Explosion in MarienheideVerfahren gegen 29-Jährigen Feuerwerksbastler eingestellt

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Durch die heftige Explosion wurden die Wände der Doppelgarage nach außen gedrückt und das Dach angehoben.

Durch die heftige Explosion wurden die Wände der Doppelgarage nach außen gedrückt und das Dach angehoben.

Müllenbach – Obwohl der Mann viel Schaden angerichtet hat, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt. Es war der Versuch, eine Art Feuerwerkskörper selber zu bauen, der am Ende gehörig nach hinten los gegangen war: Kurz vor Silvester, am ersten Weihnachtstag 2020, war ein 29-jähriger Mann aus Marienheide bei einer Explosion in einer Doppelgarage in der Marienheider Ortschaft Müllenbach lebensgefährlich verletzt worden.

Garage explodiert in Marienheide-Müllenbach: 29-Jähriger lag im Koma

Lange hatten die Ermittlungen der Polizei zur Unglücksursache angedauert. Die Schwere der Explosion hatte für eine enorme Zerstörung vor Ort gesorgt. „

Das Dach hob kurz ab, die Wände waren nach außen gedrückt, das Tor und die Zwischenwand deformiert“, hatte Frank Hartkopf, Leiter der Marienheider Feuerwehr, damals die die Situation geschildert, die sich der Löscheinheit Dannenberg/Müllenbach vor Ort geboten hatte.

Die Untersuchungen am Unglücksort hatten sich entsprechend schwierig gestaltet. Auch der verletzte Marienheider konnte zunächst nicht verhört werden, da er lange im Koma gelegen hatte.

Marienheider hat vor allem „sich selbst schwer geschädigt“

Nun, fast genau ein halbes Jahr später, hat Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer bestätigt, dass die Ermittlungen ergeben hätten, dass der Marienheider die Explosion selbst herbeigeführt habe.

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Ende Mai habe die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den 29-Jährigen mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichtes eingestellt „Maßgeblich war, dass nur der Beschuldigte sich selbst durch seine Handlung schwer geschädigt hat“, erklärt Bremer.

Der Marienheider habe nicht nur selbst schwere Verletzungen erlitten. Auch der wirtschaftliche Schaden sei allein ihm entstanden, so der Oberstaatsanwalt. „Vor diesem Hintergrund hielt die Staatsanwaltschaft eine weitere Strafverfolgung verbunden mit einer Anklageerhebung ausnahmsweise nicht für erforderlich“, erläutert Bremer.

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