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Haft in GeorgienWaldbröler gesteht Schussabgabe auf seinen Bekannten

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Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Im Bonner Landgericht wird ein Streit aufgearbeitet, bei dem der Angeklagte einem anderen Mann angeschossen haben soll.

Verteidiger Jan-Victor Khatib räumte für seinen Mandanten das Tatgeschehen ein. Er habe während der Tat unter Drogeneinfluss gestanden.

Nach dem Deal, den das Gericht der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung anbot, könnte der Angeklagte schon Ende des Monats auf freien Fuß kommen – im Gegenzug für ein „qualifiziertes Geständnis“. Der 30-Jährige muss sich seit Anfang Mai vor der 16. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten, weil er am 19. Januar vergangenen Jahres in Waldbröl einem anderen Mann ins Bein geschossen haben soll.

Der Tatvorwurf lautet auf gefährliche Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Laut Anklage sollen sich der Angeklagte, das damals 28-jährige spätere Opfer und weitere Bekannte gegen 5.30 Uhr auf einem Parkplatz in Waldbröl gestritten haben. Der Angeklagte soll eine Waffe gezogen und damit zunächst neben den Kontrahenten auf den Boden geschossen haben.

Vorfall in Waldbröl: Schuss zertrümmert Knochen im Knie

Dann soll er auf die Brust seines Gegenübers gezielt haben. Weil es dem Opfer aber gelang, die Waffe wegzuschlagen, feuerte der Angreifer ihm nun in den Unterschenkel; der Knochen wurde durch den Schuss zertrümmert. Alle Beteiligten entfernten sich vom Tatort, und das Opfer ging selbstständig zum nächsten Krankenhaus.

Dieses Tatgeschehen räumte Verteidiger Jan-Victor Khatib für seinen Mandanten ein. Sein Mandant habe während der Tat unter Drogeneinfluss gestanden; von Alkohol, Marihuana und Kokain war die Rede. Als der Angeklagte dann aber selber redete, hörte sich vieles ganz anders an: Er sei von einer Bekannten morgens dringend um Hilfe gebeten worden; mit ihr und zwei männlichen Begleitern sei er dann zu dem Parkplatz gefahren. Dort sei man dann dem Geschädigten begegnet.

Prozess am Landgericht Bonn: „Wenn du ein Mann bist, schieß!“

Er habe zunächst schlichten wollen, habe dann aber gehört, wie einer seiner Begleiter hinter ihm eine Waffe durchgeladen habe. Das Opfer habe ihn dann mit den Worten „Wenn du ein Mann bist, schieß!“ provoziert und er habe die Waffe genommen und auf die Füße geschossen. Danach sei jeder wieder seines Weges gefahren. Nach einem kurzen Gespräch mit seinem Anwalt räumte der Angeklagte dann aber ein, dass es sich im Prinzip auch wie in der Anklage zugetragen haben könne. An einen ersten Schuss oder Schläge erinnere er sich aber nicht.

Ob man diese Aussage als „Qualifiziertes Geständnis“ werten kann, bleibt abzuwarten. Insbesondere auch, weil eine Zeugin, die wohl auch vor Ort war, sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berief. Möglicherweise ging es bei der Auseinandersetzung auch um Eifersucht.

Der Angeklagte, der sich auch noch in einem weiteren Verfahren verantworten muss, hatte sich nach der Auseinandersetzung jedenfalls erst einmal Richtung Türkei abgesetzt. Von dort aus flog er weiter nach Georgien, wo er aber im Mai aufgrund eines internationalen Haftbefehls festgenommen wurde.

Es folgten neun Monate Auslieferungshaft, die dem Angeklagten nun zu dem frühen Entlassungstermin verhelfen könnten: Wegen der Haftbedingungen in Georgien soll die dort verbrachte Zeit nämlich im Verhältnis eins zu drei angerechnet werden – aus den neun dort verbrachten Monaten werden nun 27, die zusätzlich zu der in Deutschland bereits abgesessenen U-Haft von der zu verhängenden Strafe abgezogen werden können. Da eine Entlassung nach zwei Dritteln der auszusprechenden Strafe Teil des Deals ist, könnte der Mann nach dem Urteil freigelassen werden.