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Wegen gewerbsmäßiger Untreue48-Jährige muss nicht ins Gefängnis

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Mit gesenktem Kopf erwartete die 48-Jährige das Urteil.

Zwei Jahre Gefängnis, auf fünf Jahre zur Bewährung ausgesetzt, und 20 Stunden gemeinnützige Arbeit pro Monat während der gesamten Bewährungszeit. So lautete gestern das Urteil des Euskirchener Schöffengerichts im Betrugsprozess gegen Marion K., die ehemalige Betriebsleiterin der Mechernicher „Eifel-Therme Zikkurat“.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen hatte der 48-Jährigen in der zweitägigen Verhandlung 342 Fälle „gewerbsmäßiger Untreue“ mit einer Schadenssumme von insgesamt rund 264 000 Euro nachgewiesen. Der tatsächliche Schaden soll sich nach Schätzungen ihres früheren Arbeitgebers, der Stadt Mechernich, sogar auf über eine halbe Million Euro belaufen. Nachgewiesen wurde dieser Betrag im jetzigen Verfahren nicht.

Am gestrigen zweiten Verhandlungstag erfuhr das Gericht zunächst durch den Verteidiger, wozu die Angeklagte das in der „Eifel-Therme“ unterschlagene Geld verwendete. Immerhin hatten Marion K. im angeklagten Zeitraum zwischen September 2009 und März 2011 monatlich zusätzlich zu ihrem Gehalt im Schnitt 14 000 Euro zur Verfügung gestanden. Dieses Geld hatte sie bar aus den Kassen und den Kassen-Automaten des Bads genommen. Weil die Stadt die Einnahmen nicht ausreichend kontrollierte, fiel der Betrug nicht auf.

Doch wofür verwendete Marion K. das Geld? Das meiste gab sie an andere. 10 000 Euro etwa der Tochter für die Anschaffung eines Autos, 9000 Euro ihrer anderen Tochter als Geldgeschenk für Urlaubsreisen. 25 000 Euro habe sie ihrer Schwester zur Sanierung der Haushaltskasse zugeschoben. Ihrem damaligen Lebensgefährten gab sie 40 000 Euro. Freundinnen und Bekannte wurden mit diversen 1000-Euro-Beträgen „beglückt“.

Sich selbst mit 16 000 Euro bedacht

Für sich selbst habe Marion K. mit rund 16 000 Euro einen vergleichsweise geringen Betrag behalten. Insgesamt, so erklärte der Verteidiger der 48-Jährigen abschließend, seien dabei zwischen Anfang 2009 und dem Ende der Betrügereien in 2011 rund 360 000 Euro zusammengekommen. Auf die hohe Kante gelegt habe seine Mandantin keinen Cent. Was das Gericht der Angeklagten letztendlich glaubte.

Die die 48-Jährige behandelnde Psychotherapeutin zeichnete ein Bild des Gemütszustands ihrer Patientin. Marion K. sei kurze Zeit, nachdem die Unterschlagung bekannt wurde, zu ihr in Behandlung gekommen. Ihre Patientin habe unter Depressionen gelitten und sei selbstmordgefährdet gewesen. Die Therapeutin hat bei der Frau das „Helfersyndrom“ festgestellt. Dadurch, dass sie anderen Geschenke mache, steige ihr Selbstwertgefühl. Eine Gegenleistung verlange die Betroffene nicht. Es genüge ihr, dass sie gebe und dafür Dank erhalte.

Darüber hinaus bestätigte die Therapeutin Marion K. ein ausgeprägtes Schuldbewusstsein. Deren Familie habe in der Zwischenzeit dafür gesorgt, dass sich der Gemütszustand der 48-Jährigen wieder stabilisiert habe. Sie habe im Grunde einen ehrlichen Charakter und sei in keiner Weise antisozial. In den folgenden Plädoyers klafften die Standpunkte des Staatsanwalts und des Verteidigers weit auseinander.

300 Euro zahlt Marion K. pro Monat ab

Der Anklagevertreter unterstellte Marion K. eine „hohe kriminelle Energie“ und „planvolles Vorgehen“ bei den ihr nachgewiesenen Taten. Sie habe das Vertrauen ihres Arbeitgebers missbraucht. Kurz vor Aufdeckung ihrer Taten hatte sie, mit den Glückwünschen des Mechernicher Bürgermeisters, ihr 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert. Letztendlich sei ihr Verhalten „egoistisch und von krankhafter Eigensucht“ geprägt gewesen. Ein Unrechtsbewusstsein fehle ihr. Der Staatsanwalt forderte zwei Jahre und acht Monate Gefängnis ohne Bewährung.

Verteidiger Christoph Klein hob noch einmal die Selbst-Anzeige seiner Mandantin, ihr Schuldanerkenntnis und ihre „uneingeschränkte Kooperation mit den Ermittlungsbehörden“ hervor. Es könne doch nicht angehen, so der Anwalt, dass die Angeklagte bei einer nachgewiesenen Schadenssumme von 264 000 Euro ihre Strafe im Gefängnis absitzen müsse, während ein Steuerbetrüger erst ab einer Schadenssumme von einer Million hinter Gitter wandere. Der Jurist forderte für seine Mandantin eine Bewährungsstrafe.

Das letztendlich milde Urteil des Schöffengerichts begründete Richter Schmitz-Jansen mit einer „Vielzahl strafmildernder Aspekte“. So sei die 48-Jährige nicht vorbestraft. Mit Abtragungen von 300 Euro pro Monat arbeite sie „nach Kräften“ an der Abzahlung ihrer Schuld. Dass dies bis zu ihrem Lebensende dauern werde, so der Richter, könne man sich ausrechnen. In dieser Zeit werde die Frau gezwungen sein, am Existenzminimum zu leben. Außerdem gab das Gericht ihr eine positive Zukunftsprognose. „Diese Frau wird nicht wieder straffällig werden“, prognostizierte Dr. Schmitz-Jansen. Dazu sei ihr die im Verfahren erlittene Schmach eine zu nachhaltige Lehre gewesen.