Nach VersammlungStaatsschutz ermittelt gegen Landwirte aus dem Kreis Euskirchen

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt Polizeiautos und mehrere Traktoren, die am Keltenring in Euskirchen parken.

Nachdem alle Parkplätze für die Landwirte bei der Kundgebung am Montag in Euskirchen belegt waren, durften diese Bauern in Absprache mit der Polizei ihre Traktoren am Keltenring abstellen. Bei der Anmeldung einer Demo weist die Polizei den Teilnehmern bereits Abstellflächen zu.

Ein paar Landwirte haben in Euskirchen und Weilerswist eine Versammlung abgehalten, die nicht angemeldet war. Nun wird gegen sie ermittelt.

Die Bauernproteste gehen weiter. Viele Landwirte loben an den Mahnfeuern im Kreis Euskirchen die Zusammenarbeit und Kommunikation mit der Kreispolizei Euskirchen. Doch nun ermittelt der Staatsschutz gegen einige Landwirte. Der Grund: Eine Versammlung von Landwirten aus Euskirchen und Weilerswist war nicht angemeldet.

Polizeisprecher Franz Küpper teilte mit, dass am Donnerstagmorgen, 11. Januar, gegen 7.15 Uhr Traktoren und Lkw von Euskirchen nach Weilerswist und zurückgefahren seien. Dabei habe es sich um eine Versammlung gehandelt, an der fünf Traktoren und drei Lkw teilnahmen. Da die Versammlung nicht angemeldet gewesen sei, sei Anzeige erstattet worden, berichtet Küpper weiter. Tatsächlich sei dies eine Straftat und der Staatsschutz für die Ermittlungen zuständig.

Versammlungen unter freiem Himmel müssen angemeldet werden

Grundsätzlich besteht in Deutschland Versammlungsfreiheit. „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln“, heißt es in Paragraf 8 des Grundgesetzes. Allerdings: Für Versammlungen unter freiem Himmel gilt das nicht. Sie müssen laut Paragraf 14 des Versammlungsgesetzes mindestens 48 Stunden im Voraus angemeldet werden. Nur so könne geprüft werden, ob von der Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe und, falls ja, welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der Versammlung getroffen werden müssten, erläutert Küpper.

Eine Ausnahme bilden sogenannte Spontandemos oder Spontanversammlungen. Sie müssen zwar nicht angemeldet sein, allerdings besteht laut dem Polizeisprecher die zwingende Voraussetzung, dass man von den Ereignissen überrascht wurde. Das sei bei den Landwirten in Weilerswist nicht der Fall gewesen. „Da die politische Situation der Landwirte seit mehreren Tagen medial verbreitet wird, ist davon auszugehen, dass man grundsätzlich in der Lage gewesen wäre, eine Versammlung noch bei der Polizei anzuzeigen“, so Küpper weiter.

Für das Wochenende sind im Kreis Euskirchen weitere Aktionen geplant

Gegen spontane Versammlungen mit Bezug auf die landwirtschaftlichen Proteste werde auch in den kommenden Tagen Anzeige erstattet. Nicht angemeldete Versammlungen werden von der Polizei aufgelöst. Die Polizei habe nichts gegen die Mahnfeuer und Protestaktionen der Landwirte, betont Küpper. Aber sie müssten eben angemeldet werden. Dabei gehe es auch darum, dass die Polizei das Demonstrationsrecht der Teilnehmenden schützen müsse und dafür Sorge trage, dass die Versammlungen friedlich ablaufen.

Für das Wochenende seien bei der Polizei im Kreis Euskirchen fünf Versammlungen in Form von Mahnfeuern angemeldet worden. In Kall-Wallenthal soll am Samstag, 13. Januar, 16 bis 20 Uhr, ein Feuer nahe der B 266 entzündet werden. Für die Zeit von 17 bis 22 Uhr ist ein Mahnfeuer in Blankenheim-Mülheim angemeldet. Am Sonntag, 14. Januar, brennt ab 19 Uhr ein Mahnfeuer in Bad Münstereifel-Schönau (An den Kauseichen), ab 17 Uhr eines bei Wollenberg. Zudem ist ein Feuer an der B51 bei Blankenheim-Mülheim (16 bis 22 Uhr) angemeldet.

Die Polizei werde auch an diesen Tagen im Einsatz sein und darauf achten, dass nichts passiere und sich an Absprachen gehalten werde, kündigte Küpper an.

Rundschau abonnieren