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Prozess wegen VergewaltigungDie Tat „im Prinzip zugegeben“

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Der Angeklagte wird im Gerichtsaal von seinem Anwalt Ivo Hänel begrüßt.

Der Angeklagte wird im Gerichtsaal von seinem Anwalt Ivo Hänel begrüßt.

Ein 26-jähriger Rumäne steht wegen Vergewaltigung und Körperverletzung in Bonn vor Gericht. Die Öffentlichkeit wurde mit Rücksicht auf das Opfer zum Teil ausgeschlossen.

Seit Mittwoch muss sich ein 26-jähriger Rumäne wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vor der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, am 26. Juli vergangenen Jahres eine Frau in Bornheim beim Joggen überfallen und brutal vergewaltigt zu haben.

Als der Angeklagte mit leichter Verspätung kurz vor 10 Uhr morgens von zwei Justizwachtmeistern in der Saal 0.15 geführt wird, klickten die Fotoapparate und es liefen die Videokameras zahlreicher Medienvertreter. Aussage des Angeklagten ist teilweise öffentlich Nach dem Einzug der Kammer bat der Vorsitzende Richter Marc Eumann die „Vertreter der bildgebenden Presse“ dann ihre Geräte wie üblich ausschalten. Nur wenig später wurde dann aber – weniger üblich – die gesamte Öffentlichkeit während der Verlesung des Anklagesatzes ausgeschlossen.

Antrag des Opferanwalts

Erst kurz vor Verhandlungsbeginn hatte den Kammervorsitzenden nämlich eine Nachricht des Opferanwalts erreicht, der zufolge dieser im Interesse seiner Mandantin den Ausschluss der Öffentlichkeit für die gesamte Prozessdauer beantragen werde. Eumann entsprach dem Antrag mit einer Entscheidung, die man durchaus ausgewogen nennen kann: Dem nachvollziehbaren Wunsch des Opfers, das Geschehene nicht vor der Öffentlichkeit ausbreiten zu müssen, kam er nach, indem neben der Verlesung der Anklage und der Aussage des Opfers auch die Anhörung des Ehemannes der Frau in nichtöffentlicher Verhandlung durchgeführt werden.

Die Aussage des Angeklagten hingegen ist teilweise öffentlich: Das Gericht kommt dem berechtigten Interesse der Öffentlichkeit an den Hintergründen des Verbrechens nach, indem die Kammer Fragen zum Lebenslauf des Angeklagten öffentlich beantwortet wissen will. Nur dessen Aussagen zum Tatgeschehen blieben hinter verschlossenen Türen. Was dem Angeklagten im Großen und Ganzen vorgeworfen wird, war auch vor Prozessbeginn bereits bekannt.

 Laut Polizeimeldung vom vergangenen Sommer war die Frau an jenem Juliabend auf einem parallel zur Walberberger Straße verlaufenden Feldweg zwischen Brühl-Schwadorf und Bornheim-Walberberg auf Bornheimer Gebiet unterwegs, als sie gegen halb acht Uhr abends von einem unbekannten Radfahrer überholt wurde. Der soll sie in gebrochenem Deutsch angesprochen und unter Todesdrohungen in einem angrenzenden Waldstück zum ungeschützten Sex gezwungen haben. Nach der Tat soll der Vergewaltiger auf seinem Rad in Richtung Walberberg geflohen sein.

Obwohl der Angeklagte die Geschädigte zuvor erneut bedroht und aufgefordert haben soll, nicht die Polizei zu rufen, tat die 46-Jährige übersäht von Schürfwunden, Kratzspuren und Hämatomen genau dies. Schnell rückte ein Saisonarbeiter in das Blickfeld der Ermittler, der noch im August an seiner rumänischen Heimatadresse verhaftet und zügig drei Wochen später über den Frankfurter Flughafen nach Deutschland ausgeliefert wurde.

Seit Jahren Erntehelfer

Vor Gericht gab der Mann, der in seiner Heimatstadt im äußersten Nordosten Rumäniens unweit der ukrainischen und der moldawischen Grenze mit sieben Geschwistern aufwuchs, an, dass er nur sechs Jahre die Schule besucht habe. Danach habe er bis zu seiner Volljährigkeit in der Landwirtschaft gearbeitet. Nach seinem 18. Geburtstag sei er dann ins Ausland gegangen, um „Spargel, Erdbeeren und Tannenbäume“ zu ernten, wie es Eumann zusammenfasste. Neben seiner Erntehelfer-Tätigkeit in Deutschland hatte sich der junge Mann nach seinen Angaben auch zum Christbaumschlagen in Dänemark verdingt. Dazu kamen Jobs in Italien, den Niederlanden und Österreich; in Großbritannien habe er während der Coronazeit Arbeit auf dem Bau gefunden, so der Angeklagte.

Urteil Ende März

Bei dem landwirtschaftlichen Betrieb im Vorgebirge, der ihn auch im vergangenen Sommer beschäftigte, sei er bereits zum fünften Mal seit 2023 angestellt gewesen. Er habe dort je nach Saison für zwei bis drei Monate Blumenkohl, Broccoli, oder Weißkohl geerntet. Kurz vor dem Tattag sei ihm aber gekündigt worden, weil er „besoffen“ ein Fahrzeug seines Arbeitgebers beschädigt habe. Was der Angeklagte zu dem Tatvorwurf sagte, erfuhren dann nur die Prozessbeteiligten. Ein Gerichtssprecher bestätigte aber auf Anfrage, dass der Angeklagte die Tat im Prinzip zugegeben habe. Das Opfer verfolgte das Verfahren neben seinem Anwalt und von einer Psychologin unterstützt. Das Verfahren wird mit der Anhörung des Opfers und weiterer Zeugen fortgesetzt, ein Urteil soll Ende März verkündet werden.