Versuchte Erpressung beim Steak-EssenPascha-Mitarbeiter wollte 100.000 Euro Abfindung

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Pascha Köln

Das Bordell „Pascha“ in Köln

Bornheim/Köln – Nach mehr als sechs Jahren fand am Montag mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens die letzte Episode um mehrere Buttersäureattacken auf das Kölner Großbordell Pascha ihren Abschluss vor dem Bonner Amtsgericht. Wegen gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung musste sich dort ein früherer Security-Angestellter des Etablissements verantworten. Nach Einschätzung des Richters bestand für das mutmaßliche Erpressungsopfer, den früheren Pascha-Chef Hermann Müller, allerdings zu keinem Zeitpunkt eine „leibliche Gefahr“: Daher handele es sich bei der Tat nach Auffassung des Schöffengerichts allenfalls um eine versuchte Erpressung.

Nach nicht einmal einer Stunde Verhandlungszeit stellte das Gericht daher mit Zustimmung der Anklage das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro zu Gunsten des Bonner Frauenhauses ein.

Unbekannte verteilen Buttersäure im Pascha

Seit Ende 2013 roch es in dem Großbordell an der Kölner Hornstraße immer mal wieder stark nach Erbrochenem: Unbekannte hatten Buttersäure großflächig über Teppiche oder anderes Mobiliar verteilt. Derlei könne sich durchaus noch einmal wiederholen, soll der angeklagte 39-jährige Familienvater aus der Voreifel seinerzeit seinem ehemaligen Arbeitgeber bei einem Treffen in einem Bornheimer Restaurant gedroht haben.

Wenn er das vermeiden wolle, möge er ihm doch bitteschön die gewünschte Abfindung in Höhe von 100.000 Euro zahlen. Laut Anklage soll der Mann gemeinsam mit einem weiteren Mittäter dem selbsternannten Bordellkönig sogar mit dem Tode gedroht haben, um das Geld zu erhalten.

Angeklagter hat vor dem Arbeitsgericht Erfolg

Der Pascha-Boss hatte seinem früheren Sicherheitsmitarbeiter gekündigt, dieser war daraufhin auch arbeitsrechtlich gegen seinen Ex-Chef vorgegangen. Der wollte aber auch nach dem Steakhaustreffen nicht zahlen – stattdessen ließ er seinerzeit Plakate mit den Konterfeis der beiden Männer drucken und in der ganzen Region verteilen.

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Nach einem ausgedehnten aber nicht öffentlichen Rechtsgespräch zwischen Schöffengericht, Anklägerin sowie dem Angeklagten mit seinen beiden Rechtsbeiständen, ging es Montag dann ganz schnell: Im Großen und Ganzen räume er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe ein, nur mit dem Tode seines früheren Chefs habe er nie gedroht, so der Sicherheitsmann.

Was er mit der versuchten Erpressung nicht erreichen konnte, schaffte der Angeklagte übrigens vor dem Arbeitsgericht zumindest teilweise: Das sprach ihm nämlich eine Abfindung in Höhe von knapp 30.000 Euro zu.

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