Der betrunkene 21-Jährige hatte seinem Opfer ins Gesicht geschlagen. Er muss an einer Drogenberatung teilnehmen und Sozialstunden ableisten.
JugendstrafrechtAngeklagter wird wegen körperlicher Misshandlung in Bensberg verwarnt

Noch am späten Abend wurde beim Angeklagten ein Alkoholwert von 1,51 Promille gemessen. (Symbolbild)
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Die Details einer dramatischen Eskalation kamen bereits bei der Verlesung der Anklage ans Licht. Was als ausgelassener Abend begann, endete für einen jungen Mann mit einem Faustschlag ins Gesicht und für einen anderen auf der Anklagebank vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Bergisch Gladbach. Der Angeklagte, der 21-jährige Tim M. (die Namen des Angeklagten und der Zeugen sind geändert), erschien ohne Verteidiger, nahm auf der Anklagebank Platz und wirkte leicht nervös. Sein gepflegtes Erscheinungsbild ließ ihn nicht wie einen gewalttätigen Schläger erscheinen.
Die Staatsanwaltschaft warf Tim M. vor, an einem Oktoberabend im Kolpinghaus Trier den Geschädigten Andreas S. körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt zu haben. Bei Erwachsenen wird eine solche Tat mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe geahndet.
Der Angeklagte schubste das Opfer und schlug ihm ins Gesicht
So hatte sich die Tat nach Einlassung des Angeklagten und den Zeugenaussagen ereignet: Nach der Arbeit feierten die jungen Männer ausgelassen in einem „Irish Pub“. Dabei hatte Tim M. nach eigener Aussage „ordentlich getrunken“. Noch am späten Abend wurde ein Alkoholwert von 1,51 Promille in seinem Blut gemessen. Er verließ den Pub, ohne seine Rechnung zu begleichen. Einer der Zeugen, Christian W., rief ihn an und forderte ihn auf, zurückzukommen. „Tim war sauer, kam aber und zahlte“, berichtete Christian.
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Später, auf dem Zimmer der gemeinsamen Unterkunft, kam es dann zum Streit, als Christian W. den Angeklagten zur Rede stellte. Andreas S. ging dazwischen. In der hitzigen Situation wurde dieser von Tim geschubst. Er fiel über einen Stuhl, stürzte und auf dem Boden liegend, versetzte ihm der Angeklagte noch einen kräftigen Schlag ins Gesicht, was dazu führte, dass Andreas S. mit einer Platzwunde ins Krankenhaus musste.
Das war nicht richtig, was ich getan habe. Ich entschuldige mich bei dir!
Alle Zeugen berichteten übereinstimmend über den Tathergang. Auch der Angeklagte hatte bereits bei der Polizei sein Fehlverhalten zugegeben. „An den Faustschlag erinnere ich mich nicht, ich war da ziemlich betrunken“, räumte der Angeklagte ein. Er entschuldigte sich dennoch aufrichtig bei dem Geschädigten: „Das war nicht richtig, was ich getan habe. Ich entschuldige mich bei dir! “ Die Jugendgerichtshilfe berichtete von den Schwierigkeiten, die Tim M. schon in der Schule hatte. Man hörte, dass er früher Cannabis konsumiert hatte und dass er immer wieder Schwierigkeiten bekam, wenn er Alkohol getrunken hatte.
Letztlich führte das auch zum Verlust seiner Lehrstelle: Erst kam er montags nicht immer zur Arbeit und nach dem Vorfall in Trier kündigte sein Arbeitgeber seine Lehrstelle als Maurer. Doch mittlerweile habe er wieder einen besseren Kontakt zu seiner Familie, bei der er auch wohnt, und gehe seit einigen Wochen einem Job in einer Zeitarbeitsfirma nach. Seine schulische Laufbahn zeige eine verzögerte Entwicklung, daher schlug die Jugendgerichtshilfe vor, Jugendstrafrecht anzuwenden. Hier steht die Erziehung und nicht die Strafe im Vordergrund.
Wenn Sie den Auflagen nicht nachkommen, kann ich bis zu vier Wochen Arrest anordnen. Nun hoffe ich, dass ich Sie nie mehr auf der Anklagebank wiedersehe!
Jugendrichter Ertan Güven verkündete schließlich das Urteil. Auch er stellte beim Angeklagten eine Reifeverzögerung fest und folgte im vollen Umfang der Forderung der Staatsanwaltschaft. Auch weil Tim M. bereits frühzeitig die Tat zugegeben hatte und sich vor Gericht bei den Beteiligten entschuldigt hat. Er wird verwarnt und muss innerhalb von zwei Monaten sechs Sitzungen bei der Caritas Drogenberatung in Anspruch nehmen. Zudem muss er dem Geschädigten innerhalb derselben Frist 150 Euro zahlen und innerhalb von vier Monaten 50 Sozialstunden ableisten. Hier verlängerte Richter Güven die Frist, da der Angeklagte Vollzeit arbeitet.
Zum Schluss warnte er Tim M.: „Wenn Sie den Auflagen nicht nachkommen, kann ich bis zu vier Wochen Arrest anordnen. Nun hoffe ich, dass ich Sie nie mehr auf der Anklagebank wiedersehe! “