KarnevalszugLeverkusener Stadtrat lehnt Glasverbot in Hitdorf ab

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Hoch her geht es regelmäßig am Rande des Hitdorfer Zugs. Ein Glasverbot kommt für die Stadt vorerst nicht in Frage.

Hoch her geht es regelmäßig am Rande des Hitdorfer Zugs. Ein Glasverbot kommt für die Stadt vorerst nicht in Frage.

Leverkusen – In Schlebusch wird die seit Jahren bewährte Glasverbotszone zu Karneval weiterhin bestehen bleiben und überwacht, in Hitdorf wird es diese Regelung nicht geben. Zumindest vorerst nicht. Ein entsprechender Antrag der Bürgerliste ist im Stadtrat mit großer Mehrheit abgelehnt worden, nachdem die Stadtverwaltung ein weiteres Mal die Durchsetzungsmöglichkeiten für ein solches Verbot an dieser Stelle in Zweifel gezogen hatte.

Stadtdirektor Markus Märtens wies in seiner Funktion als Rechtsdezernent darauf hin, dass der Bereich, in dem das Flaschen- und Glasverbot in Schlebusch seit Jahren erfolgreich praktiziert werde, eindeutig und leicht abtrennbar und somit gut zu überwachen sei. In Hitdorf in Nähe der Kirche oder gar entlang des ganzen Zugweges sei dies praktisch unmöglich. Die räumliche Situation sei nun mal eine ganz andere und eine Bannmeile entlang des ganzen Zuges sei noch weniger praktikabel. „Wir sind präsent und tun, was wir können“, verwies Märtens auf den Einsatz von Ordnungsdienst und Polizei.

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Die Stadt sei bei ihrem hoheitlichen Handeln für die öffentliche Ordnung aber an Recht und Gesetz gebunden. Auch ein stadtweites Glasverbot zu Karneval sei deshalb nicht möglich.

Große Mehrheit

Peter Viertel, der am Montag als einziges von vier Ratsmitgliedern der Bürgerliste gesund und anwesend war, fühlte sich unfair behandelt, vermochte sich aber nicht durchzusetzen. Eine große Mehrheit lehnte einen „Schnellschuss für Hitdorf“, so Monika Ballin-Meyer-Ahrens (FDP), ab. Allerdings soll die Verwaltung einen Bericht über den Verlauf des Straßenkarnevals in diesem Jahr anfertigen und dem Rat dann zur Bewertung vorlegen. Dann könne auf der Basis von Fakten zur Sicherheit an allen Zügen in der Stadt für das kommende Jahr entschieden werden. (ger)

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