„Völlig auf Kinderpornos fixiert“Lange Haft für Kölner im Missbrauchsprozess

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Sechseinhalb Jahre Haft und dauerhafte Unterbringung im Maßregelvollzug lautete am Dienstag das Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes gegen einen 41-jährigen Kölner. Ferner erging das Urteil wegen bandenmäßiger Verschaffung und Zugänglichmachung und Besitz von Kinderpornografie.

Im Mai 2019 hatte sich der Mann gemeinsam mit dem Hauptbeschuldigten (27) im sogenannten Missbrauchskomplex Münster in einem VW-Bus in einem Wald bei Brück an dem neunjährigen Stiefsohn des Münsteraners vergangen. Zwei Stunden lang hatten die Männer den Jungen schwer sexuell missbraucht: „Auf die Einzelheiten dieses furchtbaren Missbrauchsgeschehens wollen wir hier aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht tiefer eingehen“, sagte Richter Christoph Kaufmann. Dem Mann aus Münster wird vor dem dortigen Landgericht der Prozess gemacht. Ihm wird vorgeworfen, seinen Stiefsohn wiederholt selbst missbraucht und an Pädophile weitergereicht zu haben. Kaufmann charakterisierte den Jungen, der mittlerweile im Kinderheim lebt, als auf sexuellen Missbrauch „abgerichtet“.

Über Missbrauchsfantasien im Internet ausgetauscht

Ein zweiter Missbrauch des Jungen durch den jetzt verurteilten 41-Jährigen hatte am 23. Dezember 2019 stattgefunden. Bitter kommentierte Kaufmann: „Das ist ein Tag, an dem andere Kinder sich auf Weihnachten freuen.“ In der Folge hatten sich die Männer weiter über Missbrauchsfantasien, die auch „Vergewaltigungs-, Entführungs- und Tötungsfantasien“ beinhaltet hätten, im Internet ausgetauscht. Kaufmann beschrieb den Angeklagten, der an einer Sozialphobie leidet, keine Freunde und noch nie eine Beziehung hatte, als auf die Beschäftigung mit Kinderpornografie fixiert. Bei der Durchsuchung der elterlichen Wohnung wurden Speichermedien voller Kinderpornografie, Sexspielzeug und eine japanische Kindersexpuppe sichergestellt. Eine große Nummer war der 41-Jährige nur in Pädophilie-Foren, wo er sich zeitweise zum „Super-Administrator“ hochklickte.

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Strafmildernd wertete die Kammer die verminderte Steuerungsfähigkeit sowie die Aufklärungshilfe des Angeklagten bei der Aufdeckung weiterer Fälle.

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