Erbschaftssteuer nicht gezahltLandgericht Bonn verhängt Haftstrafe gegen Handwerker

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Landgericht_Amtsgericht_Bonn

Das Landgericht (weiß, im Vordergrund) und das Amtsgericht in Bonn 

Bonn/Bornheim – Im April 2015 erhielt ein Bornheimer Handwerksmeister die Nachricht, dass ein Onkel aus Österreich ihm vier Millionen Euro vererbt hatte. Der Selbstständige investierte das Erbe, von dem ihm nach Abzug von Vermächtnissen drei Millionen Euro blieben, in eine neue Werkshalle. Damit sollte der seit drei Generationen bestehende Familienbetrieb für die Zukunft gesichert werden.

Das deutsche Steuerrecht schreibt jedoch vor, dass ein Erbe spätestens drei Monate nach Erhalt der Nachricht beim Finanzamt angezeigt werden muss. Wird das Erbe angenommen, sind je nach Steuerklasse bis zu 30 Prozent Abgaben fällig.

Handwerker berief sich auf österreichisches Recht

In unserem Nachbarland dagegen geht der Fiskus leer aus. Auf diese Gesetzgebung berief sich auch der 62-Jährige und zahlte nichts, obwohl ihn sein Steuerberater darauf hingewiesen hatte, dass er dazu verpflichtet sei.

Der Nachlassverwalter seines Onkels, ein Wirtschaftsprüfer aus Salzburg, habe ihm gesagt, er regele die Sache für ihn, erklärte der Unternehmer der Bonner Steuerfahndung, die 2019 in seiner Firma auftauchte. Diese Behauptung nahm ihm das Finanzamt nicht ab und zeigte ihn an.

Amtsgericht verhängte Haftstrafe 

Das Amtsgericht Bonn verurteilte ihn im September 2021 zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung; Verteidigung und Staatsanwaltschaft gingen in Berufung: So wurde der Fall vor der 13. Strafkammer des Bonner Landgerichts jetzt erneut verhandelt.

Staatsanwalt Florian Geßler hielt ihm vor, er habe Steuern hinterziehen wollen und gehofft, damit durchzukommen, er forderte zwei Jahre auf Bewährung. Verteidiger Hans Karl Hassel plädierte auf Freispruch, weil sich sein Mandant geirrt habe in der Annahme, der Nachlassverwalter werde den Fall schon klären.

Landgericht erkennt Vorsatz und verschärft Strafe

Die Strafkammer unter Vorsitz von Edgar Panizza sah das anders: Der Angeklagte habe vorsätzlich gehandelt und sei nicht ahnungslos gewesen. Wegen schwerer Steuerhinterziehung verurteilte ihn das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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Vom Millionenerbe nichts mehr übrig

Was blieb von den Millionen? Laut Anwalt Hassel hat sein Klient nichts mehr, nachdem er die Steuerschuld von 820.000 Euro plus Säumniszuschlag von 178.000 Euro durch den Verkauf von zwei Immobilien beglichen habe. Die Ehe sei geschieden, an der Firma sei er nur noch zu 50 Prozent beteiligt.

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