Die Kölner Bezirksregierung kündigt Maßnahmen an, um die Agger vor negativen Folgen der Wasserkraftanlagen zu schützen. Doch die Angler haben wenig Hoffnung, dass sich etwas ändert, und erheben schwere Vorwürfe.
FischsterbenAngelverein wirft Kreisverwaltung Strafvereitelung vor

Die Zahl der verendeten Fische ist strittig. Der Angelverein versichert, dass sie allein hinter dem Stauweiher zehnmal größer ist, als die Behörden behaupten.
Copyright: Markus Klein
Die Kölner Bezirksregierung will per Anordnung sicherstellen, dass die Wasserzufuhr in der Agger unterhalb des Kraftwerks Ohl-Grünscheid künftig ausreicht. Die dafür erforderlichen Untersuchungen hätten geraume Zeit in Anspruch genommen, seien aber weitestgehend abgeschlossen.
Mit dieser Ankündigung reagiert die Aufsichtsbehörde auf eine Anfrage dieser Zeitung anlässlich des Fischsterbens am vergangenen Sonntag. Doch Umweltschützer und Angler bleiben kritisch. Denn schon in der Darstellung des Vorfalls gibt es Uneinigkeit.
Sind in der Agger nur 100 Fische verendet?
Die Bezirksregierung glaubt, das Fischsterben sei „durch eine Verkettung mehrerer Ereignisse“ verursacht worden. Aufgrund geringer Zuflüsse aus dem Oberlauf der Agger habe der Betreiber die Wasserkraftturbine außer Betrieb genommen, um eine weitere Absenkung des Stauspiegels zu vermeiden. „Dies führte zu einem Abfall des Wasserspiegels im Auslaufkanal des Turbinenhauses“, schildert die Bezirksregierung. Eineinhalb Stunden lang seien etwa 20 bis 30 Quadratmeter einer Kiesbank am Ende des Auslaufkanals trocken gefallen, so dass etwa 100 Fische verendet seien. „Ein vollständiges Trockenfallen des eigentlichen Aggerbettes kann von Seiten der Bezirksregierung nicht bestätigt werden.“
Es ist frustrierend, dass wir uns nicht einmal auf der Faktenebene einigen können.
Über diese Darstellung kann Markus Klein nur den Kopf schütteln. Der Vorsitzende der Angelsportfreunde Engelskirchen war am Sonntag selbst vor Ort und hat die Situation umfangreich dokumentiert. Demnach war der Durchfluss des Hauptstroms durchaus unterbrochen. Und allein der trockene Bereich unterhalb der Turbine war zehnmal so groß wie behauptet, die Zahl der dort verendeten Fische im vierstelligen Bereich. „Wenn man die Bilder sieht, kann man eigentlich zu keiner anderen Auffassung kommen.“ Der vergleichbar harmlose Bericht des Mitarbeiters der Kreisverwaltung komme „einer vereitelten Strafermittlung durch einen Beamten“ gleich, ärgert sich Klein. Flussabwärts bis nach Vilkerath und weiter seien die verheerenden Folgen der „umgekehrten Flutwelle“ zu beobachten gewesen.
Da Ermittlungen wegen früherer Umweltdelikte „im Sande verlaufen seien“, habe er diesmal die Polizei dazu gerufen, sagt der Vereinsvorsitzende. Doch deren Beamte hätten sich für unzuständig erklärt und geweigert, eine Anzeige aufzunehmen. Markus Klein nennt es „frustrierend, dass wir uns nicht einmal auf der Faktenebene einigen können“. Dementsprechend hat er wenig Hoffnung, dass die Behörden diesmal tatsächlich gegen den Missstand vorgehen.
Wie können solche Vorfälle an der Agger künftig verhindert werden? Die Bezirksregierung teilt dazu mit, dass sich aufgrund des bestehenden alten Wasserrechts (aus dem Jahr 1924) für den Betreiber keine Pflicht ergebe, eine Mindestwasserabgabe einzuhalten. Andererseits, schreibt die Behörde, gebiete das Wasserhaushaltsgesetz in seiner aktuellen Fassung eine ausreichende Wasserführung. Die Bezirksregierung habe vor diesem Hintergrund ein Konzept zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erstellt. „So sollen neben der Mindestwasserführung auch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und der Fischschutz an den Stauanlagen im Mittellauf der Agger, einschließlich der Stauanlage Ohl-Grünscheid angeordnet werden. Auf diese Weise sollen das Ökosystem der Agger und die Wasserlebewesen nachhaltig geschützt werden.“
Das Fischsterben ist aus Sicht der Bezirksregierung „nicht akzeptabel“. Man vertrete den gesetzlich bestätigten Standpunkt, dass die Gewässernutzung nur unter Berücksichtigung der ökologischen Belange stattfinden kann. „Dabei ist das Ziel, die Gewässer als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Bestandteil des Naturhaushalts zu erhalten sowie die Nutzung nachhaltig am Wohl der Allgemeinheit zu orientieren.“