähriger fährt auf der A555 ungebremst auf einen Jeep auf.

Zu zweieinhalb Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt: 34-Jähriger fährt auf der A555 ungebremst auf einen Jeep auf. 

Zu zweieinhalb Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung wurde ein 34-Jähriger verurteilt, der auf der A 555 ungebremst in einen Jeep gerast war.

Zwei Verhandlungstage hatte sich das Bonner Amtsgericht Zeit gelassen, um den tödlichen Unfall am 28. April 2024 auf der A 555 aufzuklären: Zwölf Zeugen waren gehört worden, darunter mehrere Polizeibeamte und ein Verkehrssachverständiger, der die Fakten präsentiert hat, die zum tödlichen Unfall geführt haben.

So war der angeklagte Fahrer in seinem BMW Coupé mit 193 Stundenkilometer ungebremst auf einen Jeep gerast ist, der mit 110 Stundenkilometer auf der rechten Spur unterwegs war. Nach dem Aufprall – mit einem Geschwindigkeitsüberschuss von 82 Stundenkilometer – waren beide Fahrzeuge um „mindestens einen Meter verkürzt gewesen“ hieß es im Urteil, „der eine vorne, der andere hinten.“ Und die Autobahn ein Trümmerfeld. Der 65-jährige Jeep-Fahrer, der kurz zuvor noch Tango mit seiner Partnerin getanzt hatte, hatte keine Chance mehr. Er starb in der Nacht in der Uniklinik, innerlich verblutet.

Fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs

Für dieses „schwere Verschulden“ muss der Angeklagte jetzt ins Gefängnis: Das Schöffengericht unter Vorsitz von Gerd Kathstede hat den 34-jährigen Kranfahrer am späten Freitagnachmittag wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Anklagevorwurf eines verbotenen Kfz-Rennens mit Todesfolge hingegen wurde fallen gelassen.

Es sei zwar richtig, dass er mit „nicht angepasster Geschwindigkeit“ grob verkehrswidrig und rücksichtslos unterwegs gewesen war, aber nachdem Zeugen widersprüchliche Aussagen gemacht hatten, war die Beweislage für die Richter nicht eindeutig. Beispielsweise, ob der 34-Jährige die lange Baustelle auf der A 555 mit der Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Stundenkilometer ebenfalls durchgerast ist.

An der Unfallstelle selbst – in Höhe der ehemaligen Tankstelle „Im Eichkamp“ – jedenfalls gab es kein Limit. Theoretisch durfte er sogar mit knapp 200 unterwegs sein, aber nicht – so das zweite große Verschulden – mit 1,6 Promille. Das sei „absolute Fahruntüchtigkeit“, so Kathstede.

Haftstrafe und vierjährige Führerschein-Sperre

„Mit soviel Alkohol auf die Autobahn zu gehen, allein das ist völlig verantwortungslos“, hatte bereits Staatsanwältin Birte Osthus in ihrem Plädoyer betont, das sei eine „extrem hohe Pflichtverletzung“. So einen gravierenden Fall an fahrlässiger Tötung habe sie in Jahrzehnten noch nicht erlebt. Das sei „kein Augenblicksversagen, ein falsches Abbiegen, eine geschnittene Vorfahrt oder eine kurze Unaufmerksamkeit“. Hier habe jemand mit dem Schicksal gespielt – und den Tod geradezu provoziert. Dafür könne es keine Bewährungsstrafe mehr geben, so Osthus weiter, die ebenfalls zweieinhalb Jahre Haft gefordert hatte.

Für Verteidiger Mutlu Günal gab es da nicht mehr viel zu beschönigen: Alles, was er für seinen Mandanten ins Feld führen konnte, war das Einräumen der Schuld und die Reue des Angeklagten. Auch, dass er ein bürgerliches Leben geführt hat und führt, noch nie im Konflikt mit der Justiz war. Schließlich sei auch er selbst schwer verletzt gewesen – und könne nicht fassen, dass er für den Tod eines Menschen verantwortlich ist. Deswegen bat Günal um Milde und eine Strafe mit Bewährung. Vergeblich.

Neben der Haftstrafe wurde für den 34-Jährigen zudem eine vierjährige Führerschein-Sperre ausgesprochen. Zum Fahren eines Kraftfahrzeugs, so Kathstede, sei er „denkbar ungeeignet“.