Was Halter von Rindern, Schafen und Ziegen in Rhein-Berg jetzt beachten sollten.
Veterinärarmt warntBlauzungenvirus hat Konsequenzen für Tiere in Rhein-Berg

Eine von der Blauzungen-Krankheit betroffenen Kuh steht in einem Stall eines Bauerhofes.
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Wer Schafe, Ziegen oder Rinder im Rheinisch-Bergischen Kreis hält, muss ab sofort besondere Regelungen beim Transport von Tieren in bestimmte Gebiete beachten. Grund dafür ist laut Kreisveterinäramt der Ausbruch des Blauzungenvirus vom Serotyp 8, kurz BTV-8, in einem Rinderbestand im Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Um von der Blauzungenkrankheit betroffene Betriebe muss . . . eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern gebildet werden, in der besondere Verbringungsregelungen für Rinder, Schafe und Ziegen gelten
Zwar sei der Mensch von der Krankheit nicht betroffen – „um betroffene Betriebe muss nach dem Europäischen Tiergesundheitsrecht eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern gebildet werden, in der besondere Verbringungsregelungen für Rinder, Schafe und Ziegen gelten“, erläutert Kreisveterinär Dr. Thomas Mönig. Da der Rheinisch-Bergische Kreis – wie fast der gesamte Regierungsbezirk Köln – innerhalb dieses Radius liege, sei er direkt von Einschränkungen betroffen, so Mönig. Das sei besonders für rinderhaltende Betriebe und hier insbesondere für Milchviehbetriebe relevant, da aus diesen regelmäßige Transporte von Tieren in nicht betroffene Gebiete stattfänden.
Ab sofort müssen Betroffene eine sogenannte Haltererklärung über eine Behandlung der transportierten Tiere mit einem Mittel zur Abwehr von Stechmücken beim Transport in Gebiete außerhalb der Restriktionszonen mitführen. „Der Klimawandel führt dazu, dass ein weiterer Virustyp unsere Wiederkäuer im Bergischen Land bedroht“, so Amtstierarzt Dr. Thomas Mönig.
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Impfstoff gegen aktuellen Blauzungenvirus steht zur Verfügung
Zum Glück stehe ein Impfstoff gegen diesen neuen Blauzungenvirustyp 8 zur Verfügung, so Mönig: „Mit Blick auf die vom Virus hervorgerufenen Krankheitssymptome und Leiden bei den Tieren ist das beruhigend.“ Für Tiere, die mit diesen zugelassenen Impfstoffen korrekt geimpft sind, gibt es zudem beim Transport in nicht betroffene Gebiete zum Teil erhebliche Handelserleichterungen.
Die genauen Regelungen dazu und die Grenzen der Restriktionszone sind auf der Internetseite des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung (LAVE) zu finden: www.lave.nrw.de
Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Rheinisch-Bergischen Kreises nach eigenen Angaben telefonisch unter (0 22 02) 13-28 15 zur Verfügung.

