301 Euskirchener und Euskirchenerinnen hatten gefordert, dass die Stadt wieder mehr Trödelmärkte erlaubt. Die Petition wurde aber abgelehnt.
Petition abgelehntStadt Euskirchen erlaubt weiter nur zwölf Trödelmärkte pro Jahr
In Euskirchen sind auch künftig pro Jahr nur zwölf Trödelmärkte erlaubt. Dies hat der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag der Stadtverwaltung beschlossen. Garagenflohmärkte sind von der Regelung ausgenommen.
Mit dem Beschluss, der einstimmig ausfiel, wies der Ausschuss die Petition eines Euskirchener Bürgers zurück, die 922 Personen – 301 davon mit Wohnsitz in der Kreisstadt – unterzeichnet hatten. Sie forderten damit die Stadt auf, Flohmärkte zahlenmäßig „wieder im alten Umfang“ zuzulassen. Dabei verwiesen sie auf das Jahr 2021 mit 26 Veranstaltungen.
Bis vor einigen Jahren fanden in Euskirchen deutlich mehr Flohmärkte statt
Der Verfasser der Petition führte dazu eine Reihe von Gründen an. Angesichts von Inflation und steigender Armut, so schrieb er, ermöglichten Flohmärkte „Menschen aus finanzschwachen Verhältnissen eine kostengünstige Beschaffung notwendiger Artikel“. Durch die Wiederverwendung von Gegenständen trügen sie auch dazu bei, das Abfallaufkommen zu reduzieren.
Darüber hinaus „schaffen Flohmärkte eine einzigartige Gemeinschaftsatmosphäre“, hieß es weiter. Sie seien „nicht nur ein Ort des Handels, sondern auch ein Ort des sozialen Austauschs und der kulturellen Vielfalt“. Nicht zuletzt lenkte die Petition den Blick auf gewerbliche Aussteller. Für einige von ihnen und auch für die Marktveranstalter erzeuge die Reduzierung der Markttage „existenzbedrohende Umstände“.
2018 beschloss die Stadt, die Zahl der Trödelmärkte zu reduzieren
Der städtische Fachbereichsleiter Jan-Christoph Neitscher ließ die Entwicklung in den vergangenen Jahren Revue passieren. Demnach hatte der Hauptausschuss schon 2018 beschlossen, die zulässige Zahl der Trödelmärkte „auf das gesetzlich vorgesehene Maß“ zu verringern. Sie sank in der Folge von 27 im Jahr 2019 sukzessive auf zwölf im vergangenen Jahr.
Daran solle die Stadt festhalten, erklärte Neitscher auch unter Hinweis auf „drohende Wettbewerbsnachteile für den stationären Einzelhandel“. Er bezog sich dabei auf Geschäfte, deren Sortiment mit der Ware professioneller Anbieter auf Flohmärkten vergleichbar ist, etwa Kleidung oder Süßigkeiten. Die Fraktionen schlossen sich der Argumentation der Verwaltung an. Michael Höllmann (SPD) und Hans-Werner Ignatowitz (Grüne) sagten, dass ihrer Erfahrung nach auf Trödelmärkten häufig mehr Neu- als Gebrauchtware angeboten werde.
„Damit machen Flohmärkte unserem Einzelhandel Konkurrenz. Deshalb ist es gut, dass wir die Zahl regulieren“, erklärte Höllmann. Die Festsetzung auf durchschnittlich eine Veranstaltung pro Monat sei „ein guter Kompromiss“. Hubert Küpper (CDU) ergänzte, Garagentrödel seien gewerblichen Märkten vorzuziehen. Die Verwaltung solle deshalb privaten Veranstaltern von Garagenflohmärkten bei der Genehmigung so weit wie möglich entgegenkommen.
In den Erftauen werden keine Trödelmärkte mehr stattfinden. Das Gelände, auf dem 2020 noch sieben Märkte ausgerichtet worden waren, ist seit der Umgestaltung, die mit der Renaturierung des Flusses einherging, nicht mehr dafür geeignet, wie die Stadtverwaltung erklärte.