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„Ich hatte Todesangst“Frau auf Feldweg angegriffen – Sexualstraftäter muss in eine Psychiatrie

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Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Der Angeklagte wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. (Symbolbild)

Ein Fremder griff eine 30-Jährige Frau auf einem Feldweg an. Sie rief um Hilfe, als ein Fahrradfahrer vorbeifuhr. Der Täter wurde verurteilt.

Wieder ein brutaler Überfall auf freiem Feld in Bornheim, fast auch wär es eine vollendete Vergewaltigung geworden, wenn die überfallene Frau sich nicht in letzter Sekunde aus den Fängen des Fremden befreit hätte. Die 30-Jährige hatte gesehen, dass auf dem Feldweg neben dem Tatort ein Fahrradfahrer vorbeifuhr. Das nutzte sie, um erneut um Hilfe zu schreien. Der Täter, der mit seinen fast zwei Metern und 105 Kilo Gewicht auf ihr lag, war ein Moment lang abgelenkt.

Das war die Chance der Frau, die an diesem Abend des 3. Oktober 2025, gegen 20.30 Uhr, auf einem Feldweg parallel zur Brüsseler Straße brutal überfallen wurde. Auf einem Gehroller war sie unterwegs gewesen, in Richtung Sechtem. Das Bonner Landgericht hat den 29-Jährigen jetzt wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.

Das Risiko, das von ihm ausgeht, ist vor allem für Frauen immens.
Claudia Gelber, Vorsitzende Richterin

Darüber hinaus wurde – vor allem wegen seiner Gefährlichkeit – die Unterbringung in eine Psychiatrische Klinik angeordnet. „Das Risiko, das von ihm ausgeht, ist vor allem für Frauen immens,“ sagte die Vorsitzende der 3. Strafkammer, Claudia Gelber, in der Urteilsbegründung. Denn seine schon früh festgestellte „Intelligenzminderung mit extremer Verhaltensstörung“ zeige sich vor allem in seinem „sexuell übergriffigen Verhalten und seiner Distanzlosigkeit“. Vor allem wurde er gewalttätig, wenn Frauen sich wehrten: Dann griff er ihnen an den Hals. Insgesamt zehn einschlägige Strafverfahren hat es bereits gegeben, die meisten mussten eingestellt werden. Drei Verurteilungen jedoch hat es gegeben, davon eine einschlägig.

„Ich hatte Todesangst“, hatte die 30-Jährige im Prozess erzählt, nachdem der Fremde sie mit Gewalt ins Gebüsch geschleift und mit beiden Hände am Hals zugedrückt hat, die Daumen auf dem Kehlkopf. Als ihr die Sinne schwanden, habe sie gedacht, jetzt ist es vorbei. Als er anfing, sie sexuell anzugehen, habe er gefragt, ob sie schwanger sei. Da habe sie wahrheitswidrig „ja“ geantwortet. Dann habe er noch den Monat wissen wollen. „Der Sechste“, log sie erneut. Aber die Nachricht schien den massigen Mensch über ihr nur zu erregen.

Gutachter bescheinigt Angeklagtem geistige Einschränkung

„Das ist ein schweres Verbrechen, mit erheblichen Tatfolgen für das Opfer“ so die Kammervorsitzende im Urteil. Die Geschädigte werde seitdem von Angstattacken und Alpträumen begleitet“. Das Würgen sei eine „das Leben gefährdende Maßnahme“, die der Würgende nicht im Griff habe. Wann es vorbei sei, sei ein Zufall. Unklar in dem Fall bleibe auch das Tatmotiv, so Gelber. Wollte der Angeklagte, der die Tat pauschal gestanden hatte, sie begehren oder auch töten? Ein psychiatrischer Gutachter jedenfalls, auf das Thema Intelligenzminderung spezialisiert, hat dem Angeklagten – wegen der geistigen Einschränkung – eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit attestiert.

Von Kind an hatte der Angeklagte wegen seiner Minderung nie eine Chance, sich zu integrieren. Schon bei der Einschulung gab es Probleme: Wegen seiner „Impulsdurchbrüche“ wurde er immer wieder aus Klassen entfernt, kam in eine Förderschule. Später musste er verschiedene Einrichtungen für Behinderte wechseln, weil er sich nicht an Regeln hielt und sich geweigert hat, die Medikamente, die ihn eigentlich schützen sollen, zu nehmen. Unter anderem Tabletten, die die Libido regulieren.

Kurz vor der Tat war der Angeklagte – auch, weil er sich nicht helfen lassen wollte – von allen verlassen, lebte in einem Wohnwagen bei Brühl und verwahrloste: „Das waren prekäre Lebensverhältnisse“, so die Richterin, nicht ohne vorsichtige Kritik, dass der 29-Jährige „ohne jegliche Hilfe“ war. Selbst der bestellte Betreuer hatte gekündigt. „Ich hoffe, dass Sie bereit sind, sich auf eine Therapie einzulassen“, wandte sich die Vorsitzende nach dem Urteil an den Angeklagten. „Wenn Sie mitmachen, muss eine psychiatrische Einrichtung nicht das letzte Wort sein.“ Im Publikum saß einzig seine Mutter, die immer noch zu ihm hält, aber hilflos ist. Sie weinte leise.